4. Änderungsvereinbarung vom 19.03.2025 zur Vereinbarung zur Bereinigung der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung nach § 87a Abs. 3 Satz 2 SGB V zwischen der KV Berlin und der AOK Nordost 09.01.2018, i.d.F. der 3. Änderungsvereinbarung vom 27.05.2022, mit Wirkung ab dem 01.07.2025
Genehmigungspflichtige Leistung Zervix-Zytologie, Antrag auf Abrechnungsgenehmigung von Leistungen der zytologischen Untersuchung von Abstrichen der Cervix uterigemäß der Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach § 135 Abs. 2 SGB V zur zytologischen Untersuchung …
Vereinbarung vom 30.04.2021 über die Durchführung von Schutzimpfungen im Land Berlin (Impfvereinbarung) zwischen der KV Berlin und der vdek (Ersatzkassen), BKK-LV Mitte (BKKn), BIG direkt gesund (IKKn), SVLFG; Lesefassung, gültig ab 01.04.2021
Vereinbarung vom 26.01.2021 über die Durchführung von Schutzimpfungen (Impfvereinbarung) im Land Berlin zwischen der KV Berlin und der AOK Nordost - Die Gesundheitskasse; Lesefassung
Durch die Umstellung auf das neuen Verschlüsselungsverfahren müssen laut gematik infolgedessen etliche Konnektoren, Heilberufs-, Praxisausweise sowie Gerätekarten ausgetauscht werden.
Die KV Berlin und die Krankenkassenverbände haben sich im Rahmen eines Schiedsamtsverfahrens erfolgreich auf einen Kompromiss in den Honorarverhandlungen geeinigt.
8. Änderungsvereinbarung vom 20.03.2025 zur KV-eigenen und KV-übergreifenden MGV-Bereinigung einer Betriebskrankenkasse (BKK) nach § 87a Abs. 3 Satz 2 SGB V in den durch das SGB V vorgesehenen Fällen zwischen der KV Berlin und dem BKK Landesverband Mitte; mit Wirkung zum 01.04.2025
Richtlinie der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin zur Anerkennung von Praxisnetzen auf der Grundlage der Rahmenvorgaben der KBV nach § 87b Abs. 4 SGB V, gültig ab 22.05.2025
Bei der ersten Runde der Online-Befragung wurden gezielt 8.700 Praxen angeschrieben. Voraussichtlich Ende Juni wird die Befragung dann für alle Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen geöffnet.
Der Vertrag zum strukturieren Behandlungsprogramm für Osteoporose-Patient:innen tritt zum 01.04.2025 in Kraft. Die Leistungsabrechnung startet vrsl. zum 01.07.2025.
Fachärzt:innen der Gynäkologie, der psychosomatischen Medizin und Psychotherapie, Dermatologie, Kinder- und Jugendmedizin sowie Hausärzt:innen können sich auf zusätzliche Niederlassungsmöglichkeiten bewerben.
Vertrag vom 20.05.2025 zur Durchführung des strukturierten Behandlungsprogramms (DMP) nach § 137f SGB V Osteoporose zwischen der KV Berlin und den Verbänden der Krankenkassen, gültig ab 01.04.2025
Vertrag vom 20.05.2025 über die Vergütung und Abrechnung von Leistungen gemäß § 30 des Vertrags zur Durchführung des Strukturierten Behandlungsprogramms (DMP) nach § 137f SGB V Osteoporose zwischen der KV Berlin, der AOK Nordost, dem BKK Landesverband Mitte, der BIG direkt gesund, der Knappschaft,…
Anlage 1 –Strukturqualität koordinierender Arzt (hausärztliche Versorgungsebene) zum Vertrag zur Durchführung des strukturierten Behandlungsprogramms nach § 137f SGB V Osteoporose zwischen der KV Berlin und den Verbänden der Krankenkassen
Anlage 2 - Strukturqualität qualifizierter Arzt (fachärztliche Versorgungsebene) zum Vertrag vom 20.05.2025 zur Durchführung des strukturierten Behandlungsprogramms (DMP) nach § 137f SGB V Osteoporose zwischen der KV Berlin und den Verbänden der Krankenkassen