Für Praxen > Häufige Fragen und Antworten (FAQ)
Ja, jede Therapeutin oder jeder Therapeut rechnet in diesem Fall nur ihre beziehungsweise seine in hauptverantwortlicher Behandlung befindlichen Bezugspatient:innen ab und bemisst ihre beziehungsweise seine Gruppengröße an diesen, rechnet also die Gebührungsordnungsposition ab, die ihren beziehungsweise seinen Bezugspatient:innen von der Anzahl her entspricht.
Weitere Informationen in der FAQ der KBV.