In eigener Sache
GKV-Finanzstabilisierungsgesetz: Aktueller Stand
Ein kleiner Hoffnungsschimmer in Sachen Neupatientenregelung ging letzte Woche vom Bundesrat aus: Auch dieser äußerte sich kritisch über das von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach geplante GKV-Finanzstabilisierungsgesetz und sprach sich klar für die Beibehaltung der Neupatientenregelung aus. Am 23. September erfolgte dann die erste Lesung des Gesetzes im Bundestag. Während Lauterbach dort noch einmal das geplante Gesetz verteidigte, stößt es in der Opposition auf Widerstand. Der bayerische Minister für Gesundheit und Pflege, Klaus Holetschek (CSU), Mitglied des Bundesrats, sprach vom „Versorgungsdestabilisierungsgesetz“ und machte unter anderem darauf aufmerksam, dass es bei der Streichung der Neupatientenregelung sehr wohl auf Leistungskürzungen hinauslaufen würde.
Im Gesundheitsausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses äußerte Gesundheitssenatorin Ulrike Gote Anfang dieser Woche ebenfalls Kritik am GKV-Finanzstabilisierungsgesetz. Die Neupatienteregelung ist für sie ein wichtiger Baustein für die Finanzierung der ambulanten Versorgung.
Die Vertreterversammlung der KV Berlin wies in einer am 15. September verabschiedeten Resolution bereits auf die deutlichen Leistungskürzungen und damit eine Verschlechterung der ambulanten Versorgung hin, sollte die Neupatientenregelung tatsächlich wegfallen (siehe folgener Beitrag).
Die KV Berlin wird sich weiter stark machen, damit die Neupatientenregelung bestehen bleibt, und Sie über aktuelle Vorgänge und Aktionen informieren.
Für Ihre Praxis: Infomaterial für Patient:innen
Die KV Berlin hat den Praxen mittlerweile Plakate und Postkarten zur Information der Patient:innen bereitgestellt. Wenn Sie weiteres Material benötigen, können Sie es mit einer kurzen E-Mail an avlogistik@kvberlin.de nachbestellen.
Außerdem stellen wir Ihnen einen Musterbrief für Patient:innen und eine Vorlage für eine Unterschriftenliste zur Verfügung, die Sie in der Praxis auslegen können. Die Unterschriften können Sie anschließend direkt an Ihre Bundestagsabgeordnete oder Ihren Bundestagsabgeordneten weiterleiten.
Bitte unterstützen Sie die Aktion!
Bei Streichung der Neupatientenregelung: KV rechnet mit Leistungskürzungen im Jahr 2023
Die geplante Streichung der Neupatientenregelung im GKV-Finanzstabilisierungsgesetz zieht weitere Kreise. Für 2023 hatte die KV Berlin eigentlich die Einführung eines neuen, verbesserten Honorarverteilungsmaßstabs (HVM) geplant. Dieser sollte an die Möglichkeiten des TSVG, v. a. an die Neupatientenregelung und die offene Sprechstunde, angepasst werden.
Sollte die Neupatientenregelung tatsächlich gestrichen werden, wird dies auch Auswirkungen auf den neuen HVM haben, wie es in einer von der Vertreterversammlung (VV) der KV Berlin am 15. September verabschiedeten Resolution heißt. Die Folge sind dann deutliche Leistungseinschränkungen in der ambulanten Versorgung im Jahr 2023, denn nur durch eine Reduzierung der Fallzahlen, sprich der Versorgung weniger Patient:innen, kann dem Preisverfall der ärztlichen Leistungen entgegenwirkt und der Betrieb der Praxen aufrechterhalten werden.
Die KV Berlin bereitet sich daher momentan auf zwei Szenarien vor und erarbeitet einen HVM mit und einen HVM ohne Neupatientenregelung. Je nachdem, wie die parlamentarischen Beratungen zum GKV-Finanzstabilisierungsgesetz Ende Oktober ausgehen, wird der entsprechende Weg eingeschlagen. Darüber informierte die KV Berlin auch in einer Pressemitteilung.
Aus der KV Berlin
Service-Center: Neue Telefonsprechzeiten ab 1. Oktober
Zum 1. Oktober 2022 führt das Service-Center der KV Berlin – zunächst in einem halbjährigen Pilotprojekt – neue Telefonsprechzeiten ein. Sämtliche Mitarbeiter:innen des Service-Centers sind dann montags bis freitags von 10 bis 13 Uhr für Sie erreichbar. Durch diese neue Aufstellung können Kapazitäten gebündelt und die telefonische Erreichbarkeit der KV-Berlin verbessert werden, denn pro Woche stehen somit 150 Stunden Telefonservice für die KV-Mitglieder zur Verfügung.
In der verbleibenden Arbeitszeit kümmern sich die Mitarbeitenden des Service-Centers dann um die Beantwortung Ihrer schriftlichen Anfragen, die zum Beispiel über das Kontaktformular auf der Website eingehen. Empfehlenswert ist es auch immer, vorab einen Blick in die FAQ-Datenbank der KV Berlin zu werfen, die ohne weiteren Login über die Website erreichbar ist. Dort sind die häufigsten Fragen und Antworten rund um die ambulante Versorgung in Berlin für Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen zusammengestellt – so erhalten Sie mit nur wenigen Klicks direkt eine Antwort auf Ihr Anliegen.
Zum Hintergrund: Das Service-Center befindet sich seit einiger Zeit in einem Umstrukturierungsprozess. Ziel der Reorganisation ist es, sowohl die Erreichbarkeit für die Mitglieder als auch die Geschwindigkeit und Qualität der Antworten zu verbessern.
Ihr direkter Draht zum Service-Center der KV Berlin auf einen Blick:
- Nutzen Sie das Kontaktformular auf der Website oder senden Sie Ihr Anliegen rund um die Uhr per E-Mail an service-center@kvberlin.de.
- Die Mitarbeiter:innen des Service-Centers erreichen Sie telefonisch montags bis freitags von 10 bis 13 Uhr unter 030 / 31 003-999.
- Viele Fragen lassen sich außerdem schnell und direkt über unsere FAQ beantworten.
Aus der Vertreterversammlung
VV-Wahl 2022: Nutzen Sie Ihr Stimmrecht!
Nur noch wenige Tage, bis zum 4. Oktober, läuft die Briefwahl für die neue Vertreterversammlung der KV Berlin. Nutzen Sie Ihr Stimmrecht, denn eine hohe Wahlbeteiligung ist wichtig, um der Selbstverwaltung den Rücken zu stärken – insbesondere in Zeiten, in denen die Politik die ärztlichen Leistungen immer weiter einkürzen will (Stichwort Abschaffung der Neupatientenregelung im GKV-Finanzstabilisierungsgesetz).
Auf der Infoseite rund um die VV-Wahl finden Sie alle Listen der beiden Wahlkörper (Wahlkörper I für ärztliche Mitglieder sowie Wahlkörper II für Psychologische Psychotherapeut:innen sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut:innen). Schauen Sie auch in die KV-Blatt-Sonderausgabe – dort stellen sich die einzelnen Listen genauer vor.
VV fordert KBV-Vorstand in offenem Brief zur Klage gegen Schiedsspruch zum Orientierungswert auf
Mit einem offenen Brief hat sich Vertreterversammlung der KV Berlin an den Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) gewandt. Hintergrund ist der Schiedsspruch zum Orientierungswert im Erweiterten Bewertungsausschuss (EBA) vom 14. September 2022.
Die Vorsitzende der Vertreterversammlung der KV Berlin, Dr. Christiane Wessel, erinnert in ihrem Schreiben daran, dass in der letzten konzertierten Aktion der KBV besprochen wurde, ein völlig unzureichendes Ergebnis nicht zu akzeptieren und in diesem Fall Klage gegen solch einen Schiedsspruch einzureichen. Die VV der KV Berlin fordert den Vorstand der KBV daher auf, diesen Schritt jetzt zu gehen und mutig im Sinne der Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen zu entscheiden.
Aus der Gesundheitspolitik
KBV-Vertreterversammlung: Streichung der Neupatientenregelung sorgt für Diskussionen
Bei der Vertreterversammlung (VV) der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) am 23. September war die geplante Streichung der Neupatientenregelung eines der bestimmenden Themen.
Der KBV-Vorstand warnte vor möglichen weiteren Sparmaßnahmen in der ambulanten Versorgung und daraus resultierenden Leistungskürzungen. Auch die Verhandlungen über die Entwicklung des Orientierungswertes kritisierte die KBV. Sie will rechtliche Schritte gegen den Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschuss prüfen – gerade auch im Hinblick auf die steigenden Energiekosten für die Praxen. Für Unverständnis sorgen außerdem die Pläne für Gesundheitskioske – diese würden finanzielle und personelle Ressourcen beanspruchen, die den Praxen dann fehlen.
Bei der Digitalisierungsstrategie der Bundesregierung erwartet die KBV eine durchdachte Umsetzung statt Wunschdenken. Die bisherige Strategie habe nur zu einer weiteren Belastung der Praxen geführt.
Die Reden und Pressemitteilungen der KBV-Vertreterversammlung vom 23. September 2022 finden Sie hier
Weitere Meldungen
Beschluss zum Orientierungswert: Steigerung um 2 Prozent ab Januar 2023
Praxen erhalten vorerst keinen Ausgleich für aktuell steigende Kosten aufgrund der hohen Inflationsrate. KBV zeigt sich nach Verhandlungen bitter enttäuscht und sieht ambulante Strukturen in Gefahr.
Informationen zum Coronavirus
Long-COVID-Netzwerk: Nächstes Treffen am 5. Oktober
Das nächste Online-Treffen des Long-COVID-Netzwerks der KV Berlin findet am 5. Oktober um 15 Uhr statt. Thema ist dann „Antrag auf medizinische Rehabilitation bei Long-/Post-COVID“, vorgestellt durch die DRV Bund. Bereits vormerken sollten Sie sich auch den 2. November: Dann findet das letzte Netzwerktreffen dieses Jahres statt und betrachtet Long-/Post-COVID aus psychosomatischer Sicht. Für beide Veranstaltungen gibt es jeweils zwei Fortbildungspunkte bei der Ärztekammer Berlin. Um den Einladungslink für die Online-Veranstaltungen zu erhalten, müssen Sie für das Long-COVID-Netzwerk registriert sein.
Die KV Berlin bringt in regelmäßigen Netzwerktreffen die Mitglieder des Berliner Long-COVID-Netzwerks sowie externe Gäste zusammen. Rund 70 Praxen sind mittlerweile Teil des Berliner Netzwerks und tauschen sich gemeinsam über verschiedene Aspekte rund um Post- und Long-COVID sowie zu aktuellen Fragestellungen aus dem Praxisalltag aus.
So werden Sie Teil des Berliner Long-COVID-Netzwerks
Wenn Sie in dem Verzeichnis im Mitgliederbereich der Website aufgeführt werden möchten und an den monatlichen Netzwerktreffen teilnehmen wollen, füllen Sie bitte die Abfrage zu Ihrer Spezialisierung und bevorzugter Kontaktmöglichkeit aus.
So kommen Sie zur Abfrage im Mitgliederbereich:
- Melden Sie sich im Mitgliederbereich der Website an: Anmelde-Link.
- Geben Sie Ihre BSNR oder LANR sowie das dazugehörige Passwort für den Login ein (Zugangsdaten wie für das Online-Portal).
- Auf der Startseite des Mitgliederbereichs finden Sie die Abfrage „Long-COVID-Netzwerk“
Auf der Long-COVID-Infoseite stehen das Netzwerkverzeichnis sowie Infovideos bereit. Bitte beachten Sie: Diese Informationen sind ausschließlich für KV-Mitglieder gedacht und nicht für Patient:innen zugänglich. Zur Ansicht loggen Sie sich bitte zunächst im Mitgliederbereich ein.
Weitere Meldungen
Bivalente Impfstoffe: Neue Abrechnungsziffern ab Oktober
Für Auffrischimpfungen mit einem an die Omikronvarianten angepassten COVID-19-Impstoff von BioNTech/Pfizer und Moderna gibt es ab 1. Oktober eigene Pseudo-GOP.
Long-COVID: Online-Umfrage des RKI unter Haus- und Kinderärzt:innen
Die Ergebnisse der bundesweiten Umfrage sollen helfen, Informations- und Unterstützungsangebote für die ambulante Versorgung bedarfsgerecht zu entwickeln. Teilnahmeschluss ist der 30. September.
Omikron-Variante: STIKO empfiehlt angepasste Impfstoffe für Auffrischimpfungen
Der Beschlussentwurf der STIKO empfiehlt für alle Boosterungen ab zwölf Jahren vorzugsweise einen der zugelassenen und verfügbaren Omikron-adaptierten bivalenten mRNA-Impfstoffe einzusetzen.
Für die Praxis
Grippeschutzimpfung: Infomaterial für Ihre Praxis
Die Grippesaison steht vor der Tür und angesichts der anhaltenden Corona-Pandemie ist es besonders wichtig, dass sich vor allem Risikopatient:innen impfen lassen, damit sich die saisonale Influenza und das Pandemiegeschehen nach Möglichkeit wenig überlagern. Die KBV stellt daher unter dem Motto „Grippe? Kann ich mir nicht leisten. Ich lass mich impfen. Mit Sicherheit: In meiner Arztpraxis.“ umfangreiches Infomaterial für die Praxen bereit und ruft gemeinsam mit den KVen zur Grippeschutzimfpung auf.
Ärzt:innen können ihre Patient:innen mit einem Plakat, das auch der aktuellen Ausgabe des Deutschen Ärzteblattes (Nr. 38/2022) beiliegt, informieren. Ergänzend gibt es eine Infokarte für die Auslage im Wartezimmer sowie ein Video zur Grippeimpfung für das Praxis-TV. Eine Praxisinformation fasst zudem alles Wichtige für Ärzt:innen und Praxisteams zusammen.
Infomaterial zur Grippeschutzimpfung
Die KBV stellt Arztpraxen alle Materialien kostenfrei zur Verfügung. Praxen können das Material direkt über die KBV bestellen oder direkt herunterladen.
Plakat „Grippe? Kann ich mir nicht leisten" (Format DIN A3)
Infokarte zur Grippeschutzimpfung
Video zur Grippeschutzimpfung (Das Video kann auf der Video-Plattform Vimeo in verschiedenen Formaten heruntergeladen werden)
PraxisInfo: Impfung Influenza
Grippeschutzimpfung mit Vierfach-Impfstoff
Die Grippeschutzimpfung erfolgt auch in der Impfsaison 2022/2023 mit einem Vierfach-Impfstoff, der sich aus den jeweiligen, von der WHO aktuell empfohlenen Influenza-A/B Stämmen zusammensetzt. Die Stammzusammensetzung für 2022/2023 weicht von der für die Saison 2021/2022 ab.
Hochdosis-Impfstoff für Personen ab 60 Jahre
Die STIKO empfiehlt, bei Personen ab 60 Jahren einen inaktivierten quadrivalenten Hochdosis-Influenza-Impfstoff zu verwenden. Im Vergleich zu herkömmlichen Influenza-Impfstoffen enthält dieser die vierfache Antigenmenge. Ältere Menschen sprechen in der Regel auf Influenza-Impfstoffe nicht so gut an wie jüngere, da das Immunsystem mit zunehmendem Alter schwächer wird. Die erhöhte Antigenmenge soll bei dieser Personengruppe eine verbesserte Immunantwort bewirken. In Deutschland ist aktuell nur der Influenza-Hochdosis-Impfstoff Efluelda® von Sanofi zugelassen.
Das Bundesgesundheitsministerium hat in einer Rechtsverordnung klargestellt, dass Personen ab 60 Jahren bei einer Impfung gegen Influenza in dieser Impfsaison aber auch einen herkömmlichen inaktivierten, quadrivalenten Influenza-Impfstoff erhalten können, genau wie in der Impfsaison 2021/2022. Dies ermöglicht, dass unter anderem bei einem möglichem Efluelda®-Engpass ältere Menschen auch andere Grippeimpfstoffe zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten dürfen.
Weitere Informationen zur Grippeschutzimpfung hat die KBV hier und hier zusammengestellt.
Probleme beim Einlesen von elektronischen Krankenversichertenkarten von Polizeivollzugsbeamten
In einigen Arztpraxen kann es zu Problemen beim Einlesen von elektronischen Krankenversichertenkarten von Polizeivollzugsbeamten, die über die Heilfürsorge versichert sind, kommen.
Die Probleme ergeben sich aus der Software der Kartenterminals, die den Unterschied zwischen elektronischer Gesundheitskarte und Krankenversichertenkarte (sonstige Kostenträger) nicht erkennen.
Die Krankenversichertenkarte ist als Anspruchsnachweis der Polizeivollzugsbeamten auf Heilfürsorge im Land Brandenburg ausreichend. Hier ist das Ersatzverfahren anzuwenden, die auf der Krankenversichertenkarte gespeicherten Angaben müssen händisch in das System eingetragen werden.
Hautarztpraxis für eine Kooperation mit einem Seniorenzentrum/Pflegeheim gesucht
Eine Pflegeeinrichtung im Bezirk Lichtenberg sucht zum 4. Quartal 2022 zur langfristigen Betreuung eine dermatologische Praxis mit der Möglichkeit, dort einmal im Quartal Hausbesuche durchzuführen.
Die KV Berlin ist auf die Hilfe ihrer Mitglieder angewiesen, denn sie unterstützt stationäre Pflegeeinrichtungen gemäß § 119 b SGB V dabei, Kooperationsverträge gem. Kapitel 37 des EBM mit niedergelassenen Ärzt:innen zu schließen.
Bei Interesse schicken Sie bitte eine formlose Bewerbung per E-Mail oder Fax an:
- QS-Team-1@kvberlin.de
- 030 / 31 003-50730
Weitere Informationen zur qualitätsgesicherten Leistung Kooperations- und Koordinationsleistungen in Pflegeheimen (Kapitel 37 EBM) finden Sie hier.
Aktuelle Pressemitteilungen der KV Berlin
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