Themen für Ärzt:innen
Seit dem 01.01.2025 ist die KV Berlin für die Hybrid-DRG-Abrechnung umsatzsteuerpflichtig. Die KV Berlin setzt zunächst basierend auf den üblichen Verwaltungskosten bis einschließlich 31.03.2026 einen reduzierten Aufwandsersatz in Höhe von 1,5 % des abgerechneten Honorarvolumens (zzgl. 19 % Umsatzsteuer) für die Hybrid-DRG-Abrechnung an.

