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27.11.2025

RSA-Konnektoren ab 1. Januar nicht mehr einsetzbar

Telematikinfrastruktur

Der Text gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Über ggf. weitere Neuigkeiten zum Thema wird an anderer Stelle informiert.


Die Laufzeit älterer Konnektoren endet am 31. Dezember. Danach funktionieren die Geräte nicht mehr. Betroffene Praxen sollten deshalb schnellstens einen Austausch ihres Konnektors beauftragen.

Während Arzt- und Praxisausweise mit RSA-Verschlüsselung noch bis Mitte 2026 genutzt werden können, endet die Laufzeit älterer Konnektoren definitiv am 31. Dezember. 
Nach Angaben der gematik sind bundesweit noch rund 10.000 Konnektoren in Apotheken und Arztpraxen im Einsatz, die ausschließlich auf dem alten RSA-Verschlüsselungsverfahren basieren. Das im Gerät verbaute Zertifikat läuft Ende des Jahres ab und kann technisch nicht verlängert werden. Eine Fristverschiebung wie beim Heilberufsausweis und dem Praxisausweis (SMC-B-Karte) ist deshalb nicht möglich. Betroffene Praxen müssen jetzt unbedingt aktiv werden und den Austausch ihres Konnektors beauftragen, wenn sie es nicht schon getan haben.

Ohne neuen Konnektor keine TI-Anwendungen

Mit einem RSA-Konnektor kommen Praxen ab 1. Januar nicht mehr in die Telematikinfrastruktur (TI). Sie können dann weder E-Rezepte und elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ausstellen noch die elektronische Patientenakte nutzen oder Arztbriefe digital versenden. 

Selbst das Einlesen der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) und der Abgleich der Versichertendaten – das sogenannte Versichertenstammdatenmanagement – funktionieren nicht. Auch die Übermittlung der Quartalsabrechnung an die Kassenärztliche Vereinigung kann gestört sein, wenn sie über das Sichere Netz läuft. Denn auch dafür ist der Anschluss an die TI erforderlich.

Betroffen vom Austausch sind insbesondere Konnektoren, die vor zwei Jahren eine Laufzeitverlängerung von fünf auf sieben Jahre erhalten haben. Diese Geräte beherrschen ausschließlich das ältere RSA-Verschlüsselungsverfahren, das bis zum Jahresende durch das leistungsfähigere und sicherere ECC-Verfahren ersetzt wird. Ihre Laufzeit endet unabwendbar am 31. Dezember, sie sind danach nicht mehr einsetzbar. Neuere Konnektoren und TI-Gateways sind hingegen bereits ECC-fähig.

AnwendungAuswirkung auf die Versorgung
eGK-Daten einlesen (VSDM)Nutzung nicht mehr möglich; Ersatzverfahren nach BMV-Ä
E-RezeptNutzung nicht mehr möglich; Papierrezept (Muster 16) muss ausgestellt werden
ePANutzung nicht mehr möglich; keine Alternative vorhanden
eAUNutzung nicht mehr möglich; Ersatzverfahren nach BMV-Ä; Ausdruck des Style-Sheets (Papier)
eArztbrief Nutzung nicht möglich; Papierarztbrief und Versand durch Praxis 
Sicheres Netz der KVen (SNK)Kein Zugang möglich


Hinweise von Dienstleistern beachten

Falls noch nicht geschehen, sollten sich Praxen umgehend an ihren IT-Dienstleister oder Praxissoftware-Hersteller wenden. Der Dienstleiter kann überprüfen, ob ihr Konnektor zur Nutzung des neuen ECC-Verschlüsselungsverfahrens fähig ist oder ob er ausgetauscht werden muss. Häufig zeigt dies auch die Praxissoftware an. Zudem informieren viele IT-Dienstleister ihre Kunden per Brief oder E-Mail, wenn sie den Konnektor tauschen müssen.

Praxen sollten diese Hinweise ernst nehmen und den Tausch des Konnektors schnellstens beauftragen. Alternativ kann ein Wechsel zu einem TI-Gateway, das von der gematik zugelassen ist, sinnvoll sein. Beim TI-Gateway benötigt die Praxis keinen eigenen Konnektor mehr, der in ihren Räumen steht. Die Anbindung an die TI läuft stattdessen über ein Rechenzentrum.