Praxisinformationsdienst

Aktuelle Informationen aus Ihrer KV
Praxisinformationsdienst Nr. 25, 17.12.2025

Aus der KV Berlin

Die KV Berlin wünscht frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr!
https://www.youtube.com/watch?v=7nUY1SebwEE

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Akuttermine „zwischen den Jahren“: Bitte unterstützen Sie die ambulante Versorgung

Viele Praxen sind rund um die Feiertage nur eingeschränkt erreichbar oder geschlossen. Gleichzeitig ist erfahrungsgemäß mit einem deutlich erhöhten Versorgungsbedarf über den Patientenservice 116117 zu rechnen. Damit Patient:innen auch „zwischen den Jahren“ schnell in die passende ambulante Versorgung gelangen – und Rettungsstellen sowie der Ärztliche Bereitschaftsdienst und die KV-Notdienstpraxen entlastet werden – bitten wir Sie um Ihre Unterstützung:

Wenn Ihre Praxis im Zeitraum vom 22.12.2025 bis 02.01.2026 geöffnet ist, stellen Sie bitte zusätzliche Akuttermine zur Verfügung und melden Sie diese über den 116117 Terminservice. Ihr Vorteil: Akuttermine werden extrabudgetär vergütet – einschließlich 200 % Zuschlag auf die Versicherten-, Grund- oder Konsiliarpauschale bei entsprechender Abrechnung.

So werden Akuttermine gebucht: durch die 116117 nach strukturierter medizinischer Ersteinschätzung oder per Selbstbuchung durch Patient:innen nach medizinischer Online-Selbsteinschätzung. Es handelt sich um Patient:innen mit akutem Versorgungsbedarf für den gleichen oder spätestens den nächsten Tag. Akuttermine können für folgende grundversorgende Fachgruppen vermittelt werden:

  • Hausärzt:innen
  • Augenheilkunde
  • Kinder- und Jugendmedizin
  • Chirurgie
  • Frauenheilkunde
  • Haut- und Geschlechtskrankheiten
  • Hals-Nasen-Ohrenheilkunde
  • Orthopädie
  • Urologie

Auch unabhängig von den Feiertagen gilt: Jede zusätzliche Meldung von Akutterminen hilft, Patient:innen mit akutem Behandlungsbedarf gezielt in die vertragsärztliche Versorgung zu steuern. So können das ganze Jahr über unnötige Wege in Rettungsstellen vermieden und die Notdienststrukturen spürbar entlastet werden.

Weitere Informationen finden Sie auf unseren Themenseiten zur Abrechnung von Akutterminen sowie zum Terminservice und zur Terminservice-Software. Bei Fragen unterstützt Sie die Praxis-Hotline der Terminservicestelle auch gerne persönlich.

Terminmeldebedarfe für das 1. Quartal 2026 veröffentlicht – Radiologie neu hinzugekommen

Die Terminservicestelle der KV Berlin hat die Meldebedarfe für das 1. Quartal 2026 veröffentlicht. Wir bitten die entsprechenden Fachgruppen, die erforderlichen Termine wie gewohnt über den 116117 Terminservice zu melden. Gegenüber dem Vorquartal ergeben sich keine Änderungen in der Anzahl der zu meldenden Termine.

Neu hinzugekommen ist die Fachgruppe Radiologie. Wir bitten daher insbesondere die radiologischen Praxen, die Terminmeldebedarfe ab dem 1. Quartal 2026 zu beachten und die erforderlichen Termine bereitzustellen. Sollten Sie mit der Nutzung des 116117 Terminservice noch nicht vertraut sein, finden Sie alle Informationen rund um den Terminservice und die Terminservice-Software hier.

Bitte denken Sie außerdem daran: Serientermine müssen zum Jahreswechsel neu angelegt werden. Terminserien aus dem Jahr 2025 werden vom System nicht automatisch in das Jahr 2026 übernommen und müssen daher erneut hinterlegt werden.

Neue Servicenummer für die Verordnungsberatung ab 2026

Um die telefonische Erreichbarkeit bei Fragen rund um Verordnungsthemen für Sie zu verbessern und Sie gezielter beraten zu können, führt die KV Berlin zum 1. Januar 2026 eine neue Servicenummer speziell für die Verordnungsberatung ein:

  • Montag–Freitag: 10.00 – 13.00 Uhr
  • Telefon030 / 31 003-777

Weitere Angebote der Verordnungsberatung

Neben der telefonischen Beratung informieren die Verordnungsberaterinnen der KV Berlin zusätzlich regelmäßig über Neues und Wissenswertes aus dem Verordnungsbereich über

  • die Verordnungs-News
  • in den Seminaren sowie
  • auf den Themenseiten der KV-Website (Menü „Für Praxen“ > „Alles für den Praxisalltag“ > „Verordnung“).

Sie haben darüber hinaus die Möglichkeit, die Verordnungsberatung per E-Mail zu kontaktieren:

Änderung der Abrechnungssystematik bzgl. der Abrechnung der 01437 bei internen Laboraufträgen

Im Zusammenhang mit der Laborreform zum 01.01.2025 wurde die neue Grundpauschale 01437 eingeführt und ersetzt damit die arztübergreifende GOP 12225.

Leistungserbringer, die von der Berechnung der GOP im EBM-Kapitel 12 ausgeschlossen sind, aber Auftragsleistungen des EBM-Kapitels 32 durchführen, erhalten die 01437 (für Auftragsleistungen des Kapitels 32 sowie Laborleistungen nach 01840 und 01915).

Die Laborgrundpauschale 01437 ist im Arztfall nicht neben den Versichertenpauschalen der Kapitel 3 und 4, den Grundpauschalen der Kapitel 5 bis 10, 13 bis 16, 18, 20 bis 23, 26, 27, 30 und 37, der Abschnitte 1.3 und 11.2 sowie den Konsiliarpauschalen 12 210, 17 210, 19 210, 24 210, 24 211, 24 212, 25 210, 25 211 und 25 214 berechnungsfähig.

Neu zum 01.01.2025 hinzugekommen ist, dass die 01437 nicht nur bei Probeneinsendungen, sondern auch bei Auftragsleistungen innerhalb einer Arztpraxis abrechnungsfähig ist.

In den Quartalen 1/25 bis 3/25 wurde die 01437 von der KV Berlin automatisiert in allen Arztfällen zugesetzt, die Auftragsleistungen des Kapitels 32 sowie Laborleistungen nach 01840 und 01915 enthalten haben, aber keine Versicherten- oder Grundpauschale.

Um Auftragsleistungen zukünftig genau identifizieren zu können, stellt die KV Berlin ihre Abrechnungssystematik zur GOP 01437 zum 4. Quartal 2025 um. Eine automatisierte Zusetzung erfolgt ab diesem Zeitpunkt bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen ausschließlich bei Scheinen mit der Scheinuntergruppe „L“ und „C“.

Sollte zukünftig ein interner Laborauftrag vorliegen, dann ist die GOP 01437 durch die Praxis eigenständig anzuschreiben.

Speziell in Gemeinschaftspraxen und MVZ führte die automatisierte Zusetzung der 01437 zu einer Absetzung der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung (PFG). Damit betroffene Praxen keinen Nachteil erhalten, wird die KV Berlin im Rahmen der Nachvergütung für das 3. Quartal 2025 eine Korrektur von Amtswegen vornehmen. 

Weitere Meldungen

Aus der Vertreterversammlung

Neu: Berichte des Vorstands als Audioaufnahme

Die KV Berlin bietet als neuen Service ab sofort die Berichte des Vorstandes bei den Sitzungen der Vertreterversammlung (VV) als Audioaufnahme an. Die Aufnahmen werden nach jeder Sitzung in der Mediathek bereit gestellt. Den Anfang macht Frau Dr. Wessel, die in der VV-Sitzung vom 20.11.2025 über aktuelle Projekte und Themen aus den Fachabteilungen der KV Berlin für den Vorstand berichtete. 

https://www.youtube.com/watch?v=ffJl1NrYzKo

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Aus der Gesundheitspolitik

KBV-Vertreterversammlung: Große Unzufriedenheit mit herrschender Politik

Der Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zeigte sich auf der Vertreterversammlung im höchsten Maße unzufrieden mit den Reformbemühungen der Bundesregierung. So warnte KBV-Vorstandsvorsitzender Dr. Andreas Gassen davor, dass Reformen zwar dringend nötig seien, doch „wenn man inhaltlich sinnvoll reformieren will, sollte man auch mit denjenigen sprechen, die diese Reformen umsetzen müssen. Doch das passiert leider nicht“.

GKV: Ausgabenseite reformieren

Zu einer Reform der GKV-Finanzierung merkte er an, dass Beitragserhöhungen nicht unendlich möglich seien. „Also müssen wir an die Ausgabenseite ran.“ Dabei verwies er auf folgende Zahlen: „Im Jahr 2024 waren die Ausgaben der GKV für Behandlungsfälle im Krankenhaus mehr als doppelt so hoch wie im ambulanten Bereich. In den Praxen wurden aber ungefähr 35-mal so viele Fälle versorgt.“

Gesetzesentwürfe in der Kritik

Für Dr. Stephan Hofmeister, stellvertretender KBV-Vorstandschef, enthalte der Entwurf zur Notfallreform vernünftige Ideen, setze jedoch im Detail strukturelle Fehlanreize. So kritisierte er, dass beispielsweise die Kassenärztlichen Vereinigungen einen fahrenden Dienst rund um die Uhr gewährleisten sollen. Man brauche nicht noch weitere Versorgungsangebote, „die den Menschen suggerieren, dass jeder jederzeit machen kann, was er oder sie will“. KBV-Vorstandsmitglied Dr. Sybille Steiner kritisierte mit Blick auf die Apothekenreform, dass dies „eine gefährliche Verschiebung von Kompetenzen, die voller Risiken für Patienten und für die Wirtschaftlichkeit der Versorgung“ darstellt. 

Schließlich forderten die drei KBV-Vorstände die Schwarz-Rote Koalition auf, Vorschläge aus der Praxis zu berücksichtigen und Ergebnisse zu liefern. Die VV-Beschlüsse finden sich im Einzelnen auf der KBV-Homepage.

Für die Praxis

Aktuelle Meldungen

12.12.2025
Höhere Vergütung ab 1. Januar 2026
Sozialpsychiatrische Behandlung Kinder & Jugendliche

Zum 1. Januar 2026 wird die Vergütung der sozialpsychiatrischen Behandlung von Kindern und Jugendlichen um 2,8 Prozent angehoben.

MEHR INFOS zu: Höhere Vergütung ab 1. Januar 2026
10.12.2025
Neue Medizinprodukte-Betreiberverordnung
Medizinprodukte

Das Kompetenzzentrum Hygiene und Medizinprodukte der KVen und der KBV hat die jüngsten Neuerungen der Medizinprodukte-Betreiberverordnung auf seiner Website zusammengefasst.

MEHR INFOS zu: Neue Medizinprodukte-Betreiberverordnung

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