Sie können die für Sie relevanten Daten bzw. Dokumente mithilfe von Metadaten suchen. Metadaten sind strukturierte Daten, die die hinterlegten Dokumente beschreiben (z.B. Titel, Zeitpunkt der Untersuchung etc.) Leider gibt es in der ePA keine Möglichkeit die medizinischen Dokumente selbst zu…
Die gematik stellt in Ihrem Video „Demonstration ePA im PVS“ vor, welche Möglichkeiten Sie mit der ePA in Ihrem PVS haben.Grundsätzlich steht Ihnen bei PVS-spezifischen Fragen Ihr PVS-Anbieter zur Seite.
Die elektronische Patientenakte (ePA) stellt Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen medizinisch relevante Gesundheitsdaten wie Befunde, Diagnosen, Therapiemaßnahmen, Behandlungsberichte, etc. zur Verfügung.
So kann sich im Rahmen der Anamnese und Befunderhebung herausstellen, dass die ePA…
Der Abruf der ePA-Daten darf nur aufgrund einer konkreten Behandlungssituation und auch nur nach Einwilligung der Patient:innen erfolgen. Diese ePA-Zugriffsberechtigung wird per App für Ihre Praxis oder auch direkt in Ihren Praxisräumen über die eGK und durch PIN-Eingabe erteilt.
Solange die…
Patient:innen haben über die ePA-App Zugriff auf die eigene Akte. Niedergelassene Ärzt:innen, Psychotherapeut:innen, Apotheken und Krankenhäuser können über die Telematikinfrastruktur (TI) auf die ePA zugreifen, wenn Patient:innen den Zugriff vorher gestatten.
Ja, Patient:innen haben einen Anspruch darauf, dass auf ihren Wunsch hin medizinische Daten aus der konkreten aktuellen Behandlung in die elektronische Patientenakte (ePA) eingetragen werden (§ 346 Absatz 1 und Absatz 3 SGB V).
Wenn Patient:innen die Eintragung von alten Dokumenten wünschen,…
Nein, sofern Patient:innen der Praxis vorab eine Zugriffsberechtigung erteilt haben, ist es nicht erforderlich, dass diese Personen bei der Befüllung der elektronischen Patientenakte (ePA) anwesend sind.
Sie können Anträge auf Neufestsetzung des Praxisbudgets (RLV) bis spätestens einen Monat nach Bekanntgabe des Honorarbescheides für das jeweilige Quartal stellen.
Im Online-Portal erreichen Sie über den Menüpunkt "Meldungen / Anträge an die KV"→ Anträge RLV/QZV ab I-2023“ eine Übersichtseite. Dort finden Sie Ihre gestellten Anträge auf Anpassung des Praxis-Euro-Volumens/Regelleistungsvolumens und die Eingangsbestätigungen chronologisch aufgelistet. Sobald…
Nein. Je Arzt/Ärztin muss ein separater Antrag gestellt werden. Sie können aber je Arzt/Ärztin mehrere Quartale oder für die Antragskategorie „Zuweisung QZV“ mehrere QZV gleichzeitig auswählen.
Bitte richten Sie in diesem Fall Ihren Antrag nebst der Begründung und ggf. Nachweisen formlos in Schriftform an:
Per Brief:Kassenärztliche Vereinigung BerlinAbrechnung 2 / Praxisbudget und MengensteuerungMasurenallee 6a14057 Berlin
Per Telefax:zentral …
Anträge auf Neufestsetzung Ihres Praxisbudgets (RLV) können
niedergelassene und ermächtigte Ärzt:innen,bei angestellten Ärzt:innen der anstellende Arzt / die anstellende Ärztin,bei MVZ, Einrichtungen nach § 400 Abs. 2 SGB V und anderen ärztlich geleiteten Einrichtungen die ärztlichen…
Anträge zur Erhöhung Ihres Praxisbudgets bzw. zur Anpassung Ihres Regelleistungsvolumens (RLV) stellen Sie über das Online-Portal der KV Berlin unter dem Menüpunkt "Meldungen / Anträge an die KV"→ Anträge RLV/QZV ab I-2023“. Das Online-Portal erreichen Sie mit normalen Internetanschluss, indem Sie…
Ja, bei der Bildung Ihres Regelleistungsvolumens werden die RLV-relevanten Fallzahlen des Vorjahresquartals berücksichtigt.
Generell jedoch muss die KV Berlin prüfen, ob der Versorgungsauftrag erbracht wurde. Das kann anhand des Leistungsbedarfes und der erbrachten Fallzahl erfolgen. Über…
Eine Budgetierung im Jahr 2023 muss fortgeführt werden, da ohne eine Änderung durch den Gesetzgeber die Krankenkassen auch zukünftig nur eine begrenzte Gesamtvergütung für die Ärzt:innen zur Verfügung stellen werden.
Ja, seit dem 01.01.2023 wird auch der Durchschlag an die Arbeitgeber elektronisch versandt und die Patient:innen sollen den Durchschlag dann nur noch auf Wunsch ausgedruckt bekommen.