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06.06.2025

Honorarverhandlungen enden mit Einigung

Honorar

Der Text gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Über ggf. weitere Neuigkeiten zum Thema wird an anderer Stelle informiert.


Die KV Berlin und die Krankenkassenverbände haben sich im Rahmen eines Schiedsamtsverfahrens erfolgreich auf einen Kompromiss in den Honorarverhandlungen geeinigt.

Die konstruktive Zusammenarbeit zwischen den Vertragspartnern legt die Basis für eine gute Versorgung – auch bereits für das kommende Jahr – und schafft gleichzeitig Raum für die Weiterentwicklung der ambulanten Strukturen. Zur erfolgreichen Einigung hat die KV Berlin auch eine Pressemitteilung herausgegeben, die Sie auf der KV-Website nachlesen können.

Eckpunkte des Honorarvertrags 2025

Die Eckpunkte* zum Honorarvertrag 2025 sehen vor, dass die Beschlüsse des Bewertungsausschusses bzgl. des regionalen Vergütungspunktwertes und der Anpassung des Behandlungsbedarfs (MGV) umgesetzt werden.

Außerdem werden die bisherigen Fördermaßnahmen (außer Hausbesuche) fortgeführt und um neue Fördermaßnahmen ab dem 01.07.2025 erweitert mit einem zusätzlichen voraussichtlichen Fördervolumen von 1,38 Mio. Euro pro Jahr außerhalb der MGV. Alle Fördermaßnahmen sind bis 2026 vereinbart.

Die KV Berlin wird die neuen Fördermaßnahmen zeitnah durch gezielte Rundschreiben ausführlich vorstellen.

Zudem konnte die KV Berlin mit den Krankenkassenverbänden zur Förderung der Sicherstellung der Strukturen des Notdienstes einen zusätzlichen Betrag von 1,5 Mio. Euro und damit insgesamt 4,8 Mio. Euro jeweils für das Jahr 2025 und 2026 vereinbaren.

*Bitte beachten Sie: Der sich aus den Eckpunkten ergebende Honorarvertrag 2025, der derzeit mit den Krankenkassenverbänden abgestimmt wird, steht noch unter dem Vorbehalt der aufsichtsrechtlichen Prüfung.

Die Ergebnisse im Überblick:

Regionaler Vergütungspunktwert gemäß Beschluss Bewertungsausschuss+3,85 %, 12,3934 Cent (ca. +96 Mio. € in 2025)

Anpassung Behandlungsbedarf (MGV) gemäß Beschluss Bewertungsausschuss

  • Diagnosen/Demografie (Morbi-Rate)

 

  • Kassenwechslereffekt

 

 

-0,0666 % (ca. -1,0 Mio. € in 2025)
 
+0,0662 % (ca. +1,0 Mio. € in 2025)

Fortführung bis 2026 und Anpassung bisheriger Fördermaßnahmen

  • Allergologie
  • Schmerztherapie
  • Sehschule
  • Magenspiegelung
  • Botulinumtoxin-Behandlung bei Dystonie, spasmodische Dysphonie, Hyperhidrose, Spastik und Migräne
  • chronische Wunden
  • Schlaflabor
  • Patienten mit Morbus Huntington in Einrichtungen ohne Vereinbarung nach § 119b Abs. 2 SGB V
  • rheumatologische Funktionsdiagnostik
  • Behebung von Entwicklungsstörungen bei Kindern
  • Katheter-Versorgung in Pflegeheimen und zu Hause
  • Versorgung durch Kiezschwester im Praxisnetz
  • unterdurchschnittlich versorgte Bezirke: bei Kinder-, Haus-, Frauen- und Augenärzten in Lichtenberg, Marzahn-Hellersdorf und Treptow-Köpenick sowie bei Kinderärzten zusätzlich in Spandau und Reinickendorf

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erhöhung voraussichtliches Fördervolumen um 900.000 € pro Jahr

Neue Fördermaßnahmen ab 01.07.2025 bis 2026

  • kurative Mammographien
  • augenärztliche Grundversorgung von Kinder bis zum 5. Lebensjahr
  • kinder- und jugendpsychiatrische Versorgung
 
WegepauschalenErhöhung um +2,205 % (ca. +65.000 € in 2025)
NotdienststrukturenErhöhung um 1,5 Mio. € auf 4,8 Mio. € in 2025 und 2026