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FAQ: Wo steht, dass nach Einrichtung der TI das VSDM gemacht werden muss?
Gemäß der Anlage 4a zum Bundesmantelvertrag Ärzte (BMV-Ä) sind von dem Zeitpunkt an, ab dem alle notwendigen technischen Komponenten in der Arztpraxis installiert sind, die Praxen verpflichtet, die Prüfung der Leistungspflicht der Krankenkasse des Versicherten (VSDM) durch Nutzung der Dienste nach…
FAQ: Wie viel wird mich die TI im Durchschnitt kosten?
Die einzelnen Preise lassen sich auf den Websites der Anbieter einsehen. Eine Übersicht der zugelassenen Komponenten und Dienste bietet die gematik auf ihrer Website an.
Informationen zu den TI-Komponenten sowie zur Finanzierung finden Sie außerdem hier.
FAQ: Was brauche ich für die TI?
Neben einem regulären Internetanschluss benötigen Sie:
einen für die TI zugelassenen sogenannten Konnektorein für die TI zugelassenes stationäres Kartenlesegerät (sogenanntes eHealth-Kartenterminal)eine SMC-B Karte (Praxisausweis)ggf. mobile Kartenlesegeräte sind durch ein für das VSDM bzw. TI…
FAQ: Welche Bandbreite wird zur Einrichtung der TI benötigt?
Die erforderliche Bandbreite zur Nutzung des Vertragsstammdatenmanagements (VSDM) kann heute in den allermeisten Regionen von den gängigen Providern zur Verfügung gestellt werden. Die KV Berlin empfiehlt einen Internetanschluss mit mindestens 6 Mbit/s. Sprechen Sie Ihren Internetanbieter an, falls…
FAQ: Muss ich die Telematik (TI) einführen?
Ja, gemäß §291 SGB V müssen alle Praxen an die TI angeschlossen sein. Für Praxen, die noch keinen Anschluss nachgewiesen haben, greift seit dem 1. März 2020 die Honorarkürzung von 2,5 Prozent.
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