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Versichertenauskunft nach § 83 SGB X

Für eine Versichertenauskunft nach § 83 SGB X füllen Sie bitte das Antragsformular aus und senden es zusammen mit einer Ausweiskopie an .

Bitte beachten Sie: Die Daten werden nur für einen Zeitraum von vier Jahren rückwirkend zur Verfügung gestellt. Die Frist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem die ärztlichen Leistungen von Ihnen in Anspruch genommen worden sind. 

Formulare:
Antragsformular für Erwachsene
Antragsformular für Kinder