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Themen für Ärzt:innen

Themen für Psychotherapeut:innen

Ja, jede Therapeutin oder jeder Therapeut rechnet in diesem Fall nur ihre beziehungsweise seine in hauptverantwortlicher Behandlung befindlichen Bezugspatient:innen ab und bemisst ihre beziehungsweise seine Gruppengröße an diesen, rechnet also die Gebührungsordnungsposition ab, die ihren beziehungsweise seinen Bezugspatient:innen von der Anzahl her entspricht.

Weitere Informationen in der FAQ der KBV.

 

 

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