LinkedInInstagramYoutube
Zurück zu alle FAQs

Themen für Ärzt:innen

Themen für Psychotherapeut:innen

Ja, jede/r Therapeut/in rechnet in diesem Fall nur ihre/seine in hauptverantwortlicher Behandlung befindlichen Bezugspatient:innen ab und bemisst ihre/seine Gruppengröße an diesen, rechnet also die Gebührungsordnungsposition ab, die ihren/seinen Bezugspatient:innen von der Anzahl her entspricht.

Weitere Informationen in der FAQ der KBV.

 

 

War dieser Artikel hilfreich?