Elektronische Medikationsliste und weitere Ausbaustufen
Die Einführung der „elektronische Patientenakte (ePA) für alle“ erfolgt schrittweise.
Viele Funktionen und Anwendungen stehen zum Start der neuen ePA noch nicht zur Verfügung, wie beispielsweise der elektronische Impfpass oder der Mutterpass.
Zudem können Daten aktuell nur als PDF/A eingestellt werden, die Größe ist zudem auf 25 MB beschränkt. Aus diesem Grund werden Praxen nicht alles von Beginn an in die ePA hochladen können.
Elektronische Medikationsliste (eML)
Die elektronische Medikationsliste (eML) gehört zu den ersten Anwendungen der neuen ePA. Die Liste enthält alle Arzneimittel, die Ärzt:innen ihren Patient:innen nach Anlegen der neuen ePA per E-Rezept verordnen und die von der Apotheke abgegeben werden.
Die Verordnungs- und Dispensierdaten fließen dabei automatisch vom E-Rezept-Server, auf dem die Rezepte liegen, in die ePA der Patientin bzw. des Patienten ein. Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen erhalten damit eine zusätzliche Informationsquelle und sehen darüber hinaus, ob ein Rezept tatsächlich eingelöst wurde.
Die Medikationsliste enthält vornehmlich verschreibungspflichtige Arzneimittel, für die die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten übernehmen. Denn nur diese müssen momentan per E-Rezept verordnet werden (Ausnahme: Verordnungen bei Haus- und Pflegeheimbesuchen). Möglich, aber nicht verpflichtend sind E-Rezepte außerdem für OTC-Präparate, für Privatverordnungen oder Verordnungen auf dem grünen Rezept.
In der nächsten Ausbaustufe der ePA (geplant 2026) soll der Medikationsplan in die ePA umziehen und auch Daten zur Prüfung der Arzneimitteltherapiesicherheit enthalten.