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2. Quartal 2023

Ergänzungsvereinbarung zur Vereinbarung über die Anforderung und Verwendung von Sprechstundenbedarf vom 02.02.1999, zuletzt geändert durch Vereinbarung vom 12.09.2022 zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin, der AOK Nordost, dem BKK Landesverband Mitte, der BIG direkt gesund (IKK Landesverband Berlin), der Knappschaft, der SVLFG und den Ersatzkassen (vdek).

vom 02.06.2023

Die Ergänzungsvereinbarung regelt die Anpassung der anzufordernden Produkte. Neu aufgenommen sind zum Beispiel: Wunddistanzgitter (mit Paraffin, Vaseline und /oder Triglyceride, Silikon), Silbernitrat-Kaliumnitrat Stäbchen für definierte Fachgruppen, Polyhexanid-Lösung als Arzneimittel und weitere. Darüber hinaus wurden anthroposophische und homöopathische Produkte sowie Einmal-Hautküretten gestrichen. 

Die Ergänzungsvereinbarung gilt ab dem 01.04.2023.

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7. Nachtrag zum Vertrag „Hallo Baby“ zur besonderen Versorgung gemäß § 140a SGB V zur Vermeidung von Frühgeburten und infektionsbedingten Geburtskomplikationen zwischen der BKK Vertragsgemeinschaft Bayern, dem BKK Landesverband Mitte, der BKK Vertragsgemeinschaft Hessen, dem BKK Landesverband Nordwest, dem Berufsverband der Frauenärzte e.V. (BVF), dem Berufsverband Deutscher Laborärzte e.V. (BDL) und der Arbeitsgemeinschaft Vertragskoordinierung vertreten durch die KBV

vom 19.06.2023

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3. Änderungsvereinbarung zur Vereinbarung über die Durchführung von Schutzimpfungen im Land Berlin auf Grundlage von § 20i Abs. 1, § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 15 und § 132e SGB V (Impfvereinbarung) zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin zwischen der KV Berlin und den Ersatzkassen (TK, BARMER, DAK, KKH, hkk, HEK), dem BKK-Landesverband Mitte, der BIG direkt gesund, der KNAPPSCHAFT sowie der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) als landwirtschaftliche Krankenkasse

vom 09.05.2023

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Protokollnotiz zur Vereinbarung zur Bereinigung der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung nach § 87a Abs. 3 Satz 2 SGB V zwischen der KV Berlin und der AOK Nordost

vom 03.04.223

Die o.g. Protokollnotiz, die dem Bereinigungsvertrag vom 09.01.2018, i.d.F. der 3. Änderungsverein-barung vom 27.05.2022, beigefügt wird, regelt die Umsetzung des Beschlusses des Bewertungsaus-schusses zum Bereinigungsverfahren aufgrund der Beendigung der extrabudgetären Vergütung für Leistungen nach § 87a Abs. 3 Satz 5 Nr. 5 SGB V (Neupatienten).

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Protokollnotiz zur Vereinbarung zur Bereinigung der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung nach § 87a Abs. 3 Satz 2 SGB V zwischen der KV Berlin und dem vdek für die BARMER, DAK-Gesundheit, KKH, hkk und HEK (ohne TK)

vom 05.06.2023

Die o.g. Protokollnotiz, die dem Bereinigungsvertrag vom 09.01.2018, i.d.F. der 8. Änderungsvereinbarung vom 22.06.2022, beigefügt wird, regelt die Umsetzung des Beschlusses des Bewertungsausschusses zum Bereinigungsverfahren aufgrund der Beendigung der extrabudgetären Vergütung für Leistungen nach § 87a Abs. 3 Satz 5 Nr. 5 SGB V (Neupatienten).

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3. Änderungsvereinbarung ab dem 01.10.2022 zum Honorarvertrag zwischen der Kassenärztli-chen Vereinigung Berlin und den Verbänden der Krankenkassen über die Vergütung vertragsärztlicher Leistungen für das Vertragsgebiet Berlin für den Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2022 gemäß § 83 i.V.m. § 87a SGB V

vom 18.04.2023

Gegenstand der 3. Änderungsvereinbarung sind insbesondere

  • die nicht basiswirksame Erhöhung der MGV aufgrund der außergewöhnlichen Belastung der ambulanten Versorgung durch akute Atemwegserkrankungen insbesondere bei Versicherten bis zum vollendeten 12. Lebensjahr und
  • die extrabudgetäre Vergütung neuer Leistungen (im Zusammenhang mit der außerklinischen Intensivpflege, insbesondere Leistungen des Abschnitts 37.7 EBM).

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2. Änderungsvereinbarung zur Vereinbarung über die Durchführung von Schutzimpfungen im Land Berlin auf Grundlage von § 20i Abs. 1, § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 15 und § 132e SGB V (Impfvereinbarung) zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin und der AOK Nordost – Die Gesundheitskasse

vom 09.05.2023

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4. Nachtrag zum Vertrag über Früherkennungsuntersuchungen im Rahmen der Kinder- und Jugendmedizin (J2) zwischen der Knappschaft und der Arbeitsgemeinschaft Vertragskoordinierung (KBV) und der BVKJ-Service GmbH

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4. Nachtrag zum Vertrag über Früherkennungsuntersuchungen im Rahmen der Kinder- und Jugendmedizin (U10, U11) zwischen der Knappschaft und der Arbeitsgemeinschaft Vertragskoordinierung (KBV) und der BVKJ-Service GmbH

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4. Änderungsvereinbarung zum Vertrag nach § 140 a SGB V zur besonderen patientenorientierten ambulanten medizinischen Versorgung multimorbider Patienten zwischen der AOK Nordost – Die Gesundheitskasse und der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin

vom 03.04.2023

Der Vertrag nach § 140 a SGB V zur besonderen patientenorientierten ambulanten medizinischen Versorgung multimorbider Patienten resultiert ursprünglich aus einem Vergabeverfahren der AOK Nordost. Die KV Berlin hat hierfür am 05.07.2019 den entsprechenden Zuschlag erhalten. Der Vertrag trat mit Zuschlagserteilung in Kraft und endet nach Ablauf von vier Jahren. 
Die Vertragspartner haben sich darauf verständigt, dass die Laufzeit des Vertrages bis zum 31.12.2025 verlängert wird.

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