Infolge einer Umstellung des Datenaustausches auf das SFTP-Server-Verfahren im Vertrag mit der SECURVITA Krankenkasse wurden Änderungen in der Technischen Anlage mit Wirkung zum 01.01.2026 vorgenommen.
Die SECURVITA Krankenkasse und die Arbeitsgemeinschaft Vertragskoordinierung der Kassenärztlichen Vereinigungen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung haben den auf der Grundlage von § 140a SGB V geschlossenen Vertrag zur Versorgung mit klassischer Homöopathie vom 08.06.2009 mit Wirkung zum 01.01.2026 angepasst. Der 7. Nachtrag zum Vertrag sowie die Anlagen sind auf der Vertragsseite hinterlegt.
Die Anpassungen im Überblick:
- Infolge einer Umstellung des Datenaustausches auf das SFTP-Server-Verfahren im Vertrag mit der SECURVITA Krankenkasse wurden Änderungen in der Technischen Anlage vorgenommen.
- Änderung der Technischen Anlage von ehemals Anlage 4 in Anlage 3
- Die bis zum 31.12.2025 geltende Anlage 3 (Verzeichnis teilnehmende Ärzte) entfällt. Ein Verzeichnis der teilnehmenden Ärzte wird in der neuen Technischen Anlage (Anlage 3 ab dem 01.01.2026) in elektronischer Form implementiert.

