Ambulant operierende Einrichtungen müssen, neben der Erstellung eines praxisinternen Hygieneplans (unter Berücksichtigung der innerbetrieblichen Verfahrensweisen), gemäß dem Infektionsschutzgesetz u.a. Maßnahmen zur Infektionshygiene festlegen. Auch das Auftreten nosokomialer Infektionen sowie von…
Anlage E2 (Arzneimittelziele) zum Vertrag zur besonderen Versorgung nach § 140 a SGB V in der Onkologie zwischen der TK und der KV Berlin in der Fassung der 7. Änderungsvereinbarung, gültig ab 15.04.2025
Anlage E1 (Arzneimittelziele) zum Vertrag zur besonderen Versorgung nach § 140 a SGB V in der Onkologie zwischen der TK und der KV Berlin in der Fassung der 7. Änderungsvereinbarung, gültig ab 15.04.2025
Anlage D1 (Vergütung) zum Vertrag zur besonderen Versorgung nach § 140 a SGB V in der Onkologie zwischen der TK und der KV Berlin in der Fassung der 7. Änderungsvereinbarung, gültig ab 15.04.2025
Anlage A1 (Ärztliche Leistungen) zum Vertrag zur besonderen Versorgung nach § 140 a SGB V in der Onkologie zwischen der TK und der KV Berlin in der Fassung der 7. Änderungsvereinbarung, gültig ab 15.04.2025
7. Änderungsvereinbarung zum Vertrag zur besonderen Versorgung nach § 140a SGB V in der Onkologie zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin und der Techniker Krankenkasse, gültig ab 15.04.2025
Mitglieder-News
Unsere Mitglieder-News bieten Ihnen einen exklusiven Einblick in die Arbeit des Vorstands sowie der Vertreterversammlung und informieren über aktuelle Entwicklungen innerhalb der KV Berlin. Wir haben Ihre berufspolitischen und wirtschaftlichen Interessen im Blick und setzen uns…
Ja, jede/r Therapeut/in rechnet in diesem Fall nur ihre/seine in hauptverantwortlicher Behandlung befindlichen Bezugspatient:innen ab und bemisst ihre/seine Gruppengröße an diesen, rechnet also die Gebührungsordnungsposition ab, die ihren/seinen Bezugspatient:innen von der Anzahl her…
Früherkennungsuntersuchungen U10/U11
Verträge
gültig vom: 01.01.2016 Vertrag vom 28.06.2010 nach § 73c SGB V über die Durchführung zusätzlicher Früherkennungsuntersuchungen (U10 / U11) im Rahmen der Kinder- und Jugendmedizi (Lesefassung)
gültig vom: 01.07.2010 Vertrag vom 28.06.2010 nach…
Im Rahmen unserer 5-tägigen Onlinefortbildung bilden wir Sie zum/zur Praxismanager:in aus.Ziel des Kurses ist es, Sie in den wichtigsten Funktionen und Aufgabengebieten des Praxis- und Selbstmanagements zu stärken, sodass Sie die Möglichkeit haben, Führungsaufgaben in der Praxis eigenverantwortlich…
Laut gematik können Praxen den elektronischen Versicherungsnachweis derzeit nicht bei den Krankenkassen anfordern. Die Prüfung zur Wiederaufnahme des Verfahrens läuft.
Zulassungsausschuss: Psychotherapeut:innen
Uhrzeit 09.00-14.00 Uhr
Ort Tagungsraum 5 Masurenallee 6A, 14057 Berlin Kontakt Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses Zulassungsbezirk Berlin Masurenallee 6A 14057 Berlin
Telefonische Sprechzeiten: 030 / 31 003-0
Montag …
Über das Online-Portal unter dem Menüpunkt „Meldungen/Anträge an die KV>Abschlagszahlung“ können Sie Ihre Abschlagszahlung einfach und schnell im Rahmen Ihrer maximalen Abschlagshöhe reduzieren.
Nach Login mit BSNR und anschließender Eingabe der Chef-PIN kann dort die gewünschte Abschlagssumme…
Melden Sie sich über die Telematikinfrastruktur (TI) oder KV-SafeNet / KV-SafeNet FLEX Connect an. Bitte verwenden Sie einen aktuellen Web-Browser (Link zum Online-Portal: https://kvservices.kvberlin.kv-safenet.de). Geben Sie als Benutzername Ihre BSNR oder Ihre LANR an und als Passwort Ihr…
Nein, der neue Honorarverteilungsmaßstab (HVM) hat erst mal keine Auswirkungen auf die Abschlagszahlung. Die Höhe der Abschlagszahlung wird auf der Basis der letzten vier abgerechneten Quartale berechnet.
Die Abschlagszahlung darf nicht höher sein als der maximal berechnete Abschlag gemäß Abrechnungsordnung der KV Berlin. Der maximale Betrag wird Ihnen in der Abfrage angezeigt.
Neupraxen können zunächst keine Abschläge über das Online-Portal an die KV melden.
Weitere Informationen…
Nein. Neupraxen können zunächst keine Abschläge über die Abfrage im Online-Portal an die KV melden. Das Verfahren bleibt wie bisher: Neu an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmende Ärzt:innen melden bis zur Einreichung der zweiten Quartalsabrechnung ihre Fallzahlen telefonisch an die für…
Nein. Die Abschlagszahlung darf nicht höher sein als der von der KV berechnete maximale Abschlag. Der maximale Betrag wird Ihnen in der Abfrage im Online-Portal angezeigt.
Weitere Informationen zur Anpassung einer Abschlagszahlung finden Sie in der FAQ Nr. 29.