Mit der Änderungsvereinbarung wurden u. a. die Standardimpfung gegen Meningokokken B und die Covid-19-Impfung mit dem Impfstoff „Spikevax JN.1“ in die Anlage 1 der Impfvereinbarung aufgenommen.
Anlage 1 - Symbolnummern (SNR) und Vergütungen 2021 zur Vereinbarung vom 30.03.2021 über die Durchführung von Schutzimpfungen im Land Berlin (Impfvereinbarung) zwischen der KV Berlin und der vdek (Ersatzkassen), BKK-LV Mitte (BKKn), BIG direkt gesund (IKKn), SVLFG; gültig ab 01.06.2025
Mit der Änderungsvereinbarung wurden u. a. die Standardimpfung gegen Meningokokken B und die Covid-19-Impfung mit dem Impfstoff „Spikevax JN.1“ in die Anlage 1 der Impfvereinbarung aufgenommen.
Anlage 1 - Symbolnummern (SNR) und Vergütungen zur Vereinbarung vom 26.01.2021 über die Durchführung von Schutzimpfungen (Impfvereinbarung) im Land Berlin zwischen der KV Berlin und der AOK Nordost - Die Gesundheitskasse; gültig ab 01.10.2024
7. Änderungsvereinbarung vom 20.05.2025 zur Vereinbarung über die Durchführung von Schutzimpfungen im Land Berlin (Impfvereinbarung) auf der Grundlage von § 20i Abs. 1, § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 15 und § 132e SGB V zwischen der KV Berlin und der AOK Nordost vom 26.01.2021, gültig ab 01.06.2025
Bei den Zielerkrankungen wurde u. a. die Früherkennung eines Vitamin-B12-Mangels ergänzt. Ziel ist es, Diagnosen möglichst frühzeitig zu ermöglichen und irreversible Schädigungen zu vermeiden.
KV Berlin und Techniker Krankenkasse haben den Vertrag zur besonderen Versorgung nach § 140a SGB V in der Onkologie angepasst. Die Neufassung der Vertragsbestandteile finden Sie auf der Website.
7. Änderungsvereinbarung zum Vertrag zur besonderen Versorgung nach § 140a SGB V in der Onkologie zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin und der Techniker Krankenkasse, gültig ab 15.04.2025
Laut gematik können Praxen den elektronischen Versicherungsnachweis derzeit nicht bei den Krankenkassen anfordern. Die Prüfung zur Wiederaufnahme des Verfahrens läuft.
Ohne Telematikinfrastruktur ist der Zugriff auf das Online-Portal nach Abschaltung des KV-FlexNet im zweiten Quartal 2023 nur noch über KV-SafeNet oder KV SafeNet FLEX Connect möglich.
Hinweis: Bei KV-SafeNet und KV-SafeNet FLEX Connect handelt es sich um kostenpflichtige Angebote von…
In begrenztem Umfang darf die Fallzahl bei Beschäftigung von Ärzt:innen in Weiterbildung (auch: Weiterbildungsassistent:in, kurz WBA) steigen.
Ja. Regelung nach Rechtsprechung: bis zu 25 Prozent Fallzahlsteigerung im Vergleich zu Quartalen ohne Ärzt:innen in Weiterbildung.
Gemäß § 32 SGB X wird…
Nein.
Sofern Sie wegen Erkrankung, Urlaub oder aus anderen wichtigen Gründen die Praxis schließen müssen, denken Sie bitte auch immer daran, für Ihre Patient:innen gut ersichtlich eine Vertreterin oder einen Vertreter zu benennen. (§32 Ärzte-ZV)
Weitergehende Informationen zur Vertretung finden…
Die Anmeldung für das Long-COVID-Netzwerk erfolgt mittels Ihres üblichen Passwortes im geschützten Mitgliederbereich der Website. Zusätzlich zu dieser bilateralen Austauschmöglichkeit werden regelmäßig Online-Netzwerktreffen organisiert. Bei den Treffen werden Fälle vorgestellt und diskutiert. Mehr…