Nach der Anmeldung über Ihre BSNR können Sie im Online-Portal mit der Chef-PIN in den Chef-Modus wechseln, um folgende Funktionen zu nutzen:
Unter „Dokumente abrufen“ haben Sie vollständigen Zugriff auf eine erweiterte Auswahl von Dokumenten, darunter die von der KV Berlin zur Verfügung gestellten…
Die Zugangssoftware für Apple-Geräte (macOS) können Sie sich hier über die Website der KV Berlin herunterladen. Dort finden Sie auch eine eine Installations- und Bedienungsanleitung.
Hinweis: Der Zugang zum Online-Portal ist für diese Praxen nur noch über die Telematikinfrastruktur (TI)…
In begrenztem Umfang darf die Fallzahl bei Beschäftigung von Ärzt:innen in Weiterbildung (auch: Weiterbildungsassistent:in, kurz WBA) steigen.
Ja. Regelung nach Rechtsprechung: bis zu 25 Prozent Fallzahlsteigerung im Vergleich zu Quartalen ohne Ärzt:innen in Weiterbildung.
Gemäß § 32 SGB X wird…
Bei einem vollen Versorgungsauftrag sind die in § 19a Absatz 1 Ärzte-ZV festgelegten Mindestsprechzeiten in Höhe von 25 Stunden wöchentlich maßgeblich; bei Teilversorgungsaufträgen entsprechend weniger. Für die Prüfung der Einhaltung dieser Mindestsprechzeiten werden die folgenden Kriterien…
Ja, es besteht die Möglichkeit eine Zweigpraxis zu eröffnen oder einen ausgelagerten Praxisraum zu betreiben.
Bitte nutzen Sie unser Antragsformular, wenn die Zweigpraxis im Planungsbereich Berlin gegründet werden soll. Ist die Zweigpraxis in einem anderen KV-Bezirk geplant, so entscheidet…
Das geltende Arbeitsrecht, insbesondere das Berliner Bildungsurlaubsgesetz gibt Auskunft zu Fortbildungstagen. Alternativ können auch Absprachen mit den Vertragsparteien erfolgen.
Die Ärzt:innen in Weiterbildung (auch: Weiterbildungsassistent:in, kurz WBA) können allein beim ÄBD mitfahren, wenn bereits eine Facharzt-Anerkennung und Arztregister-Eintragung erfolgt sind. Weitere Informationen zu ÄiW im Ärztlichen Bereitschaftsdienst finden Sie hier.
Die Ärzt:innen in Weiterbildung (auch: Weiterbildungsassistent:in, kurz WBA) sind grundsätzlich nicht regressfähig. Nur bei grob fahrlässigen Handlungen kann eine Regressfähigkeit gegenüber der Praxis bestehen. Gegenüber der KV sind Praxisinhaber:innen /Vertragspartner:innen persönlich für die…
Die Ärzt:innen in Weiterbildung (auch: Weiterbildungsassistent:innen, kurz WBA) müssen die Inhalte der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Berlin erbringen (siehe auch Logbuch). Die Leistungserbringung erfolgt im Rahmen der Facharzt-Weiterbildung unter der persönlichen Anleitung und Verantwortung…
Ärzt:innen in Weiterbildung (auch: Weiterbildungsassistenten:innen, kurz WBA) arbeiten grundsätzlich unter Aufsicht der weiterbildungsbefugten Person. Daher stellen sie selbst keine Verordnungen aus. Kassenrezepte (Muster16) und Heilmittelverordnungen (Muster 13, 16, 18) werden nur von…
Im Rahmen der Förderung ist die Beschäftigung von Ärzt:innen in Weiterbildung (auch Weiterbildungsassistent:innen / WBA) aus verwaltungs- und abrechnungstechnischen Gründen grundsätzlich auf die Möglichkeiten einer Teilzeitbeschäftigung im Umfang einer Halbtagstätigkeit (mind. 19,25 Std. bis…
Für die Dauer einer Unterbrechung der Weiterbildung ist auch die daran geknüpfte Förderung unterbrochen (z. B. Mutterschutz/Elternteilzeit/Beschäftigungsverbot).
Soweit Ärzt:innen in Weiterbildung (ÄiW/auch: Weiterbildungsassistent:in, kurz WBA) höchstens sechs Wochen innerhalb eines…
Es existiert eine Verwaltungsrichtlinie zur Bearbeitung von Anträgen auf Genehmigung zur Anstellung von Weiterbildungsassistent:innen und auf finanzielle Förderung und eine Verwaltungsrichtlinie zur Bearbeitung von Anträgen auf Genehmigung einer Vertretung oder eines Sicherstellungs- bzw.…
Generell gilt: Die Weiterbildung muss unter Anleitung zur Weiterbildung befugter Ärzt:innen erfolgen. Damit müssen ÄiW (auch: Weiterbildungsassistent:in, kurz WBA) beispielsweise zur gleichen Zeit Urlaub nehmen wie die weiterbildungsbefugte Person.
Nach den Vorschriften der jeweils geltenden…
Für Ärzt:innen in Weiterbildung/Weiterbildungsassistent:innen werden die Kosten nicht erstattet, weil sie nicht den Status von Vertragsärzt:innen/Vertragspsychotherapeut:innen haben.
Die Finanzierung eines elektronischen Heilberufsausweises/elektronischen Psychotherapeutenausweises…
Genehmigte Assistent:innen i.S.d. § 32 Ärzte-ZV können als Ärzt:innen/Psychotherapeut:innen grundsätzlich einen elektronischen Heilberufsausweis/elektronischen Psychotherapeutenausweis (eHBA/ePtA) bei der Ärztekammer/Psychotherapeutenkammer beantragen. Assistent:innen sind zu einem eigenen…
Vertreter:innen benötigen einen eigenen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA/ePtA) und können nicht den Ausweis des/der Vertretenen nutzen, um beispielsweise eine elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) oder elektronisches Rezept (eRezept) zu erstellen oder eine elektronische…
Der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) bzw. elektronische Psychotherapeut:innenausweis (ePtA) muss direkt beim jeweiligen Vertrauensdienstanbieter beantragt werden. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Website der Psychotherapeutenkammer Berlin.
Der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) bzw. elektronische Arztausweis muss zunächst bei der Ärztekammer Berlin beantragt werden. Wenn die zuständige Kammer den Antrag geprüft hat, erhalten Sie eine Vorgangsnummer, um den Ausweis zu bestellen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website…