In eigener Sache
Streichung der Neupatientenregelung: Entscheidung steht kurz bevor
Nach der öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses zu dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz der Bundesregierung steht die abschließende Lesung im Bundestag kurz bevor – noch im Oktober soll das Gesetz beschlossen werden. Inwieweit dann auch die Neupatientenregelung fällt, ist noch nicht sicher. Deshalb: Nutzen Sie Ihre Kanäle, um darauf aufmerksam zu machen, dass die Regelung nicht gestrichen werden darf und mobilisieren Sie auch Ihre Patient:innen, denn sie sind es, die letztendlich von den Leistungskürzungen im nächsten Jahr betroffen sein werden.
Für Ihre Praxis: Infomaterial für Patient:innen
Hierfür können Sie Plakate und Postkarten nutzen, die per Post von der KV Berlin an alle Praxen versendet wurden. Wenn Sie weiteres Material benötigen, können Sie es mit einer kurzen E-Mail an avlogistik@kvberlin.de nachbestellen.
Außerdem stellen wir Ihnen einen Musterbrief für Patient:innen und eine Vorlage für eine Unterschriftenliste zur Verfügung, die Sie in der Praxis auslegen können. Die Unterschriften können Sie anschließend direkt an Ihre Bundestagsabgeordnete oder Ihren Bundestagsabgeordneten weiterleiten.
Bitte unterstützen Sie die Aktion!
Wie steigen die Kosten in Ihrer Praxis? Noch bis zum 21. Oktober an der Umfrage teilnehmen
Wie steigen die Kosten in Ihrer Praxis und welche Folgen ergeben sich daraus für Ihren Praxisbetrieb? Seit Dienstag läuft hierzu eine Blitzumfrage der KV Berlin unter allen Praxisinhaber:innen. Über 900 haben bereits teilgenommen – dafür bereits jetzt vielen Dank! Alle anderen haben noch bis zum Freitag, den 21. Oktober Zeit, um an der Umfrage teilzunehmen. Diese dauert nicht länger als 5 Minuten. Bitte nehmen Sie sich die Zeit! So kann sich die KV Berlin ein Bild von der Situation machen und Ihre Interessen gegenüber der Politik vertreten.
Aus der KV Berlin
VV-Wahl 2022: Auszählung der Stimmen hat begonnen
Bis zum 4. Oktober 2022 konnten alle wahlberechtigten KV-Mitglieder ihre Stimme für die Wahl der Vertreterversammlung der KV Berlin per Briefwahl abgeben. Derzeit werden die Stimmen ausgezählt. Am 20. Oktober wird dann zunächst das vorläufige Wahlergebnis verkündet. Die Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses erfolgt voraussichtlich am 17. November.
Mehr zur VV-Wahl finden Sie auf der Infoseite.
Informationen zum Coronavirus
FFP2-Maskenpflicht in Arztpraxen
Zum 1. Oktober trat das geänderte Infektionsschutzgesetz in Kraft, das eine bundesweite Maskenpflicht in verschiedenen Bereichen des öffentlichen Lebens vorsieht. Demnach besteht für Patient:innen und Besucher:innen in Arztpraxen und Praxen aller Heilberufe eine Pflicht für das Tragen von FFP2-Masken. Eine Ausnahme von der Maskenpflicht besteht nur, wenn die Behandlung dem Tragen einer Maske entgegensteht.
Grundsätzlich ausgenommen von der Maskenpflicht sind Kinder unter 6 Jahren, Personen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können, sowie gehörlose und schwerhörige Menschen.
Die Regelungen zur Maskenpflicht gelten vorerst bis zum 7. April 2023.
Weitere Meldungen
Praxen müssen Anzahl der Impfungen angeben
Seit dem 4. Oktober müssen Praxen in der Abrechnung und Dokumentation angeben, die wievielte Impfung Personen erhalten haben.
Paxlovid® kann weiterhin direkt an Patient:innen abgeben werden
Hausärztlich tätige Vertragsärzt:innen können vorerst bis zum April 2023 weiterhin das oral anwendbaren antiviralen Medikament Paxlovid® an Patient:innen abgeben und die Leistung abrechnen.
Omikron-angepasste-Impfstoffe: STIKO-Empfehlung veröffentlicht
Die aktualisierte STIKO-Empfehlung zur Auffrischimpfung mit an Omikron angepassten Impfstoffen ist veröffentlicht. Auch eine Grundimmunisierung mit dem Totimpfstoff Valneva wird empfohlen.
Für die Praxis
Bitte neue Regelungen für Arbeitsverträge beachten
Spätestens seit August 2022 müssen in Arbeitsverträgen weitere Bedingungen aufgeführt sein. Der Nachweis der Vertragsbedingungen muss in Schriftform erfolgen, die elektronische Form ist nicht ausreichend. Sollten Arbeitgeber gegen die Informationspflicht verstoßen, droht ein Bußgeld von bis zu 2.000 Euro. Praxisinhaber:innen sollten deshalb prüfen, ob in Arbeitsverträgen alle relevanten Bedingungen enthalten sind.
Folgende Punkte müssen seit dem 1. August 2022 zusätzlich dokumentiert sein:
- Enddatum bei befristeten Arbeitsverhältnissen
- Möglichkeit, dass die Mitarbeitenden ihren jeweiligen Arbeitsort frei wählen können, sofern vereinbart
- Dauer der Probezeit, sofern vereinbart
- Zusammensetzung und Höhe des Arbeitsentgelts einschließlich der Vergütung von Überstunden, der Zuschläge, der Zulagen, Prämien und Sonderzahlungen sowie anderer Bestandteile des Arbeitsentgelts, die jeweils getrennt anzugeben sind
- Fälligkeit des Arbeitsentgelts und die Form, in der das Arbeitsentgelt ausgezahlt wird
- Vereinbarte Ruhepausen und Ruhezeiten sowie bei vereinbarter Schichtarbeit das Schichtsystem, der Schichtrhythmus und die Voraussetzungen für Schichtänderungen
- Einzelheiten zur Arbeit auf Abruf, sofern vereinbart
- Möglichkeit der Anordnung von Überstunden und deren Voraussetzungen, sofern vereinbart
- Anspruch auf vom Arbeitgeber bereitgestellte Fortbildung, sofern vereinbart
- Name und Anschrift des Versorgungsträgers der betrieblichen Altersversorgung, falls eine solche gewährt wird (die Nachweispflicht entfällt, wenn der Versorgungsträger zu dieser Information verpflichtet ist)
- Hinweis auf anwendbare Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen
- Das bei der Kündigung des Arbeitsverhältnisses von Arbeitgebern und Mitarbeitenden einzuhaltende Verfahren, mindestens das Schriftformerfordernis und die Fristen für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses sowie die Frist zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage.
Die Nachweispflichten gelten unmittelbar gegenüber allen Arbeitnehmer:innen, die ihr Beschäftigungsverhältnis seit dem 1. August 2022 begonnen haben. Auch bestehende Arbeitsverhältnisse sind betroffen und Beschäftigte können die Aushändigung der im Nachweisgesetz genannten wesentlichen Arbeitsbedingungen verlangen.
Hintergrund der geänderten Nachweispflichten ist eine EU-Richtlinie – die sogenannte „Arbeitsbedingungenrichtlinie“, deren Frist zur Umsetzung am 31. Juli 2022 ausgelaufen ist. Die Richtlinie wurde in Deutschland durch Änderungen aller relevanten Gesetze, insbesondere dem Nachweisgesetz, umgesetzt. Die Neuregelungen traten zum 1. August 2022 in Kraft.
Weitere Informationen zu den Details finden Sie auf der Website der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales.
PraxisBarometer Digitalisierung: Jetzt für alle offen
Die bundesweite Befragung der KBV zum Stand der Digitalisierung in den Praxen ist jetzt für alle an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen offen. In einer ersten Befragungsrunde wurden über 9.000 zufällig ausgewählte Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen angeschrieben (siehe Praxis-News vom 05.09.2022). Durch die Öffnung erhalten nunmehr alle ambulant tätigen Ärzt:tinnen sowie Psychotherapeut:innen die Möglichkeit, sich zu dem Thema zu äußern.
Die Online-Befragung läuft noch bis zum 23. Oktober. Die Teilnahme ist freiwillig und anonym. Die Ergebnisse werden anonymisiert veröffentlicht – voraussichtlich Anfang 2023. Die Erhebungsdaten werden dabei streng vertraulich behandelt und anonymisiert.
Weitere Meldungen
Organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme: Neue Regelungen ab Oktober
Ärzt:innen haben mehr Zeit, um die Daten in den Krebsfrüherkennungsprogrammen Darm- und Zervix-Karzinom elektronisch zu übermitteln und Abklärungskoloskopien müssen gesondert gekennzeichnet werden.
EBM: „Chirotherapie“ in „Manuelle Medizin“ umbenannt
Zum 1. Oktober wird im EBM die Terminologie „Chirotherapie“ durch „Manuelle Medizin“ ersetzt. Für Vertragsärzt:innen mit entsprechender Zusatzbezeichnung ändert sich nichts.
Neue Richtlinie zur außerklinischen Intensivpflege
Ab 2023 kann die außerklinische Intensivpflege nach den neuen Regelungen gemäß der AKI-RL verordnet werden. Für die Durchführung der sog. Potenzialerhebung startet die KV Berlin eine Abfrage.
Aktuelle Pressemitteilungen der KV Berlin
Berliner Praxen prüfen Leistungsreduzierungen ab November
KV Berlin zu hohen Energiekosten: Politik muss endlich handeln
Alarmstufe Rot gilt für Kliniken und Praxen!
KV Berlin bekräftigt Ruf nach Rettungsschirm für ambulante Versorgung