Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Aufnahme der Fachpsychotherapeut:innen in die Psychotherapie-Richtlinie ist am 01.11.2024 in Kraft getreten.
KV Berlin und DAK-Gesundheit passen den Vertrag über die frühzeitige Diagnostik und Behandlung von Begleiterkrankungen der Hypertonie mit Wirkung zum 01.01.2025 an.
3. Änderungsvereinbarung vom 30.10.2024 zum Vertrag über die frühzeitige Diagnostik und Behandlung von Begleiterkrankungen der Hpertonie auf der Grundlage § 140a SGB V vom 01.04.2019, zwischen DAK Gesundheit und der KV Berlin; gültig ab 01.01.2025
9. Nachtrag zum Rahmenvertrag „Hallo Baby“ zur besonderen Versorgung gemäß § 140a SGB V zur Vermeidung von Frühgeburten und infektionsbedingten Geburtskomplikationen zwischen der KV Berlin und der KBV / BKK-Kooperationsgemeinschaft/ Berufsverband der Frauenärzte e.V; gültig ab 01.10.2024
Gesucht werden Ärzt:innen verschiedener Fachrichtungen für Fokusgruppen-Interviews zu den Auswirkungen des Hausarztvermittlungsfalls in der Praxis. Die Studie findet noch bis Januar 2025 online statt.
Genehmigungspflichtige Leistungen, Praxisinformation 09/2019: Übersicht über QS-Leistungen für Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten
Zu Jahresbeginn wird das Verzeichnis der operativen Prozeduren im EBM an die aktuelle Version des Operationen- und Prozedurenschlüssels (OPS) angepasst. Dabei werden neue Kodes aufgenommen.
Hautkrebs-Screening-Vertrag mit HEK: 5. Änderungsvereinbarung zum Vertrag vom 26.03./01.04.2019 über die Durchführung eines ergänzenden Hautkrebsvorsorge-Verfahrens, gültig ab 01.01.2025
Ärzt:innen können die Prophylaxe bei Säuglingen auch dann berechnen, wenn sie die Beratung zu einem früheren Zeitpunkt durchgeführt und abgerechnet haben. Die Regelung gilt rückwirkend ab 1. Oktober.
Vertrag vom 09.10.2024 über eine besondere Versorgung gemäß § 140a SGB V zur Durchführung eines Hautkrebsvorsorge-Verfahrens im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung, gültig ab 01.10.2024
Lesehilfe zur Arzneimittelvereinbarung nach § 84 Abs.1 SGB V für das Jahr 2024 für Berlin, zwischen AOK, BKK Landesverband Mitte, BIG direkt gesund (IKK Landesverband Berlin), Knappschaft, SVLFG, vdek (Ersatzkassen); gültig 01.01. - 31.12.2024
Lesehilfe zur Arzneimittelvereinbarung nach § 84 Abs.1 SGB V für das Jahr 2024 für Berlin, zwischen AOK, BKK Landesverband Mitte, BIG direkt gesund (IKK Landesverband Berlin), Knappschaft, SVLFG, vdek (Ersatzkassen); gültig 01.01. - 31.12.2024