Anlage 2 – Teilnahmeerklärung Versicherter zum Vertrag vom 08.06.2009 zur Versorgung mit klassischer Homöopathie als besonderen Versorgungsauftrag gem. gem. § 140a SGB V zwischen der Arbeitsgemeinschaft Vertragskoordinierung vertreten durch die KBV und der SECURVITA Krankenkasse, gültig ab…
Anlage 3 zum Vertrag vom 24.09.2024 über die Durchführung zusätzlicher Früherkennungsuntersuchungen (J2) im Rahmen der Kinder- und Jugendmedizin nach § 140a SGB V mit der Techniker Krankenkasse
Anlage 3 zum Vertrag vom 24.09.2024 über die Durchführung zusätzlicher Früherkennungsuntersuchungen (U10, U11) im Rahmen der Kinder- und Jugendmedizin nach § 140a SGB V mit der Techniker Krankenkasse
Die Onkologie-Vereinbarung wird zum 1. Januar angepasst. Die Änderungen betreffen im Wesentlichen die Kostenpauschale 86520 zur oralen medikamentösen Tumortherapie.
Berliner Krankenhausgesellschaft und einige Krankenkassen/-verbände sprechen sich für übergangsweises Aussetzen des Genehmigungsvorbehalts für Krankenhausbehandlungen ab 1. Januar 2025 aus.
Der Bewertungsausschuss hat verschiedene Anpassungen, unter anderem zur Beobachtung und Betreuung nach subkutaner Injektion von Trastuzumab, zum 1. Januar 2025 beschlossen.
Informationen zu den Beschlüssen des Bewertungsausschusses und des erweiterten Bewertungsausschusses zu Long-COVID, CCTA, psychotherapeutische Leistungen und Heimdialysen.
Bis 31.12.2025 darf die Liposuktion bei Patient:innen mit Lipödem im Stadium III weiterhin zulasten der Krankenkassen durchgeführt werden. Der Bewertungsausschuss passte den EBM diesbezüglich an.
Der Bewertungsausschuss passt den Bereich Hauttransplantation im Anhang 2 zum EBM an. Die KBV erreichte, dass viele Eingriffe aufgewertet wurden und ab Januar 2025 besser vergütet werden.
Honorarverteilungsmaßstab: Änderungen zum Honorarverteilungsmaßstab der KV Berlin mit Beschluss der Vertreterversammlung vom 21.11.2024, Änderung § 18 mit Wirkung zum 01.01.2025