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28.11.2025

Kostenpauschalen für nichtärztliche Dialyseleistungen steigen zum 1. Januar

Vergütung

Der Text gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Über ggf. weitere Neuigkeiten zum Thema wird an anderer Stelle informiert.


Weitere Informationen

KBV-PraxisNachricht

Die Kostenpauschalen für nichtärztliche Dialyseleistungen des Abschnitts 40.14 EBM werden ab dem kommenden Jahr höher vergütet. Sie steigen damit erstmalig nach dem neuen Verfahren. 

Zu 100 Prozent angepasst werden die Pauschalen für Kinderdialysen, Zuschläge für Infektionsdialysen und Alter sowie die zum 1. Januar 2025 neu aufgenommenen Zuschläge für Heimdialysen, Nachtdialysen und die kontinuierliche zyklische Peritonealdialyse. Ihre Bewertung steigt analog zum Orientierungswert für 2026 um 2,8 Prozent (siehe Übersicht in der KBV-PraxisNachricht).

Eine Anpassung zu 75 Prozent (plus 2,1 Prozent) erfolgt bei den Pauschalen für Hämodialysen und Peritonealdialysen bei Erwachsenen sowie bei den Zuschlägen für intermittierende Peritonealdialysen.

Die unterschiedliche Höhe der Anpassung ist ein Kompromiss, der im Mai 2025 mit dem GKV-Spitzenverband im Bewertungsausschuss gefasst wurde. Die KBV hatte sich seit Jahren dafür eingesetzt, dass diese Kostenpauschalen automatisch entsprechend der allgemeinen Entwicklung von Betriebs- und Investitionskosten in den Praxen steigen.

Überprüfung geplant

Der Bewertungsausschuss prüft zukünftig regelmäßig und erstmals bis zum 30. Juni 2028, ob mit der Anwendung des Verfahrens zur Bewertungsanpassung der nichtärztlichen Dialyseleistungen die Sicherstellung und Aufrechterhaltung einer flächendeckenden wohnortnahen Dialyseversorgung der Versicherten gewährleistet ist.