HVM-Anpassung ab 1. Januar 2024: Das bedeuten die Änderungen für Ihre Praxis
Fallzahlen, Fallwert, Restquote – was bedeuten die Begrifflichkeiten und was genau heißt das für das Honorar? Die Änderungen im Honorarverteilungsmaßstab (HVM) sind auf den ersten Blick komplex und nicht immer sofort für alle KV-Mitglieder verständlich. Um Praxen die Thematik näherzubringen und die HVM-Änderungen zum 1. Januar 2024 im Detail zu erläutern, bietet die KV Berlin einen Videovortrag an. Darin erläutert Dr. Markus Jäckel, Hauptabteilungsleiter der Abteilung Abrechnung und Honorarverteilung der KV Berlin, die Systematik mit der ab Januar geltenden zehnprozentigen Fallzahlreduzierung und der Halbierung der Restquote.
Den Vortrag können Sie in der Mediathek der KV Berlin abrufen. (Bitte loggen Sie sich dazu in den Mitgliederbereich auf der Website ein. Nach der Anmeldung gelangen Sie zur Mediathek über das Menü Für Praxen > Mitgliederbereich > Mediathek Mitgliederbereich.)
Die KV Berlin informiert über die neue HVM-Systematik in einem Livestream am 19. Januar 2024
Im Rahmen einer Online-Veranstaltung informieren Dr. Christiane Wessel, stellvertretende Vorstandsvorsitzende der KV Berlin und Dr. Markus Jäckel, Hauptabteilungsleiter der Abteilung Abrechnung und Honorarverteilung, über die Details der HVM-Anpassungen und erläutern beispielhaft, was die einzelnen Änderungen für Ihre Praxis bedeuten.
Während der Veranstaltung wird es auch Gelegenheit für Ihre Fragen geben. KV-Mitglieder können sich ab sofort über ein Formular für den Livestream anmelden. Sie haben auch vorab über das Anmeldeformular die Möglichkeit, eine Frage einzureichen. Diese wird im Rahmen der Live-Veranstaltung von den Expert:innen beantwortet werden.
- Wann: Fr., 19. Januar 2024, 13 bis 15 Uhr
- Wo: Online (Den Einwahllink erhalten Sie rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn per E-Mail.)
- Anmeldeschluss: 17. Januar 2024
Jetzt für den Livestream anmelden |
Hintergrund der neuen Regelungen
Aufgrund einer anhaltend defizitären Finanzierung und einem desaströsen Ergebnis bei den bundesweiten Finanzierungsverhandlungen für 2024 hatte die Vertreterversammlung der KV Berlin den Vorstand mit einer Resolution aufgefordert, Vorschläge zu erarbeiten, wie eine Reduktion ärztlicher Leistungen auf die mit den Krankenkassen vereinbarte Leistungsmenge erreicht werden kann. Im November wurde dann eine Anpassung des Honorarverteilungsmaßstabs (HVM) beschlossen, um die Reduktion ärztlicher Leistungen zu gewährleisten.
Mehr zur neuen HVM-Systematik lesen Sie im PID vom 24.11.2023.
Informationen für Ihre Patient:innen zur Reduktion ärztlicher Leistungen
Bitte informieren Sie Ihre Patient:innen über die Hintergründe und Auswirkungen der Leistungsreduktion. Die KV Berlin stellt Praxen für das Wartezimmer Handzettel zum Download bereit. Ein gedrucktes Plakat liegt der Ausgabe des KV-Blatts 01/2024 bei. Wenn Sie weitere Plakate benötigen, können Sie diese ab Januar 2024 bei der KV Berlin nachbestellen (bitte loggen Sie sich dafür im Mitgliederbereich der Website ein und gehen Sie über Für Praxen > Mitgliederbereich auf „Vordrucke bestellen").
Hinweis: Bitte versehen Sie alle ausgedruckten Handzettel mit Ihrem Praxisstempel.
Jetzt noch bis zum 20. Dezember unterzeichnen: Petition zur Rettung der ambulanten Versorgung
Die von der KBV auf den Weg gebrachte Petition „Vergütung für medizinische Leistungen – Verbesserung der Rahmenbedingungen für die ambulante Versorgung“ (ID 158622) kann noch bis zum 20. Dezember mitgezeichnet werden. Spätestens an diesem Tag müssen auch die auf Papier gesammelten Unterschriften beim Petitionsausschuss des Bundestages eingegangen sein. Praxen sollten die ausgefüllten Listen deshalb rechtzeitig per E-Mail, Fax oder Post absenden.
Auf Papier gesammelte Unterschriften sollten möglichst schon ein paar Tage vor dem 20. Dezember abgesendet werden, bei einem Postversand am besten bis zum 15. Dezember. Auch wer die Unterschriften per Fax einreicht, sollte nicht bis zum letzten Tag warten. Das Faxgerät beim Petitionsausschuss war in letzter Zeit immer wieder überlastet, sodass die Absender eine Fehlermeldung erhalten haben. In diesem Fall sollten Praxen es zu einem späteren Zeitpunkt unbedingt nochmals probieren oder die Listen mailen, damit alle Unterschriften gezählt werden.
Bis zum 20. Dezember können Sie hier die Unterschriften einreichen:
Praxen können die Unterschriftenliste per Brief, als Scan per E-Mail oder per Fax einreichen.
- E-Mail-Adresse: post.pet@bundestag.de
- Fax-Nummer: 030 227-36053
- Postanschrift: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages, Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Achtung: Die Unterschriften müssen bis zum 20. Dezember beim Petitionsausschuss eingegangen sein, damit sie gezählt werden. Schicken Sie die Unterschriftenlisten deshalb rechtzeitig ab, vor allem wenn Sie sich für den Postweg entscheiden.
Noch nicht unterzeichnet?
- Hier können Sie die Petition online mitzeichnen.
- Hier finden Sie die Unterschriftenliste (PDF-Dokument).
Bitten Sie auch Ihre Patient:innen, sich zu beteiligen und die Petition mit ihrer Unterschrift zu unterstützen. Denn es geht um ihre Gesundheitsversorgung. Nur gemeinsam kann auf den Ernst der Lage hingewiesen werden und Druck auf die Politik ausgeübt werden.