Die KV Berlin und die mkk (ehemals BKK VBU) haben sich auf einen Vertrag über die Durchführung eines ergänzenden Hautkrebsvorsorge-Verfahrens mit Wirkung zum 01.08.2025 geeinigt.
Mit diesem Vertrag verfolgen die mkk und die KV Berlin mittels vorzeitiger Aufnahme eines erweiterten Personenkreises das Ziel, zu einer weiteren Senkung neuer Hautkrebserkrankungen beizutragen. Vor allem vor dem Hintergrund steigender Umweltbelastungen und eines geänderten Freizeitverhaltens gerade jugendlicher Personenkreise (ausgiebiges Sonnenbaden, Nutzen von Solarien).
Teilnahme der Ärzt:innen:
Zur Durchführung der Untersuchung sind Hausärzt:innen sowie Fachärzt:innen für Haut- und Geschlechtskrankheiten oder Dermatolog:innen berechtigt, die über eine Genehmigung zur Abrechnung der EBM-Nr. 01745 verfügen.
Teilnahme von Versicherten:
Zu den anspruchsberechtigten Personen zählen die zum Zeitpunkt der Untersuchung bei der mkk versicherten Personen bis zur Vollendung des 35. Lebensjahres.
Nicht anspruchsberechtigt sind Personen, welche Gesundheitsleistungen gemäß § 264 Abs. 1 Satz 2 SGB V empfangen (Auftragsweise versorgte Personen).
Abrechnung und Vergütung außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung:
SNR | Leistungsinhalte | Vergütung |
---|---|---|
99400 |
| analog der GOP 01745 nach der regionalen Euro-Gebührenordnung |
Die Vertragsunterlagen sind auf der Website der KV Berlin einsehbar.