Es besteht eine Verpflichtung, die Zeiten der offenen Sprechstunde bekannt zu geben (zum Beispiel Anrufbeantworter, Website, Aushang). Zusätzlich sind diese Zeiten der KV zur Veröffentlichung mitzuteilen. Die Verpflichtung ergibt sich aus § 75 Abs. 1a SGB V.
Weitere Informationen zu den Regelungen…
Die Vertragspartner haben hierzu im Bundesmantelvertrag keine Regelungen getroffen. Die konkrete Verteilung der offenen Sprechstunden können die Praxen frei gestalten.
Die Sprechstundenzeiten und offenen Sprechstunden können über eine Maske im Online-Portal der KV Berlin eingetragen werden. Bereits im Arztregister hinterlegte Sprechzeiten können dabei eingesehen und bei Bedarf verändert werden. Die Sprechzeiten werden im Arztregister gespeichert und in der…
Mit der Eintragung in das Arztregister wird noch keine Lebenslange Arztnummer ( LANR) vergeben. Sie bekommen zunächst eine Eintragungsnummer (ENR). Die LANR wird erst mit Aufnahme einer vertragsärztlichen / kassenärztlichen Tätigkeit in Anstellung oder eigener Zulassung vergeben. Diese Vergabe…
Für eine individuelle Auskunft zu Ihrem Platz auf der Warteliste wenden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail (arztregister@kvberlin.de) an das Arztregister der KV Berlin. Die Informationen zu den Sprechzeiten und Telefonnummern finden Sie hier.