Aus der KV Berlin
Terminservice: Meldebedarfe für das 3. Quartal 2024
Die Terminservicestelle der KV Berlin hat die Meldebedarfe für das 3. Quartal 2024 veröffentlicht und bittet um Meldung von Terminen der entsprechenden Fachrichtungen. Änderungen im Vergleich zum 2. Quartal 2024 gibt es in der Fachrichtung Nervenheilkunde/Psychiatrie/Neurologie.
Bitte beachten Sie: Seit letztem Jahr gelten höhere Zuschläge für eine schnelle Terminvermittlung. Bitte nutzen Sie den 116117 Terminservice, um von den höheren Zuschlägen zu profitieren. Dort melden Sie die Termine, die von TSS und Leitstelle vermittelt werden. Auch Hausärzt:innen und Kinder- und Jugendmediziner:innen können darüber Termine zu Fachärzt:innen vermitteln. Alle Informationen hier.
KV Berlin informiert zu Hybrid-DRG
Die KV Berlin erreichen vermehrt Anfragen zum Thema Hybrid-DRG. Um auf diese Fragen einzugehen und das Thema näher vorzustellen, wird die KV Berlin in der kommenden Woche ein Infovideo rund um Hybrid-DRG bereitstellen. In dem kurzen Videovortrag wird die stellvertretende Vorstandsvorsitzende Dr. Christiane Wessel gemeinsam mit Experten aus den Fachabteilungen auf die Fragen der KV-Mitglieder eingehen und diese ausführlich beantworten. Das Video wird in der Mediathek im Mitgliederbereich der Website abrufbar sein. Die KV Berlin wird auf ihrer Website sowie im nächsten PID dazu informieren.
Eine Sammlung von häufigen Fragen und Antworten zu Hybrid-DRG finden Sie auch im FAQ-Bereich auf der KV-Website.
Weitere Meldungen
Neuer Rahmenvertrag „Mädchensprechstunde – M1“ abgeschlossen
Der Vertrag tritt mit Wirkung zum 1. Mai in Kraft. Frauenärzt:innen können ihre Teilnahme am Vertrag ab dem 1. August 2024 erklären.
Aus der Vertreterversammlung
Vertreterversammlung traf sich zur Klausurtagung
Vom 31. Mai bis zum 1. Juni 2024 trafen sich die Mitglieder der Vertreterversammlung (VV) der KV Berlin zusammen mit dem KV-Vorstand sowie den KV-Hauptabteilungsleitern in Bad Saarow zu ihrer jährlichen Klausurtagung. Der erste Klausurtag stand unter dem Motto „Service der KV Berlin in der Zukunft – Was können wir uns leisten“ und fokussierte sich auf drei große Bereiche: Service, Digitalisierung und Abrechnung. Nach einer Vortragsrunde fanden sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer in kleinen Workshopgruppen zusammen und setzten sich intensiver mit den drei Bereichen auseinander. Die Ergebnisse wurden anschließend im Forum präsentiert.
Der zweite Klausurtag war bestimmt von einer offenen Diskussionsrunde zu den Gemeinsamkeiten und Unterschieden zwischen Haus- und Fachärzten. Zum Thema „Haus- und Fachärzte – Was trennt uns und was eint uns?“ stellten VV-Mitglieder aus dem hausärztlichen, fachärztlichen und psychotherapeutischen Bereich in kurzen Impulsen ihre Positionen dar. Am Ende herrschte Einigkeit, dass es trotz einiger Unterschiede mehr Gemeinsamkeiten gibt. Nur zusammen sei man stark, um insbesondere gegenüber der Politik für adäquate und gerechte Bedingungen in der ambulanten Versorgung zu kämpfen.
Mehr Informationen zur Vertreterversammlung finden Sie hier.
Aus der Gesundheitspolitik
Notfallreform: BMG legt ersten Referentenentwurf vor
Das Bundesminsterium für Gesundheit (BMG) hat einen ersten Referentenentwurf für ein Gesetz zur Reform der Notfallversorgung (NotfallGesetz) vorgesellt. Durch die Notfallreform soll eine „bundesweit einheitliche und gleichwertige Notfallversorgung“ für alle Patient:innen sichergestellt werden. Auf die Kassenärztlichen Vereinigungen soll eine Verpflichtung zukommen, nämlich: durchgängig eine telemedizinische sowie aufsuchende Versorgung bereitzustellen. Versorgungsbereiche, wie der vertragsärztliche Notdienst, die Notaufnahmen der Krankenhäuser und Rettungsdienste müssten laut dem Entwurf besser vernetzt und aufeinander abgestimmt sein.
Der Vorstand der KV Berlin prüft den Referentenentwurf derzeit intensiv. Viele der aufgeführten Aspekte werden in Berlin bereits seit Längerem umgesetzt – wie beispielsweise die Vernetzung zwischen Ärztlichem Bereitschaftsdienst und dem Rettungsdienst der Feuerwehr. Allerdings verfehlt der Referentenentwurf aus Sicht des KV-Vorstands leider wieder das Ziel einer effektiven Patientensteuerung. An dieser Stelle muss dringend nachgebessert werden. Absehbar ist auch, dass die aktuellen Vorschläge im Referentenentwurf zwangsläufig zu einer Mehrbelastung der Ärzteschaft führen werden. Denn wie die eingebrachten Vorschläge personell gestemmt und vor allem finanziert werden sollen, bleibt fraglich.
Voraussichtlich am Mittwoch, 17. Juli, soll das Bundeskabinett die Reform der Notfallversorgung beschließen.
Für die Praxis
Seminarprogrammangebot für Ärzt:innen in Weiterbildung Allgemeinmedizin und Weiterbildungsbefugte am Kompetenzzentrum Weiterbildung Berlin
Das Kompetenzzentrum Weiterbildung Berlin an der Charité – Universitätsmedizin Berlin bietet seit 2018 Ärzt:innen in Weiterbildung ein Seminar- und Mentoringprogramm an. Der Einstieg ist jederzeit möglich – für Ärzt:innen in der Weiterbildung Allgemeinmedizin oder Kinder- und Jugendmedizin.
Für alle ambulant tätigen Weiterbildungsbefugten, die Ärzt:innen in Weiterbildung Allgemeinmedizin begleiten, wird ein Train-the-Trainer-Programm angeboten.
Alle Informationen zum Seminarprogramm sowie zum aktuellen Seminarangebot finden Sie auf der Website der Charité.
Ermöglicht wird dieses Angebot auf Grundlage einer Vereinbarung zur Förderung der Weiterbildung gemäß § 75a SGB V (Versorgungsstärkungsgesetz) und durch die Zusammenarbeit der vier Kooperationspartner – dem Institut für Allgemeinmedizin der Charité - Universitätsmedizin Berlin, der Ärztekammer Berlin, der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin und der Berliner Krankenhausgesellschaft.
Ausführliche Informationen zum Thema Weiterbildungsassistenz finden Sie auf der KV-Website.
Informationen für Praxen zum Klima- und Hitzeschutz
Die KBV stellt auf einer Themenseite ein umfangreiches Informationsangebot für Praxen zum Thema Hitze- und Klimaschutz bereit. Zu finden sind dort u. a. eine übersichtliche Checkliste, die Praxen bei der Umsetzung ihres Hitzeschutzplans helfen soll sowie Patienteninformationen zur Auslage im Wartezimmer, die über Beschwerden durch Hitze aufklären und Tipps für heiße Tage geben. Die Patienteninfos stehen auch in Leichter Sprache und in sechs Fremdsprachen zur Verfügung. Außerdem bietet die Seite hilfreiche Links und Initiativen rund um die Themen Klima- und Hitzeschutz.
Material zum Download
Hitzeschutzplan: Checkliste für Praxen (Docx)
Patienteninformation: „Klimawandel und Gesundheit – Wenn Hitze zum Risiko wird“ (PDF)
Version der Patienteninformation in Leichter Sprache (PDF)
Version der Patienteninformation in Fremdsprachen (bitte Sprache auswählen)
TU Dresden sucht Interviewpartner:innen für Forschungsprojekt zu DiGAs
Für das Innovationsfondsprojekt ImplementDiGA sucht die Technische Universität Dresden Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen als Interviewpartner:innen. Gefragt wird zum Beispiel nach den Erfahrungen, die sie mit digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) gemacht haben und inwiefern die Verordnung einer DiGA einen Nutzen für ihre Patient:innen hatte. Das Interview findet auf Wunsch online oder telefonisch statt und dauert etwa 30 Minuten.
Ziel des Forschungsprojekts ist es, ein ganzheitliches Bild des Implementierungsprozesses von DiGA und deren Wirkungen in der Regelversorgung zu erhalten. Hieraus sollen Empfehlungen für die Weiterentwicklung der Patient:innenversorgung abgeleitet werden.
Teilnahmevoraussetzungen
Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen müssen zunächst eine Einverständniserklärung abgeben, damit die TU Dresden sie zwecks einer Terminvereinbarung kontaktieren dürfen. Abgefragt werden der Name, die Telefonnummer und die E-Mail-Adresse. Weitere Angaben beziehen sich auf das Geschlecht, das Alter, den Beruf (Arzt/Ärztin oder psychologischer Psychotherapeut/psychologische Psychotherapeutin) und den Praxisort.
Kontakt für Fragen zum Forschungsprojekt:
- David Prinz, M. A.
- implementdiga@ukdd.de
- 0351 / 458-10495
Mehr zu Digitalen Gesundheitsanwendungen finden Sie auf der KV-Website. Sie können sich außerdem in einem E-Learning-Video interaktiv mit dem Thema befassen.
Weitere Meldungen
Anpassungen für das Medikament Onpattro®
Zum 1. Juli 2024 wird der Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) für das Medikament Patisiran (Handelsname Onpattro®) angepasst.
Ausnahmeregelung für die Potenzialerhebung läuft zum Jahresende aus
Ab 1. Januar 2025 muss grundsätzlich vor der Verordnung der AKI eine Potenzialerhebung vorliegen.