KV Berlin und BARMER haben den auf Grundlage von § 73c SGB V geschlossenen Vertrag über die Durchführung eines Hautkrebsvorsorge-Verfahrens auf einen Vertrag nach § 140a SGB V umgestellt.
KV Berlin und KNAPPSCHAFT haben den auf Grundlage von § 73c SGB V geschlossenen Vertrag über die Durchführung eines Hautkrebsvorsorge-Verfahrens auf einen Vertrag nach § 140a SGB V umgestellt.
Im Zuge einer Umstellung der Rechtsgrundlage des Vertrages über die Durchführung einer augenärztlichen Vorsorgeuntersuchung bei Klein-/Kindern mit der KNAPPSCHAFT wurde der Vertrag angepasst.
Mit neuen TV-Spots, Plakaten und Anzeigen machen KBV und KVen ab 28. Oktober die breite Öffentlichkeit erneut auf die zugespitzte Lage der Praxen aufmerksam und fordern die Politik zum Handeln auf.
Die KV Berlin schließt mit der AOK Nordost (handelnd als Landesverband für alle AOKen) die 6. und mit vdek, IKKn, BKKn, KNAPPSCHAFT und SVLFG die 7. Änderungsvereinbarung zur Impfvereinbarung.
Hautkrebs-Screening-Vertrag mit Barmer GEK: Elektronisches Teilnehmerverzeichnis der Versicherten, Anlage 3 zum Vertrag mit Barmer GEK vom 30.11.2011 über die Durchführung eines ergänzenden Hautkrebsvorsorge-Verfahrens.
Hautkrebs-Screening-Vertrag mit Knappschaft: Anlage 2 (Teilnahmeerklärung Versicherte) zum Vertrag vom 12.01.2012 über die Durchführung eines ergänzenden Hautkrebsvorsorge-Verfahrens
Hautkrebs-Screening-Vertrag mit Knappschaft: 2. Nachtrag zum Vertrag vom 12.01.2012 über die Durchführung eines ergänzenden Hautkrebsvorsorge-Verfahrens, gültig ab 01.10.2024
1. Änderungsvereinbarung vom 17.10.2024 zum Vertrag nach § 140a SGB V vom 18.07.2014 über die Durchführung einer augenärztlichen Vorsorgeuntersuchung bei Kleinkindern/Kindern im Rahmen der vertragsärztlichen Vorsorge mit der KNAPPSCHAFT, gültig ab 01.10.2024
Anlage 2 zum Vertrag nach § 140a SGB V vom 18.07.2014 über die Durchführung einer augenärztlichen Vorsorgeuntersuchung bei Kleinkindern/Kindern im Rahmen der vertragsärztlichen Vorsorge mit der KNAPPSCHAFT
Anlage 3 zum Vertrag nach § 140a SGB V vom 18.07.2014 über die Durchführung einer augenärztlichen Vorsorgeuntersuchung bei Kleinkindern/Kindern im Rahmen der vertragsärztlichen Vorsorge mit der KNAPPSCHAFT
Anlage 4 zum Vertrag nach § 140a SGB V vom 18.07.2014 über die Durchführung einer augenärztlichen Vorsorgeuntersuchung bei Kleinkindern/Kindern im Rahmen der vertragsärztlichen Vorsorge mit der KNAPPSCHAFT