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Öffentliche Zustellung

Bescheide der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Berlin können gemäß §§ 37, 65 Sozialgesetzbuch X (SGB X) in Verbindung mit § 7 Berliner Verwaltungsverfahrensgesetz (BlnVwVfg) in Verbindung mit § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) durch öffentliche Zustellung bekannt gemacht werden.

Die KV Berlin hat ihre Website als Stelle für öffentliche Zustellungen im Sinne von § 10 VwZG bestimmt. Die Bestimmung der Website als Stelle für öffentliche Zustellungen wurde am 23.08.2023 bekannt gemacht. 

Gemäß § 10 Abs.2 S.6 VwZG gilt ein Dokument als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.

Mit der öffentlichen Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.


Aktuelle öffentliche Zustellungen