Die Fehlermeldung 604 wird angezeigt, wenn Sie falsche Zugangsdaten eingegeben haben. Ggf. muss das Passwort auf das Initial-Passwort zurückgesetzt werden. Bitte wenden Sie sich an das Service-Center unter 030 / 31 003-999 oder nutzen Sie das Online-Kontaktformular.
Hinweis: Der Zugang zum…
Bei Problemen mit der Übermittlung Ihrer Online-Abrechnung schreiben Sie bitte eine E-Mail an online-abrechnung@kvberlin.de. Wenn möglich, teilen Sie in Ihrer E-Mail die dreistellige Fehlernummer sowie drei Terminvorschläge für eine TeamViewer-Fernwartung mit. Geben Sie bitte auch Ihre BSNR…
Die Chef-PIN erhalten alle Praxen zu Beginn ihrer Tätigkeit. Sie befindet sich auf demselben Schreiben wie das Initialpasswort zu ihrer BSNR. Sollte das Schreiben verloren gehen, kann es über das Service-Center neu angefordert werden.
Sollte Ihre Praxis-EDV Ziel eines Cyberangriffs (z.B. mit einem Verschlüsselungs-Trojaner) geworden und es zu einem Datenverlust gekommen sein, ist schnelles Handeln gefragt:
Informieren Sie bitte schnellstmöglich Ihren IT-Betreuer / DVO zur näheren Analyse des Schadensausmaßes sowie zur…
Starten Sie den von INCAS bereitgestellten Client zum Aufbauen einer VPN Verbindung.Öffnen Sie im Browser die Einwahlwebsite, welche Ihnen in der INCAS Anleitung genannt wird.Melden Sie sich mit den von INCAS personalisierten Einwahldaten an.Danach erreichen Sie das Online-Portal der KV Berlin…
Die KV Berlin hat zum 1. März 2022 die ärztliche Besetzung in den Corona-Impfzentren und mobilen Impfteams beendet. Für Impfdienste setzen Sie sich bitte mit der Berliner Hilfsorganisation in Verbindung, die die jeweilige Impfstelle betreibt.
Ärzt:innen, die weiterhin an Impfdiensten interessiert…
Über das Online-Portal unter dem Menüpunkt „Meldungen/Anträge an die KV>Abschlagszahlung“ können Sie Ihre Abschlagszahlung einfach und schnell im Rahmen Ihrer maximalen Abschlagshöhe reduzieren.
Nach Login mit BSNR und anschließender Eingabe der Chef-PIN kann dort die gewünschte Abschlagssumme…
Ärzte:innen: Der Abschlag errechnet sich wie folgt: Sie melden uns zwischen dem 15. - 18. monatlich Ihre Fallzahl, welche auf das Quartal hochgerechnet wird. Der Wert wird dann mit dem festgelegten Fallwert multipliziert.
Psychotherapeuten: innen: Der Abschlag errechnet sich aus…
Bitte melden Sie die Fallzahlen telefonisch an die für Sie zuständige Ansprechperson des Arztkontokorrentteams oder per E-Mail (arztkontokorrent@kvberlin.de) zwischen dem 15. - 18. eines Monats.
Psychotherapeut:innen melden bitte die von der Krankenkasse genehmigten Wochenstunden.
Die Abschlagszahlung wird zum drittletzten Bankarbeitstag ausgezahlt. Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Hinweis: Der 24. Dezember und der 31. Dezember sind keine Bankarbeitstage.
Um Abschlagszahlungen zu erhalten, müssen Sie eine selbstschuldnerische Bürgschaft als Sicherheitsleistung beibringen.
Sind die Gesellschafter Ihres MVZ ausschließlich natürliche Personen, geben Sie der KV Berlin eine selbstschuldnerische Bürgschaftserklärung zur Sicherung von Forderungen der…
Ja, es gehört zu Ihrer vertragsärztlichen Pflicht sämtliche Umstände, die für die Gewährung von Abschlagszahlungen von Bedeutung sind, der KV unverzüglich mitzuteilen. Beachten Sie, dass daraus kein Anspruch auf individuelle Anpassung des Abschlages innerhalb desselben Quartals resultiert.
Die Mitteilung einer neuen Bankverbindung / Kontoverbindung ist rechtsverbindlich zu unterzeichnen. Bitte verwenden Sie hierfür das Formular. Sie können dieses dann eingescannt per E-Mail an die Mitarbeitenden im Arztkontokorrent (arztkontokorrent@kvberlin.de), per Post oder per Fax (030 / 31…
Die Restzahlungen erfolgen i. d. R. für das:
1. Quartal: Mitte/Ende Juli2. Quartal: Mitte/Ende Oktober3. Quartal: Mitte/Ende Januar4. Quartal: Mitte/Ende April
Sie müssen zunächst nichts tun. Ihr monatlicher Abschlag wird entsprechend gekürzt oder Sie werden von der KV Berlin aufgefordert den Betrag zurück zu überweisen.
Nein. Die Abschlagszahlung darf nicht höher sein als der von der KV berechnete maximale Abschlag. Der maximale Betrag wird Ihnen in der Abfrage im Online-Portal angezeigt.
Weitere Informationen zur Anpassung einer Abschlagszahlung finden Sie in der FAQ Nr. 29.
Nein. Neupraxen können zunächst keine Abschläge über die Abfrage im Online-Portal an die KV melden. Das Verfahren bleibt wie bisher: Neu an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmende Ärzt:innen melden bis zur Einreichung der zweiten Quartalsabrechnung ihre Fallzahlen telefonisch an die für…