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4. Quartal 2023

Aufhebungsvertrag zum Vertrag über eine Kooperation zur Durchführung von Impfungen gegen das Mpox-Virus (Monkeypox virus) durch HIV-Schwerpunkteinrichtungen nach § 135 Abs. 2 SGB V im Land Berlin

vom 06.12.2023

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3. Nachtrag zum Vertrag über die Durchführung zusätzlicher Früherkennungsuntersuchungen (U10, U11) im Rahmen der Kinder- und Jugendmedizin zwischen der Techniker Krankenkasse und der Arbeitsgemeinschaft Vertragskoordinierung vertreten durch die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der BVKJ-Service GmbH

vom 15.11.2023

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3. Nachtrag zum Vertrag über die Durchführung zusätzlicher Früherkennungsuntersuchungen (J2) im Rahmen der Kinder- und Jugendmedizin zwischen der Techniker Krankenkasse und der Arbeitsgemeinschaft Vertragskoordinierung vertreten durch die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der BVKJ-Service GmbH

vom 15.11.2023

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Honorarvertrag zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin und den Verbänden der Krankenkassen über die Vergütung vertragsärztlicher Leistungen für das Vertragsgebiet Berlin für den Zeitraum vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023 gemäß § 83 i.V.m. § 87a SGB V

vom 07.09.2023

Der o.g. Honorarvertrag regelt unter anderem die Berechnung der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV), definiert die Leistungen, die außerhalb der MGV vergütet werden und legt den regionalen Vergütungspunktwert für das Jahr 2023 in Höhe von 11,4915 Cent fest. 

Die Ergebnisse im Überblick

Regionaler Vergütungspunktwert+2 Prozent (11,4915 Cent)
Anpassung Behandlungsbedarf (MGV)
Diagnosen und Demografie (Morbi-Rate)-0,3201 Prozent (ca. 4,1 Mio. Euro)
weitere nichtbasiswirksame Anpassung (Einmalbetrag)+0,4000 Prozent (ca. 5,1 Mio. Euro)
Förderung bestehender Maßnahmen bis 2024
Verlängerung (Hausbesuche, Allergologie, Schmerztherapie, Sehschule) 
Verlängerung und Förderung unterversorgte Bezirke (Haus-, Kinder-, Frauen- und Augenärzte in Lichtenberg, Marzahn-Hellersdorf und Treptow-Köpenick)Erhöhung von 2 auf 3 Cent Zuschlag/Punkt (ca. 1,4 Mio. Euro mehr pro Jahr)
Neue Fördermaßnahmen ab 1.7.2023
Ösophago-Gastroduodenoskopie (GOP 13400)3 Cent Zuschlag/Punkt
NotdienststrukturenErhöhung auf 2,7 Mio. Euro im Jahr 2023
WegepauschalenErhöhung um +3,45 Prozent (ca. 110.000 Euro/Jahr)

 

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Vereinbarung über die Durchführung von Schutzimpfungen im Land Berlin auf Grundlage von § 20i Abs. 2 und § 132e SGB V (Satzungsimpfvereinbarung) zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin und der BIG direkt gesund

vom 16.09.2023

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13. Ergänzungsvereinbarung zum Vertrag vom 25.06.2007 über die Bearbeitung von Dokumentationsdaten gemäß Disease-Management-Verträge

vom 28.09.2023

Anpassung der Anlagen aufgrund der DMP-Richtlinienanpassung zu den Programmen Diabetes mellitus Typ 1 und Typ 2.

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4. Änderungsvereinbarung zur Vereinbarung über die Durchführung von Schutzimpfungen im Land Berlin auf Grundlage von § 20i Abs. 1, § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 15 und § 132e SGB V (Impfvereinbarung) zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin und den Ersatzkassen (TK, BARMER, DAK, KKH, hkk, HEK), dem BKK-Landesverband Mitte, der BIG direkt gesund, der KNAPPSCHAFT sowie der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) als landwirtschaftliche Krankenkasse

vom 6.09.2023

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2. Änderungsvereinbarung zum Vertrag zur besonderen Versorgung nach § 140a SGB V zur Förderung ärztlicher Vorsorgeleistungen mit der Kaufmännischen Krankenkasse (KKH) und Hanseatischen Krankenkasse (HEK) – „VorsorgePlus“

vom 24.08.2023

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1. Nachtrag zum Vertrag über die Vergütung und Abrechnung von Leistungen gemäß § 34 des Vertrags zur Durchführung des strukturierten Behandlungsprogramms nach § 137 f SGB V Diabetes mellitus Typ 1 

vom  15.09.2023

Mit Wirkung zum 01.10.2023 wurde der Abschluss eines Wundfalls im Rahmen der Behandlung des Diabetischen Fußsyndroms mit einer Beendigungsziffer vereinbart. Die nicht mehr akkreditierte HBSP-Schulung wurde aus dem Programm gestrichen.

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8. Nachtrag zum Vertrag über die Durchführung des strukturierten Behandlungsprogramms nach § 137 f SGB V Diabetes mellitus Typ 2

vom 15.09.2023

Mit Wirkung zum 01.10.2023 sind Änderungen im Vertrag DMP Diabetes mellitus Typ 2 in Kraft getreten. 

Aufgrund der 27. sowie 29. und 30. Änderung der DMP-A-RL ergaben sich Änderungen in der indikationsübergreifenden sowie indikationsspezifischen Dokumentation und den Aufbewahrungsfristen für elektronische Dokumentationen (10 Jahre). 
Zusätzlich wurde die Form der Dokumentationsübermittlung auf die elektronische begrenzt und der Begriff „Blutglukosebestimmung“ durch „Glukosebestimmung“ ersetzt. 

Daraus ergaben sich Anpassungen der Anlagen zur Strukturqualität (Anlagen 1 und 2), der Teilnahmeerklärungen (Anlagen 5.1 und 5.2) sowie in den Leistungserbringerverzeichnissen (Anlagen 6 und 7) und Qualitätssicherung (Anlage 8) sowie der Dokumentationsdaten (Anlage 11) und Patientenschulungen (Anlage 12). 

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1. Nachtrag zum Vertrag über die Vergütung und Abrechnung von Leistungen gemäß § 34 des Vertrags zur Durchführung des strukturierten Behandlungsprogramms nach § 137 f SGB V Diabetes mellitus Typ 2

vom 15.09.2023

Mit Wirkung zum 01.10.2023 wurde der Abschluss eines Wundfalls im Rahmen der Behandlung des Diabetischen Fußsyndroms mit einer Beendigungsziffer vereinbart. Die nicht mehr akkreditierte HBSP-Schulung wurde aus dem Programm gestrichen.

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3. Änderungsvereinbarung zur Vereinbarung über die Durchführung von Schutzimpfungen im Land Berlin auf Grundlage von § 20i Abs. 1, § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 15 und § 132e SGB V (Impfvereinbarung) zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin und der AOK Nordost – Die Gesundheitskasse 

vom 09.10.2023

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