Anlage 4 zum Strukturvertrag gem. § 73a SGB V zur Weiterentwicklung der Strukturen zur frühzeitigen Behandlung von Krankheiten: Modul Depressionen, gültig ab 01.01.2025
5. Änderungsvereinbarung vom 19.12.2024 zum Frühbehandlungsstrukturvertrag vom 12.02./19.02.2015 gem. § 73a SGB V zwischen der KV Berlin und der AOK Nordost; gültig ab 01.01.2025
Anlage 5 zum Strukturvertrag gem. § 73a SGB V zur Weiterentwicklung der Strukturen zur frühzeitigen Behandlung von Krankheiten: Modul Alkoholmissbrauch, gültig ab 01.01.2025
Hautkrebs-Screening-Vertrag mit IKK BB: Elektronisches Teilnehmerverzeichnis der Versicherten, Anlage 3 zum Vertrag über die Durchführung eines ergänzenden Hautkrebsvorsorge-Verfahrens, gültig ab 01.01.2025
Hautkrebs-Screening-Vertrag mit IKK BB: Teilnahmeerklärung Versicherte, Anlage 2 zum Vertrag über die Durchführung eines ergänzenden Hautkrebsvorsorge-Verfahrens, gültig ab 01.01.2025
Vertrag vom 30.10.2024 über die frühzeitige Diagnostik und Behandlung von Begleiterkrankungen der Hypertonie auf der Grundlage §140a SGB V in der Fassung der 3. Änderungsvereinbarung, gültig ab 01.01.2025
Anlage 7 (Abrechnung und Vergütung) zum Vertrag vom 01.04.2019 über die frühzeitige Diagnostik und Behandlung von Begleiterkrankungen der Hypertonie auf der Grundlage §140a SGB V zwischen der DAK Gesundheit und der KV Berlin
Merkblatt Datenschutz zur Besonderen Versorgung (Anlage 6) zum Vertrag vom 01.04.2019 über die frühzeitige Diagnostik und Behandlung von Begleiterkrankungen der Hypertonie auf der Grundlage §140a SGB V zwischen der DAK Gesundheit und der KV Berlin
Teilnahmeerklärung der Versicherten zur Besonderen Versorgung (Anlage 5) zum Vertrag vom 01.04.2019 über die frühzeitige Diagnostik und Behandlung von Begleiterkrankungen der Hypertonie auf der Grundlage §140a SGB V, zwischen der DAK Gesundheit und der KV Berlin
Versicherteninformation (Anlage 4) zum Vertrag vom 01.04.2019 über die frühzeitige Diagnostik und Behandlung von Begleiterkrankungen der Hypertonie auf der Grundlage §140a SGB V, Besondere Versorgung (DAK-Spezialisten-Netzwerk) zwischen der DAK Gesundheit und der KV Berlin
Anlage 2: Versorgungsfeld nephrologische Komplikationen: Chronische Nierenkrankheit bei Hypertonie zu dem Vertrag nach § 140a SGB V über die frühzeitige Diagnostik und Behandlung von Begleiterkrankungen der Hypertonie zwischen der DAK Gesundheit und der KV Berlin
Anlage 1: Versorgungsfeld vaskuläre Komplikationen, Periphere arterielle Verschlusskrankheit bei Hypertonie; zu dem Vertrag nach § 140a SGB V über die frühzeitige Diagnostik und Behandlung von Begleiterkrankungen der Hypertonie zwischen der DAK Gesundheit und der KV Berlin
Anlage 4-6 (Teilnahmeerklärung Versicherer) zur Vereinbarung über einen Beitritt der Techniker Krankenkasse - TK zum Vertrag über die frühzeitige Diagnostik und Behandlung von Begleiterkrankungen der Hypertonie auf der Grundlage §140a SGB V zwischen der KV Berlin und der DAK-Gesundheit; gültig ab…
Hautkrebs-Screening-Vertrag mit HEK: Patienteninformation, Anlage 3 zum Vertrag über die Durchführung eines ergänzenden Hautkrebsvorsorge-Verfahrens, gültig ab 01.01.2025
Hautkrebs-Screening-Vertrag mit HEK: Teilnahmeerklärung Versicherte, Anlage 2 zum Vertrag über die Durchführung eines ergänzenden Hautkrebsvorsorge-Verfahrens, gültig ab 01.01.2025
Anlage 2: Teilnahmeerklärung zum Vertrag für Leistungen im Rahmen einer augenärztlichen Vorsorgeuntersuchung bei Kleinkindern/Kindern nach § 140a SGB V mit IKK; gültig ab 01.01.2025
Ab 1. Januar 2025 dürfen Psychotherapeutische Sprechstunden und probatorische Sitzungen auch als Videosprechstunde durchgeführt werden. Außerdem entfällt die erneute Prüfung bei Kassenwechsel.
Das BMG hat die Coronavirus-TestVO geändert. Teststelleninhaber:innen müssen Nachweise über die Durchführung und Abrechnung von Bürgertestungen über 2024 hinaus bis zum 31. Dezember 2028 aufbewahren.
In der technischen Vereinbarung zur Videosprechstunde – Anlage 31b zum Bundesmantelvertrag-Ärzte – wird erneut die Frist für die Zertifizierungsstellen um ein Jahr verlängert.