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4553 Treffer:
Hausarztzentrierte Versorgung gemäß § 73 b SGB V Knappschaft: Teilnahmeerklärung Versicherte (Anlage 2 zum Vertrag zur hausarztzentrierten Versorgung)  
2025-12-29
Anlage 2: Teilnahmeerklärung des Versicherten zum Vertrag zur hausarztzentrierten Versorgung gemäß § 73 b SGB V zwischen Knappschaft und AG Vertragskoordinierung der Kassenärztlichen Vereinigungen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung; Stand 01.01.2026  
Vertrag zur hausarztzentrierten Versorgung gemäß § 73 b SGB V (Lesefassung)  
2025-12-29
Vertrag zur hausarztzentrierten Versorgung gemäß § 73 b SGB V zwischen der Knappschaft, der Arbeitsgemeinschaft Vertragskoordinierung der Kassenärztlichen Vereinigungen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (Lesefassung); Stand 01.07.2017  
Anlage 3 zum Rahmenvertrag „Mädchensprechstunde - M1": Patienteninformation  
2025-12-29
Anlage 3: Patienteninformation zum Rahmenvertrag "Mädchensprechstunde - M1" zur besonderen Versorgung gemäß § 140a SGB V zwischen dem BKK Landesverband Bayern, dem Berufsverband der Frauenärzte e. V. und der Arbeitsgemeinschaft Vertragskoordinierung, gültig ab 01.01.2025  
Anlage 1 Rahmenvertrag "Mädchensprechstunde - M1": Teilnehmende Betriebskrankenkassen Mädchensprechstunde - M1  
2025-12-29
Anlage 1: Teilnehmende Betriebskrankenkassen Mädchensprechstunde - M1 zum Rahmenvertrag "Mädchensprechstunde - M1" zur besonderen Versorgung gemäß § 140a SGB V zwischen dem BKK Landesverband Bayern, dem Berufsbverband der Frauenärzte e. V. und der Arbeitsgemeinschaft Vertragskoordinierung, gültig…  
FAQ: Ich kann meine Tätigkeit in einem Quartal nur eingeschränkt ausüben bzw. es ist abzusehen, dass meine Behandlungsfallzahlen geringer ausfallen / es zu längeren Fehlzeiten kommt. Muss ich die KV im laufenden Quartal darüber informieren?  
2025-12-23
Ja, es gehört zu Ihrer vertragsärztlichen Pflicht, sämtliche Umstände, die für die Gewährung von Abschlagszahlungen von Bedeutung sind, der KV unverzüglich mitzuteilen. Beachten Sie, dass daraus kein Anspruch auf individuelle Anpassung des Abschlages innerhalb desselben Quartals…  
Vergütung ab 1. Januar 2026 nach Anlage 2b  
2025-12-23
Mit dem Kompromiss zum BEEP, dem Bundestag und Bundesrat zugestimmt haben, erfolgt die Vergütung unter Fortschreibung der stationären Fallkosten um den stationären Orientierungswert (2,98 Prozent).  
Rundschreiben vom 18.12.2025: Aktualisierter Anhang zur Anlage E1 (Wirtschaftlichkeitsschema – Hämato-Onkologie) ab dem 01.01.2026  
2025-12-22
Rundschreiben vom 18.12.2025: Aktualisierter Anhang zur Anlage E1 (Wirtschaftlichkeitsschema – Hämato-Onkologie) ab dem 01.01.2026  
Rundschreiben vom 22.12.2025: Aktualisierter Anhang zur Anlage E2 (Wirtschaftlichkeitsschema – Urologie) ab dem 01.01.2026  
2025-12-22
Rundschreiben vom 22.12.2025: Aktualisierter Anhang zur Anlage E2 (Wirtschaftlichkeitsschema – Urologie) ab dem 01.01.2026  
Rahmenvertrag Onkologie (TK): Arzneimittelziele (Anhang zu Anlage E2 zum Rahmenvertrag Onkologie, Modul 2)  
2025-12-22
Anhang zu Anlage E2: Arzneimittelziele zum Vertrag zur besonderen Versorgung nach § 140a SGB V in der Onkologie zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin und der Techniker Krankenkasse, Modul 2, gültig ab 01.01.2026  
Anhang zur Anlage E1: Wirtschaftlichkeitsschema – „Hämato-Onkologie“ zum Vertrag zur besonderen Versorgung in der Onkologie zwischen TK und KV Berlin  
2025-12-22
Anhang zur Anlage E1: Wirtschaftlichkeitsschema – „Hämato-Onkologie“ zum Vertrag zur besonderen Versorgung nach § 140 a SGB V in der Onkologie zwischen der TK und der KV Berlin in der Fassung der 7. Änderungsvereinbarung, gültig ab 01.01.2026  
Neue Vorgaben für Cybersicherheit in Deutschland  
2025-12-22
Seit Anfang Dezember gelten in Deutschland neue gesetzliche Vorgaben für den Schutz vor Angriffen auf das eigene Netzwerk und die Informationssicherheit. Auch große Praxen können betroffen sein.  
FAQ: Bin ich verpflichtet, auf Wunsch der Patient:innen medizinische Daten in die ePA zu übermitteln?  
2025-12-19
Ja, Patient:innen haben einen Anspruch darauf, dass auf ihren Wunsch hin medizinische Daten aus der konkreten aktuellen Behandlung in die elektronische Patientenakte (ePA) eingetragen werden (§ 346 Absatz 1 und Absatz 3 SGB V).  Wenn Patient:innen die Eintragung von alten Dokumenten wünschen,…  
9. Nachtrag zum Vertrag zur hausarztzentrierten Versorgung gemäß § 73b SGB V mit der Knappschaft vom 24.07.2012: gültig ab 01.01.2026  
2025-12-19
9. Nachtrag zum Vertrag zur hausarztzentrierten Versorgung gem. § 73b SGB V zwischen der KNAPPSCHAFT und der Arbeitsgemeinschaft Vertragskoordinierung der KVen und der KBV: Vertragsänderungen zum 01.01.2026  
7. Nachtrag zum Vertrag mit der SECURVITA Krankenkasse  
2025-12-19
Infolge einer Umstellung des Datenaustausches auf das SFTP-Server-Verfahren im Vertrag mit der SECURVITA Krankenkasse wurden Änderungen in der Technischen Anlage mit Wirkung zum 01.01.2026 vorgenommen.  
Anlage 3 – Technische Anlage zum Vertrag vom 08.06.2009 zur Versorgung mit klassischer Homöopathie als besonderen Versorgungsauftrag gem. § 73 c SGB V  
2025-12-19
Anlage 3 – Technische Anlage zum Vertrag vom 08.06.2009 zur Versorgung mit klassischer Homöopathie als besonderen Versorgungsauftrag gem. § 73 c SGB V zwischen der KV Berlin und den AG Vertragskoordinierung der KBV und SECURVITA BKK  
7. Nachtrag zum Vertrag vom 08.06.2009 zur Versorgung mit klassischer Homöopathie gemäß § 73c SGB V zwischen der KV Berlin und der SECURVITA BKK  
2025-12-19
7. Nachtrag zum Vertrag vom 08.06.2009 zur Versorgung mit klassischer Homöopathie gemäß § 73c SGB V zwischen der KV Berlin und der SECURVITA BKK; gültig ab 01.01.2026  
Praxiskooperationen  
2025-12-19
Informationen zu den Praxisnetzen finden Sie hier Die Anforderungen sind nach Ablauf von fünf Jahren nach der Anerkennung des Praxisnetzes unaufgefordert erneut gegenüber der KV Berlin nachzuweisen. Das anerkannte Praxisnetz verpflichtet sich, jährlich Versorgungsberichte an die KV Berlin…  
Jobsharing: Übersicht der JS-Fachgruppendurchschnitte Quartal 1/2025 und 2/2025  
2025-12-19
Jobsharing: Übersicht der JS-Fachgruppendurchschnitte Quartal 1/2025 und 2/2025  
Hausarztzentrierte Versorgung: Rundschreiben vom 18.12.2025  
2025-12-19
9. Nachtrag zum Vertrag zur hausarztzentrierten Versorgung gem. § 73b SGB V zwischen der KNAPPSCHAFT und der Arbeitsgemeinschaft Vertragskoordinierung der KVen und der KBV: Vertragsänderungen zum 01.01.2026  
PID Nr. 25 Dezember 2025  
2025-12-19
Newsletter der KV Berlin