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16.04.2025

Zweitmeinungsverfahren bei Eingriffen an der Wirbelsäule und beim Prostatakarzinom

EBM

Der Text gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Über ggf. weitere Neuigkeiten zum Thema wird an anderer Stelle informiert.


Weitere Informationen

KBV-PraxisNachricht

Der ergänzte Bewertungsausschuss (ergBA) hat Anpassungen im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) zum Zweitmeinungsverfahren beschlossen. 

Die Anpassungen betreffen Eingriffe an der Wirbelsäule und Eingriffe bei lokal begrenztem und nicht metastasiertem Prostatakarzinom. Beim Zweitmeinungsverfahren vor Eingriffen an der Wirbelsäule wird die Abrechnungsbestimmung zum 1. April angepasst. Beim 
Prostatakarzinom werden ab 1. April 2025 die erforderlichen Fachgruppen berücksichtigt.

Eingriffe an der Wirbelsäule
Seit 1. April können indikationsstellende Ärztinnen und Ärzte die Gebührenordnungsposition (GOP) 01645 je Operation in Kombination mit jedem Abschnitt der Wirbelsäule und je Indikationsstellung berechnen. Voraussetzung ist die Angabe von Lokalisation und Indikation über den jeweils spezifischen ICD-10-Kode.

Eingriffe bei lokal begrenztem und nicht metastasiertem Prostatakarzinom
Außerdem wurde die GOP 01645 zum 1. April 2025 in die Abschnitte 25.1 und 26.1 aufgenommen. Somit können auch die Fachgruppen Strahlentherapie und Urologie die GOP abrechnen.

Vertragsärzte, die als Zweitmeiner tätig werden wollen, können eine Genehmigung bei der KV Berlin beantragen und nach Erhalt der Genehmigung die Leistungen durchführen und abrechnen.