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Amtliche Bekanntmachungen
3. Quartal 2022
Änderungen zum Honorarverteilungsmaßstab
vom 15.09.2022
mit Wirkung zum 1. Januar 2023
Ergänzungsvereinbarung zur Vereinbarung über die Anforderung und Verwendung von Sprechstundenbedarf vom 02.02.1999 in der Fassung vom 05.12.2007 zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin, der AOK Nordost, dem BKK Landesverband Mitte, der BIG direkt gesund (IKK Landesverband Berlin), der Knappschaft, der SVLFG und den Ersatzkassen (vdek).
vom 12.09.2022
Die Ergänzungsvereinbarung regelt Folgendes:
- Dauerhafte Aufnahme von silberhaltigen Wundauflagen
- Silberhaltigen Wundauflagen jetzt auch ohne Zertifikat von Hausärztliche Internist:innen und Dermatolog:innen bestellbar
- Ersatz der Clearingstelle durch SSB-Kommission mit schnelleren Entscheidungs- und Umsetzungsmöglichkeiten von Neuerungen und Ergänzungen
- Bei medizinischen Gasen wurde der Passus zu den Nebenkosten zu Praxislasten aus der Vereinbarung entfernt.
Die Vereinbarung gilt ab dem 01.10.2022
4. Änderungsvereinbarung zum Vertrag zur besonderen Versorgung nach § 140a SGB V in der Onkologie zwischen der Techniker Krankenkasse (TK) und der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin
vom 12.08./6.08.2022
Die 4. Änderungsvereinbarung inkl. der aktuellen Anlagen D2 und E2 sind auf der Website der KV Berlin veröffentlicht.
Kündigung der Ergänzungsvereinbarung zur Vereinbarung über die Durchführung von Schutzimpfungen im Land Berlin auf Grundlage von § 20i Abs. 1, § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 15 und § 132e SGB V mit dem Verband der Ersatzkassen (vdek) zum 31.08.2022
Aufgrund einer Gesetzesänderung durch das Pflegebonusgesetz (NEU: § 132e Abs. 1a und § 132j Abs. 8 SGB V) werden bestehende Modellvorhaben zur Grippeschutzimpfung in Apotheken mit einem Vertrag auf Bundesebene in die Regelversorgung überführt. Aus diesem Grund kündigte der vdek sowohl das Modellvorhaben als auch die o.g. Ergänzungsvereinbarung außerordentlich zum 31.08.2022.
Ärzt:innen erhalten somit ab dem 01.09.2022 für die Abrechnung der Grippeschutzimpfung im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf keinen Zuschlag mehr.
Änderungsvereinbarung ab dem 01.01.2022 zum Honorarvertrag zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin und den Verbänden der Krankenkassen über die Vergütung vertragsärztlicher Leistungen für das Vertragsgebiet Berlin für den Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2022 gemäß § 83 i.V.m. § 87a SGB V
vom 11.07.2022
Gegenstand der 1. Änderungsvereinbarung sind
- die Ausdeckelung von Leistungen im Sinne der Korrektur aufgrund TSVG-Konstellationen offene Sprechstunde und Neupatient,
- die eindeutigere Beschreibung des Eindeckelungszeitraums und der davon betroffenen Indikationen zu den Leistungen der GOP 01645,
- die Eindeckelung von Leistungen der GOP 32866,
- Regelungen zum EGV-Zeitraum und zu den davon betroffenen Indikationen zu den Leistungen der GOP 01645,
- Festsetzungen des EGV-Zeitraums von Leistungen,
- die Aufnahme von Leistungen als EGV,
- Anpassungen der Anlage 1 sowie
- die Streichung der Protokollnotiz auf S. 24, womit es keine Nachverhandlungen für das Jahr 2022 gibt; zudem bleibt der für das Jahr 2021 vom Landesschiedsamt festgesetzte und im Honorarvertrag 2021 vereinbarte MGV-Anpassungsfaktors i.H.v. +1% in voller Höhe bestehen.
2. Änderungsvereinbarung ab dem 01.01.2021 zum Honorarvertrag zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin und den Verbänden der Krankenkassen über die Vergütung vertragsärztlicher Leistungen für das Vertragsgebiet Berlin für den Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2021 gemäß § 83 i.V.m. § 87a SGB V
vom 15.06.2022
Gegenstand der 2. Änderungsvereinbarung sind
- die Ausdeckelung von Leistungen im Sinne der Korrektur aufgrund TSVG-Konstellationen offene Sprechstunde und Neupatient
- die Streichung von Begrifflichkeiten im Zusammenhang mit Leistungsverlagerungen nach § 87a Abs. 4 Satz 1 Nr. 4 SGB V sowie
- Anpassungen der Anlage 1.
3. Änderungsvereinbarung zum Vertrag zur besonderen Versorgung nach § 140a SGB V in der Onkologie zwischen der Techniker Krankenkasse (TK) und der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin
vom 12.07./04.08.2022
Die 3. Änderungsvereinbarung und sämtliche Anlagen des Vertrages sind auf der Website der KV Berlin veröffentlicht.
3. Änderungsvereinbarung zur Rahmenvereinbarung Onkologie in Berlin gemäß § 140a SGB V zwischen der AOK Nordost und der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin
vom 12.07.2022
Die 3. Änderungsvereinbarung und die neue Anlage 6 des Vertrages sind auf der Website der KV Berlin veröffentlicht.
4. Änderungsvereinbarung zum Vertrag zur Ermittlung des zu bereinigenden Behandlungsbedarfs in den durch das SGB V vorgesehenen Fällen
vom 04.07.2022
Gegenstand der 4. Änderungsvereinbarung zum o.g. Bereinigungsvertrag vom 24.01.2018, i.d.F. der 3. Änderungsvereinbarung vom 07.05.2021:
- Mit Wirkung ab dem 01.04.2022 und 01.07.2022 werden eine Reihe von Gebührenordnungspositionen (GOPs) aus den jeweiligen Ziffernkränzen gestrichen bzw. in die jeweiligen Ziffernkränze aufgenommen.
- Zudem wird mit Wirkung ab dem 01.04.2022 die KV-übergreifende Bereinigung um den KV-Bezirk Brandenburg aufgrund des dortigen HzV-Vertrags der TK erweitert.
Die Ziffernkränze der Anlage des o.g. Bereinigungsvertrages werden entsprechend geändert.
3. Änderungsvereinbarung zur Vereinbarung zur KV-eigenen und zur KV-übergreifenden Bereinigung der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV) einer Betriebskrankenkasse (BKK) nach § 87a Abs. 3 Satz 2 SGB V in den durch das SGB V vorgesehenen Fällen
vom 21.07.2022
Gegenstand der 3. Änderungsvereinbarung zum o.g. Bereinigungsvertrag vom 20.02.2018, i.d.F. der 2. Änderungsvereinbarung vom 08.12.2020:
- Mit Wirkung ab dem 01.07.2022 werden eine Reihe von Gebührenordnungspositionen (GOPs) aus den jeweiligen Ziffernkränzen gestrichen bzw. in die jeweiligen Ziffernkränze aufgenommen.
Die Ziffernkränze der Anlage des o.g. Bereinigungsvertrages werden entsprechend geändert.
8. Änderungsvereinbarung zur Vereinbarung zur Bereinigung der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung nach § 87a Abs. 3 Satz 2 SGB V zwischen der KV Berlin und dem vdek für die BARMER, DAK-Gesundheit, KKH, hkk und HEK (ohne TK)
vom 22.06.2022
Gegenstand der 8. Änderungsvereinbarung zum Bereinigungsvertrag vom 09.01.2018, i.d.F. der 7. Änderungsvereinbarung vom 18.01.2022:
- Mit Wirkung ab dem 01.07.2022 wird die Gebührenordnungsposition (GOP) 02321 aus allen betroffenen vdek-Ziffernkränzen gestrichen. Grund für die Streichung ist die Ausdeckelung dieser GOP aus der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung, womit die GOP nicht mehr bereinigungsrelevant ist.
Die Ziffernkränze der Anlage des o.g. Bereinigungsvertrages werden entsprechend geändert.
6. Änderungsvereinbarung zum Vertrag über die frühzeitige Diagnostik und Behandlung von Begleiterkrankungen des Diabetes mellitus mit DAK-Gesundheit
vom 16.06.2022/21.06.2022
Die 6. Änderungsvereinbarung tritt zum 01.07.2022 in Kraft.
Vereinbarung und Protokollnotiz über einen Beitritt zum Vertrag über die frühzeitige Diagnostik und Behandlung von Begleiterkrankungen der Hypertonie auf der Grundlage §140a SGB V zwischen der DAK-Gesundheit und der KV Berlin
vom 30.05.2022/09.06.2022/05.07.2022
Die Vereinbarung und Protokollnotiz über den Beitritt der BIG direkt gesund zum 01.07.2022 zum o.g. Vertrag sind veröffentlicht.
Vertrag über die ärztliche Betreuung der heilfürsorgeberechtigten Angehörigen des mittleren Polizeivollzugsdienstes im Land Berlin auf der Grundlage des § 75 Abs. 3 SGB V
vom 14.03.2022
Diese Fassung trat mit Wirkung zum 01.01.2022 in Kraft und ersetzt den Vertrag vom 03.11.1983 einschließlich seiner Nachträge und Ergänzungsvereinbarung.
6. Nachtrag zum Vertrag zur Versorgung mit klassischer Homöopathie gemäß § 140a SGB V zwischen der IKK classic und der Arbeitsgemeinschaft Vertragskoordinierung der Kassenärztlichen Vereinigungen vertreten durch die Kassenärztlichen Bundesvereinigung
sowie
6. Nachtrag zum Vertrag zur Versorgung mit klassischer Homöopathie gemäß § 140a SGB V zwischen der SECURVITA Krankenkasse und der Arbeitsgemeinschaft Vertragskoordinierung der Kassenärztlichen Vereinigungen vertreten durch die Kassenärztlichen Bundesvereinigung
vom 21.02.2022
Die o.g. Vertragspartner haben sich im Rahmen des 6. Nachtrages auf folgende Änderungen geeinigt:
- Redaktionelle Anpassungen des § 3 Abs. 1: „…Es gilt die Richtlinie über die Verordnung von Arzneimitteln in der vertragsärztlichen Versorgung (Arzneimittel‐Richtlinie) des Gemeinsamen Bundesausschusses in der jeweils gültigen Fassung.“
- Neue Fassung des § 9 Abs. 2: „Die Leistungen werden in den Abrechnungsunterlagen im Formblatt 3 – Kontenart 570 – unter den in § 8 aufgeführten Abrechnungsnummern gesondert“ ausgewiesen
- Neue Fassung des § 12 zum Datenschutz
- Die Anlage 4 „Technische Anlage“ wird durch Version 3.00 ersetzt.