Laborüberweisungen können digital versendet und empfangen werden. Durch eine digitale Übertragung wird viel Papier eingespart und eine vereinfachte, schnellere Bearbeitung der Aufträge ermöglicht.
Die Voraussetzung für die Anwendung der „Vordruckvereinbarung digitale Vordrucke“ (Anlage 2b BMV-Ä) ist in allen Arztpraxen durch die Verfügbarkeit der Telematikinfrastruktur (TI) gegeben.
Arztpraxen können das Muster 10 „Überweisungsschein für Laboratoriumsuntersuchungen als Auftragsleistung“ und das Muster 10A „Anforderungen von Laboruntersuchungen bei Laborgemeinschaften“ komplett als digitalisierte PDF-Vordrucke erstellen, per elektronischem Heilberufsausweis (eHBA) mit einer elektronischen Signatur (für Formular 10A nicht erforderlich) versehen und über die Praxissoftware an das Labor ihrer Wahl übermitteln. Gestaltung und Inhalte der digitalen Vordrucke stimmen mit den bekannten Formularen für die Laborüberweisung (Papierformulare) überein.
Benötigt wird:
- Zertifizierte Praxissoftware
- Elektronischer Heilberufsausweis
- Sichere Verbindung für Datenübermittlung (durch TI sichergestellt)
Die Nutzung der digitalen Vordrucke ist für Praxen und Labore freiwillig. Laborüberweisungen und Laboraufträge können auch weiterhin in Papierform übermittelt und empfangen werden.
Hinweis: Sollte eine digitale Versendung oder der Empfang (z.B. technische Störung, Systemausfall) nicht möglich sein, ist der Laborauftrag in Papierform zu übermitteln und zu empfangen.
Mit einer digitalen Übertragung wird viel Papier eingespart und eine vereinfachte, schnellere Bearbeitung der Aufträge ermöglicht.