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06.06.2025

Neues Verschlüsselungsverfahren für die TI: Austausch zahlreicher Komponenten bis Jahresende

Telematikinfrastruktur

Der Text gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Über ggf. weitere Neuigkeiten zum Thema wird an anderer Stelle informiert.


Durch die Umstellung auf das neuen Verschlüsselungsverfahren müssen laut gematik infolgedessen etliche Konnektoren, Heilberufs-, Praxisausweise sowie Gerätekarten ausgetauscht werden.

Laut Vorgaben des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und der Bundesnetzagentur läuft die Gültigkeit des aktuellen Verschlüsselungsalgorithmus RSA2048 zum 31. Dezember 2025 aus und muss auf das neue Verfahren ECC256 umgestellt werden. Dieses gilt als sicherer und effizienter als RSA2048. Verfahren zur Datenverschlüsselung kommen unter anderem bei der elektronischen Signatur zum Einsatz.

Alle Komponenten der Telematikinfrastruktur (TI), die nur mit dem RSA-Verfahren ausgestattet sind, müssen im Zuge der Umstellung ausgetauscht werden. Betroffen sind rund 35.000 Konnektoren in Arzt-, Zahnarzt- und Psychotherapiepraxen sowie Krankenhäusern, die noch nicht ECC-fähig sind. Außerdem müssen zehntausende Heilberufsausweise, SMC-B-Karten sowie gegebenenfalls Gerätekarten in E-Health-Kartenterminals, kurz gSMC-KT, gewechselt werden. Ohne den rechtzeitigen Austausch zum Jahresende könnten die betroffenen Praxen nach jetzigem Stand TI-Anwendungen wie das E-Rezept oder die eAU nicht länger nutzen.

Die KBV hat bereits eine Verlängerung der Frist gefordert, um eine geordnete Umstellung zu ermöglichen, zumal andere Länder weiterhin beide Verfahren zulassen. So ist in Frankreich die Nutzung von RSA2048 noch bis Ende 2030 erlaubt.

Die gematik hält dennoch an dem Zeitplan fest – jetzt allerdings mit einigen Ausnahmen: So dürfen betroffene Gerätekarten für Kartenterminals in Abstimmung mit dem BSI vorübergehend auch nach der Frist am 31. Dezember weiter genutzt werden. Bundesweit betrifft dies circa 160.000 Karten.

Hinweise für Praxen

Von der Umstellung des Verschlüsselungsverfahrens sind nicht alle Praxen gleichermaßen betroffen. Dies hängt davon ab, ob die eingesetzten Komponenten bereits ECC-fähig sind oder ausschließlich mit dem RSA-Verfahren arbeiten können.

Die Anbieter von Heilberufsausweisen und Praxisausweisen (SMC-B-Karten) haben zugesagt, betroffene Praxen eigenständig auf auslaufende Ausweise hinzuweisen, ohne vorherige Kontaktaufnahme durch die Praxen. In der Regel werden sich auch die Hersteller von Praxisverwaltungssystemen und weiteren TI-Komponenten mit der Praxis in Verbindung setzen, wenn der Austausch erforderlich ist.