Aufgrund der Umfirmierung der „BKK ZF & Partner“ in „ZF BKK“ wurden die Anlagen 1 (Teilnehmende BKKn) und 8 (Patienteninformation) ausgetauscht.
Der Vertrag „Hallo Baby“ zur besonderen Versorgung gemäß § 140a SGB V zur Vermeidung von Frühgeburten und infektionsbedingten Geburtskomplikationen (KBV Vertrag) wurde angepasst. Die „BKK ZF & Partner“ wurden umfirmiert in „ZF BKK“. Daher wurden die Anlagen 1 (Teilnehmende BKKn) und 8 (Patienteninformation) ausgetauscht. Die ab dem 01.10.2025 geltende Anlage 8, ist ab sofort zu verwenden.
Der Vertrag sowie die dazugehörigen Anlagen sind auf der Webseite der KV Berlin hinterlegt.

