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2. Quartal 2025

Prüfvereinbarung nach § 106 Abs. 1 Satz 2 SGB V für Berlin zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin, der AOK Nordost, dem BKK Landesverband Mitte, der BIG direkt gesund (handelnd als IKK Landesverband Berlin), der Knappschaft, der SVLFG und den Ersatzkassen (vdek)

vom 12.06.2025

Die Prüfvereinbarung regelt generell die Durchführung von Wirtschaftlichkeitsprüfungen nach Durchschnittswerten und im Einzelfall. Dabei sind u.a. die zugrunde liegenden Vergleichsgruppen und die vertraglich festgelegten Praxisbesonderheiten bei der Durchschnittswerteprüfung aufgeführt, sowie die Durchführung der Prüfung von verordneten Impfdosen festgelegt.

Die Vereinbarung gilt vom 01.01.2025 bis zum 31.12.2025.

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Arzneimittelvereinbarung nach § 84 Abs. 1 SGB V für das Jahr 2025 für Berlin zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin, der AOK Nordost, dem BKK Landesverband Mitte, der BIG direkt gesund (handelnd als IKK Landesverband Berlin), der Knappschaft, der SVLFG und den Ersatzkassen (vdek)

vom 12.06.2025

Die Arzneimittelvereinbarung 2025 regelt u. a. die Höhe des Ausgabenvolumens für Arznei- und Verbandmittel, die Arbeit des Arbeitsausschusses, die regionale Zielvereinbarung sowie Maßnahmen zur Zielerreichung und die Ergebnismessung. Das Arzneimittelausgabenvolumen für das Jahr 2025 beträgt 2.278.538.797 Euro.

Die Vereinbarung gilt vom 01.01.2025 bis zum 31.12.2025.

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9. Änderungsvereinbarung zur Vereinbarung zur Bereinigung der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung nach § 87a Abs. 3 Satz 2 SGB V zwischen der KV Berlin und dem vdek für die BARMER, DAK-Gesundheit, KKH, hkk und HEK (ohne TK)

vom 16.05.2025

Gegenstand der 9. Änderungsvereinbarung zum Bereinigungsvertrag vom 09.01.2018, i.d.F. der 8. Änderungsvereinbarung vom 22.06.2022 ist mit Wirkung ab dem 01.07.2025 die Entfernung der GOPen 01701 und 01701V aus allen vdek-Ziffernkränzen und die Aufnahme der GOPen 01611 und 01611V in die KV-übergreifenden vdek-Ziffernkränze für Sachsen, Bremen, Bayern, Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein.

Die Ziffernkränze der Anlage des o.g. Bereinigungsvertrages werden entsprechend geändert.

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5. Änderungsvereinbarung zur Vereinbarung zur KV-eigenen und zur KV-übergreifenden Be-reinigung der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV) einer Innungskrankenkasse (IKK) nach § 87a Abs. 3 Satz 2 SGB V in den durch das SGB V vorgesehenen Fällen zwischen der BIG direkt gesund handelnd als IKK-Landesverband Berlin und der KV Berlin.

vom 04.04.2025

Die 5. Änderungsvereinbarung zum Bereinigungsvertrag vom 30.01.2018, i.d.F. der 4. Änderungsvereinbarung vom 26.01.2024, regelt die Streichung und Aufnahme von GOPen aus den bzw. in allen für die Umsetzung der Bereinigung aufgrund HzV-Verträge betroffenen IKK-Ziffernkränzen.

Die jeweiligen Ziffernkränze der Anlage 1 des o.g. Bereinigungsvertrages werden entsprechend aus-getauscht.

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4. Änderungsvereinbarung zur Vereinbarung zur Bereinigung der morbiditätsbedingten Gesamt-vergütung nach § 87a Abs. 3 Satz 2 SGB V zwischen der KV Berlin und der AOK Nordost

vom 19.03.2025

Gegenstand der 4. Änderungsvereinbarung zum Bereinigungsvertrag vom 09.01.2018, i.d.F. der 3. Änderungsvereinbarung vom 27.05.2022, ist mit Wirkung ab dem 01.07.2025 die Streichung der GOP 01701 aus allen AOK-Ziffernkränzen.

Die Ziffernkränze der Anlage des o.g. Bereinigungsvertrages werden entsprechend ausgetauscht.

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8. Änderungsvereinbarung zur Vereinbarung zur KV-eigenen und zur KV-übergreifenden Be-reinigung der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV) einer Betriebskrankenkasse (BKK) nach § 87a Abs. 3 Satz 2 SGB V in den durch das SGB V vorgesehenen Fällen  

vom 20.03.2025

Die 8. Änderungsvereinbarung zur Bereinigungsvereinbarung vom 20.02.2018, i.d.F. der 7. Ände-rungsvereinbarung vom 02.07.2024, regelt die Aufnahme (01611, 01611V und 01437) und Entfernung (12225) von GOPen in die bzw. aus den Ziffernkränzen zum HzV-Vertrag der BAHN-BKK für die KV-eigene Bereinigung.

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Vertrag zur Durchführung des strukturierten Behandlungsprogramms (DMP) nach § 137f SGB V Osteoporose zwischen der KV Berlin und der AOK Nordost, der BIG direkt gesund, dem BKK Landesverband Mitte, der Knappschaft, der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau als Landwirtschaftliche Krankenkasse und den Ersatzkassen, mit Wirkung zum 01.04.2025 

vom 20.05.2025

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8. Änderungsvereinbarung zur Vereinbarung über die Durchführung von Schutzimpfungen im Land Berlin auf Grundlage von § 20i Abs. 1, § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 15 und § 132e SGB V (Impfvereinbarung) zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin und den Ersatzkassen (vertreten durch den Verband der Ersatzkassen (vdek), der BIG direkt gesund (handelnd als Landesverband für die IKKn), dem BKK Landesverband Mitte, der KNAPPSCHAFT sowie der SVLFG

vom 20.05.2025

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7. Änderungsvereinbarung zur Vereinbarung über die Durchführung von Schutzimpfungen im Land Berlin auf Grundlage von § 20i Abs. 1, § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 15 und § 132e SGB V (Impfvereinbarung) zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin und der AOK Nordost (handelnd als Landesverband gemäß § 207 Abs. 4 SGB V)

vom 20.05.2025

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7. Änderungsvereinbarung zum Vertrag zur besonderen Versorgung nach § 140a SGB V in der Onkologie zwischen der Techniker Krankenkasse (TK) und der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin 

vom 05.05.2025

  • Reaktivierung und Modifizierung des Modul 1
  • Anpassungen des Teilnehmerkreises (teilnahmeberechtigte Ärzte)
  • Neue Abrechnungssystematik und Symbolnummern (SNRn) im Modul 1
  • Entfall der parenteralen Ernährung in Anlage E2

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2. Nachtrag zum Kooperationsvertrag "CAEHR" mit Wirkung zum 01.01.2025 

vom 06.02.2025

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