Ab dem Stichtag dürfen die alten Formulare nicht mehr genutzt werden. Das neue Muster 9 kann ab 17. November 2025 beim Paul Albrechts Verlag bestellt werden.
Zum 1. Januar 2026 ändert sich der Vordruck Muster 9 „Bescheinigung einer Fehlgeburt, Frühgeburt oder Behinderung eines Kindes“. Es ist eine Stichtagsregelung vorgesehen und die alten Formulare dürfen nach dem 1. Januar 2026 nicht mehr eingesetzt werden.
Um eine reibungslose Versorgung mit den Vordrucken sicherzustellen, beachten Sie bitte folgende Hinweise des Paul Albrechts Verlags (PAV) für die Bestellung des Vordrucks:
- Bestellungen für das neue Muster 9 können ab dem 17. November 2025 bei PAV aufgegeben werden. Hier ist unbedingt ein deutlicher Hinweis auf der Bestellung mit anzugeben, dass neue Vordrucke gewünscht werden.
- Ab dem 1. Dezember 2025 werden durch den PAV automatisch die neuen Vordrucke verschickt.
- Sollte eine Praxis für die Zeit bis zum 1. Januar 2026 noch alte Muster benötigen, muss dies auf der Bestellung unbedingt vermerkt werden. Die Stückzahl sollte entsprechend kalkuliert werden, da alte Muster ab dem 1. Januar 2026 nicht mehr verwendet werden dürfen und vernichtet werden müssen.
- Das neue Muster 9 darf erst ab dem 1. Januar 2026 eingesetzt werden.
Bitte denken Sie daran, Ihre Bestellung rechtzeitig aufzugeben und berücksichtigen Sie eventuelle Praxisschließzeiten. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an den PAV.