Die Ärzt:innen in Weiterbildung (auch: Weiterbildungsassistent:in, kurz WBA) können allein beim ÄBD mitfahren, wenn bereits eine Facharzt-Anerkennung und Arztregister-Eintragung erfolgt sind. Weitere Informationen zu ÄiW im Ärztlichen Bereitschaftsdienst finden Sie hier.
Die Ärzt:innen in Weiterbildung (auch: Weiterbildungsassistent:in, kurz WBA) sind grundsätzlich nicht regressfähig. Nur bei grob fahrlässigen Handlungen kann eine Regressfähigkeit gegenüber der Praxis bestehen. Gegenüber der KV sind Praxisinhaber:innen /Vertragspartner:innen persönlich für die…
Die Ärzt:innen in Weiterbildung (auch: Weiterbildungsassistent:innen, kurz WBA) müssen die Inhalte der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Berlin erbringen (siehe auch Logbuch). Die Leistungserbringung erfolgt im Rahmen der Facharzt-Weiterbildung unter der persönlichen Anleitung und Verantwortung…
Ärzt:innen in Weiterbildung (auch: Weiterbildungsassistenten:innen, kurz WBA) arbeiten grundsätzlich unter Aufsicht der weiterbildungsbefugten Person. Daher stellen sie selbst keine Verordnungen aus. Kassenrezepte (Muster16) und Heilmittelverordnungen (Muster 13, 16, 18) werden nur von…
Im Rahmen der Förderung ist die Beschäftigung von Ärzt:innen in Weiterbildung (auch Weiterbildungsassistent:innen / WBA) aus verwaltungs- und abrechnungstechnischen Gründen grundsätzlich auf die Möglichkeiten einer Teilzeitbeschäftigung im Umfang einer Halbtagstätigkeit (mind. 19,25 Std. bis…
Für die Dauer einer Unterbrechung der Weiterbildung ist auch die daran geknüpfte Förderung unterbrochen (z. B. Mutterschutz/Elternteilzeit/Beschäftigungsverbot).
Soweit Ärzt:innen in Weiterbildung (ÄiW/auch: Weiterbildungsassistent:in, kurz WBA) höchstens sechs Wochen innerhalb eines…
Es existiert eine Verwaltungsrichtlinie zur Bearbeitung von Anträgen auf Genehmigung zur Anstellung von Weiterbildungsassistent:innen und auf finanzielle Förderung und eine Verwaltungsrichtlinie zur Bearbeitung von Anträgen auf Genehmigung einer Vertretung oder eines Sicherstellungs- bzw.…
Generell gilt: Die Weiterbildung muss unter Anleitung zur Weiterbildung befugter Ärzt:innen erfolgen. Damit müssen ÄiW (auch: Weiterbildungsassistent:in, kurz WBA) beispielsweise zur gleichen Zeit Urlaub nehmen wie die weiterbildungsbefugte Person.
Nach den Vorschriften der jeweils geltenden…
Für Ärzt:innen in Weiterbildung/Weiterbildungsassistent:innen werden die Kosten nicht erstattet, weil sie nicht den Status von Vertragsärzt:innen/Vertragspsychotherapeut:innen haben.
Die Finanzierung eines elektronischen Heilberufsausweises/elektronischen Psychotherapeutenausweises…
Genehmigte Assistent:innen i.S.d. § 32 Ärzte-ZV können als Ärzt:innen/Psychotherapeut:innen grundsätzlich einen elektronischen Heilberufsausweis/elektronischen Psychotherapeutenausweis (eHBA/ePtA) bei der Ärztekammer/Psychotherapeutenkammer beantragen. Assistent:innen sind zu einem eigenen…
Vertreter:innen benötigen einen eigenen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA/ePtA) und können nicht den Ausweis des/der Vertretenen nutzen, um beispielsweise eine elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) oder elektronisches Rezept (eRezept) zu erstellen oder eine elektronische…
Der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) bzw. elektronische Psychotherapeut:innenausweis (ePtA) muss direkt beim jeweiligen Vertrauensdienstanbieter beantragt werden. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Website der Psychotherapeutenkammer Berlin.
Der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) bzw. elektronische Arztausweis muss zunächst bei der Ärztekammer Berlin beantragt werden. Wenn die zuständige Kammer den Antrag geprüft hat, erhalten Sie eine Vorgangsnummer, um den Ausweis zu bestellen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website…
Ja, auch für niedergelassene Psychotherapeut:innen ist der elektronische Heilberufsausweis bzw. elektronische Psychotherapeutenausweis (eHBA/ePtA) verpflichtend, da er einerseits als Sichtausweis dient und andererseits zur Identifikation im elektronischen Gesundheitswesen notwendig ist. Nur mit…
Nein, der Praxisausweis (SMC-B) muss nicht gesperrt werden, da Karteninhaber die BAG oder das MVZ ist. Es empfiehlt sich aber eine Prüfung, ob die Zugriffsdaten auf das Portal des Kartenherstellers nur der antragsstellenden Person oder auch anderen Personen der Praxis bekannt sind.
Die KV sperrt den Praxisausweis (SMC-B), wenn die BSNR beendet wird (alle Praxisinhaber:innen stellen ihre Tätigkeiten ein). Durch den/die Karteninhaber:in muss die Karte gesperrt werden, wenn sie verloren geht.
Folgende Ablehnungsgründe sind möglich:
„LANR existiert nicht“: Bitte kontrollieren Sie, ob die von Ihnen eingegebene LANR korrekt ist, da sie nicht im System der KV Berlin zur BSNR erfasst ist.„Antragsteller nicht antragsberechtigt“: Bitte kontrollieren Sie, ob Sie antragsberechtigt sind.…
Der Praxisausweis (SMC-B Karte) identifiziert eine Leistungserbringerinstitution und muss von einer dazu berechtigten natürlichen Person im Namen und im Auftrag der Leistungserbringerinstitution beantragt werden. Die antragstellende Person muss in der Regel Inhaber:in oder Mitinhaber:in der Praxis…