Die KBV drängt auf eine Fristverlängerung beim Austausch der elektronischen HBA. Arztausweise, die die RSA-Verschlüsselung nutzen, müssen ab Januar übergangsweise weiterhin verwendet werden können.
Laut KBV-Vorständin Dr. Sybille Steiner sei eine Übergangsfrist von mindestens zwei Quartalen nötig, in der die Arztausweise weiterhin rechtssicher eingesetzt und für E-Rezepte, eAU und eArztbriefe verwendet werden könnten. Das Gleiche fordert die KBV für die SMC-B-Karte (Praxisausweis), die Praxen für den Zugang zur Telematikinfrastruktur (TI) benötigen.
Warnung der KBV
Das Verschlüsselungsverfahren der TI wird zum Jahresbeginn 2026 vom RSA-Verfahren auf ECC umgestellt. Davon sind TI-Komponenten wie Praxisausweise, Konnektoren und elektronische Heilberufsausweise betroffen. Die KBV hatte lange im Vorfeld darauf hingewiesen, dass der Zeitraum für den Austausch der Komponenten zu kurz ist, und forderte deshalb eine Verlängerung der Nutzungsdauer.
Die Hersteller, so Steiner weiter, könnten diesen Austausch wenige Wochen vor Jahresende nicht mehr leisten. Eng werde es vor allem bei den elektronischen Heilberufsausweisen. Mehr noch: Die KBV-Vorständin warnte, sollte es bei der Frist 31. Dezember bleiben, könne es im schlimmsten Fall passieren, dass Anfang des neuen Jahres zigtausende Praxen nicht an die TI angebunden seien.

