Vereinbarung vom 26.01.2021 über die Durchführung von Schutzimpfungen (Impfvereinbarung) im Land Berlin zwischen der KV Berlin und der AOK Nordost - Die Gesundheitskasse; Lesefassung
Mit neuen TV-Spots, Plakaten und Anzeigen machen KBV und KVen ab 28. Oktober die breite Öffentlichkeit erneut auf die zugespitzte Lage der Praxen aufmerksam und fordern die Politik zum Handeln auf.
Die KV Berlin schließt mit der AOK Nordost (handelnd als Landesverband für alle AOKen) die 6. und mit vdek, IKKn, BKKn, KNAPPSCHAFT und SVLFG die 7. Änderungsvereinbarung zur Impfvereinbarung.
Anlage 1 - Symbolnummern (SNR) und Vergütungen 2021 zur Vereinbarung vom 30.03.2021 über die Durchführung von Schutzimpfungen im Land Berlin (Impfvereinbarung) zwischen der KV Berlin und der vdek (Ersatzkassen), BKK-LV Mitte (BKKn), BIG direkt gesund (IKKn), SVLFG; gültig ab 01.10.2024
Hautkrebs-Screening-Vertrag mit Barmer GEK: Elektronisches Teilnehmerverzeichnis der Versicherten, Anlage 3 zum Vertrag mit Barmer GEK vom 30.11.2011 über die Durchführung eines ergänzenden Hautkrebsvorsorge-Verfahrens.
Hautkrebs-Screening-Vertrag mit Knappschaft: Anlage 2 (Teilnahmeerklärung Versicherte) zum Vertrag vom 12.01.2012 über die Durchführung eines ergänzenden Hautkrebsvorsorge-Verfahrens
Hautkrebs-Screening-Vertrag mit Knappschaft: 2. Nachtrag zum Vertrag vom 12.01.2012 über die Durchführung eines ergänzenden Hautkrebsvorsorge-Verfahrens, gültig ab 01.10.2024
1. Änderungsvereinbarung vom 17.10.2024 zum Vertrag nach § 140a SGB V vom 18.07.2014 über die Durchführung einer augenärztlichen Vorsorgeuntersuchung bei Kleinkindern/Kindern im Rahmen der vertragsärztlichen Vorsorge mit der KNAPPSCHAFT, gültig ab 01.10.2024
Anlage 2 zum Vertrag nach § 140a SGB V vom 18.07.2014 über die Durchführung einer augenärztlichen Vorsorgeuntersuchung bei Kleinkindern/Kindern im Rahmen der vertragsärztlichen Vorsorge mit der KNAPPSCHAFT
Anlage 3 zum Vertrag nach § 140a SGB V vom 18.07.2014 über die Durchführung einer augenärztlichen Vorsorgeuntersuchung bei Kleinkindern/Kindern im Rahmen der vertragsärztlichen Vorsorge mit der KNAPPSCHAFT
Anlage 4 zum Vertrag nach § 140a SGB V vom 18.07.2014 über die Durchführung einer augenärztlichen Vorsorgeuntersuchung bei Kleinkindern/Kindern im Rahmen der vertragsärztlichen Vorsorge mit der KNAPPSCHAFT
Der Vertrag zur Gewährleistung der Qualität und Wirtschaftlichkeit der vertragsärztlichen Versorgung von Versicherten der AOK Nordost mit chronischer Hepatitis C wurde zum Jahresende gekündigt.
Wie lassen sich die Vorgaben zur Hygiene in Arztpraxen möglichst ressourcenschonend umsetzen? Dazu führt die KBV noch bis zum 31. Oktober eine Online-Befragung durch. Die Teilnahme ist freiwillig.
Vergütungsvertrag vom 26.09.2024 zu den DMPs Asthma bronchiale und COPD zwischen der KV Berlin und den Verbänden der Krankenkassen; gültig ab 01.10.2024
15. Ergänzungsvereinbarung vom 17.09.2024 zum Vertrag vom 25.06.2007 über die Bearbeitung von Dokumentationsdaten gemäß Disease-Management-Verträge zwischen AOK, vdek (Ersatzkassen), BKK, BIG direkt gesund (IKKn), Knappschaft, SVLFG, Arbeitsgemeinschaft DMP Berlin GbR, Gemeinsame Einrichtung DMP…