Der Bewertungsausschuss passt den Bereich Hauttransplantation im Anhang 2 zum EBM an. Die KBV erreichte, dass viele Eingriffe aufgewertet wurden und ab Januar 2025 besser vergütet werden.
Honorarverteilungsmaßstab: Änderungen zum Honorarverteilungsmaßstab der KV Berlin mit Beschluss der Vertreterversammlung vom 21.11.2024, Änderung § 18 mit Wirkung zum 01.01.2025
Honorarverteilungsmaßstab: Änderungen zum Honorarverteilungsmaßstab der KV Berlin mit Beschluss der Vertreterversammlung vom 21.11.2024, Änderung § 9 Abs. 5 mit Wirkung zum 01.04.2025
Honorarverteilungsmaßstab: Änderungen zum Honorarverteilungsmaßstab der KV Berlin mit Beschluss der Vertreterversammlung vom 21.11.2024, Änderung § 9, 11, 12 mit Wirkung zum 01.01.2025
Honorarverteilungsmaßstab: Änderungen zum Honorarverteilungsmaßstab der KV Berlin mit Beschluss der Vertreterversammlung vom 21.11.2024, Änderung § 10, Anlage 5 mit Wirkung zum 01.01.2025
Genehmigungspflichtige Leistung Psychotherapie Ärzte / Psychoanalyse, Antrag auf Genehmigung zur Durchführung und Abrechnung psychotherapeutischer Leistungen für Ärztliche Psychotherapeuten gemäß Vereinbarung über die Anwendung von Psychotherapie in der vertragsärztlichen Versorgung…
Die KV Berlin und die TK haben den Vertrag über die Durchführung eines ergänzenden Hautkrebsvorsorge-Verfahrens mit Wirkung zum 1. Januar 2025 angepasst.
3. Änderungsvereinbarung vom 09.12.2024 zum Honorarvertrag vom 31.01.2024 für den Zeitraum 01.01. - 31.12.2024 zwischen der KV Berlin und den Verbänden der Krankenkassen in Berlin nach § 83 i.V.m. § 87a SGB V
Die Einrichtungsbefragung zum 2. Qualitätssicherungsverfahren „Vermeidung nosokomialer Infektionen – postoperative Wundinfektion“ findet von Anfang Januar bis voraussichtlich Mitte Februar 2025 statt.
Das BMG spricht sich für eine Verlängerung der bisherigen Übergangsregelung zur Verordnungsfähigkeit von sonstigen Produkten zur Wundversorgung bis zum 2. März 2025 aus.
KV Berlin und IKK BB haben den Vertrag für Leistungen im Rahmen einer augenärztlichen Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchung zum 01.01.2025 angepasst.
1. Änderungsvereinbarung vom 20.11.2024 zum Vertrag nach § 140a SGB V für Leistungen im Rahmen einer augenärztlichen Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchung bei Kleinkindern/Kindern mit der IKK Brandenburg und Berlin vom 29.11.2012. Gültig ab 01.01.2025.
Hautkrebs-Screening-Vertrag mit IKK: Hautkrebs-Screening-Vertrag mit IKK: 2. Änderungsvereinbarung vom 20.11.2024 zum Vertrag über die Durchführung eines ergänzenden Hautkrebsvorsorge-Verfahrens, gültig ab 01.01.2025