Nein. Grundsätzlich gilt gemäß TSVG, dass beim Hausarzt-Vermittlungsfall der oder die Weiterbehandelnde eine Fachärztin oder ein Facharzt (außer Kinder- und Jugendmediziner:innen ohne Schwerpunkt, Laborärzt:innen und Patholog:innen) sein muss, um die extrabudgetäre Vergütung auf dem entsprechenden…
Anträge auf Neufestsetzung Ihres Praxisbudgets (RLV) können
niedergelassene und ermächtigte Ärzt:innen, bei angestellten Ärzt:innen der anstellende Arzt / die anstellende Ärztin,bei MVZ, Einrichtungen nach § 400 Abs. 2 SGB V und anderen ärztlich geleiteten Einrichtungen die ärztlichen…
Ja. Das gilt laut Gesetz (§ 73 SGB V) für die „Vermittlung eines aus medizinischen Gründen dringend erforderlichen Behandlungstermins“. Der erfolgreich vermittelte Termin muss innerhalb von vier Kalendertagen nach Feststellung der Behandlungsnotwendigkeit durch die Hausärztin oder den Hausarzt…
Die Vergütung erfolgt unabhängig davon, ob der/die Patient:in den Termin tatsächlich wahrgenommen hat. Voraussetzung für die Vergütung ist die erfolgreiche Terminvereinbarung (diese Regelung gilt nur für den Hausarzt-Vermittlungsfall, nicht für den TSS-Vermittlungsfall).
Nach Feststellung der Behandlungsnotwendigkeit durch die Hausärztin oder den Hausarzt muss der/die Patient:in innerhalb von 35 Kalendertagen einen Termin bei einer Fachärztin oder einem Facharzt erhalten. Die vier Kalendertage werden ab dem Folgetag der Feststellung der Behandlungsnotwendigkeit…
Bitte richten Sie in diesem Fall Ihren Antrag nebst der Begründung und ggf. Nachweisen formlos in Schriftform an:
Per Brief:Kassenärztliche Vereinigung BerlinAbrechnung 2 / Praxisbudget und MengensteuerungMasurenallee 6a14057 Berlin
Per Telefax:zentral …
Ärzt:innen erhalten ab Januar 2020 einen Aufschlag für Früherkennungsuntersuchungen, wenn nur für diese ein Termin zeitnah von der Terminservicestelle (TSS) vermittelt wurde.
Weitere Informationen zu den Regelungen im Zusammenhang mit dem TSVG finden Sie auf der Themenseite.
Die Kennzeichnung erfolgt in der Praxissoftware über die Feldkennung 4103 (Vermittlungsart/Kontaktart) mit „4 = offene Sprechstunde“.
Weitere Informationen zu den Regelungen im Zusammenhang mit dem TSVG finden Sie auf der Themenseite.
Grundsätzlich ist unter Berücksichtigung des im EBM definierten Krankheitsfalls der folgende Ablauf vorgesehen:
Psychotherapeutische Sprechstundeggf. notwendige psychotherapeutische AkutbehandlungProbatorikRichtlinien-Psychotherapie
Bitte beachten Sie, dass gemäß § 11 Abs. 4 der…
Nein. Je Arzt/Ärztin muss ein separater Antrag gestellt werden. Sie können aber je Arzt/Ärztin mehrere Quartale oder für die Antragskategorie „Zuweisung QZV“ mehrere QZV gleichzeitig auswählen.
Nein, die Abrechnung aller Folgekonsultationen erfolgt über den Schein „offene Sprechstunde“. Diese Regelung gilt in einer Einzelpraxis bzw. wenn die Folgekonsultationen alle bei der gleichen Facharztgruppe stattfinden. Ausnahmen hierfür gelten für MVZ’s /FÜG`s. Hier müssen weitere…
Im Online-Portal erreichen Sie über den Menüpunkt "Meldungen / Anträge an die KV"→ Anträge RLV/QZV ab I-2023“ eine Übersichtseite. Dort finden Sie Ihre gestellten Anträge auf Anpassung des Praxis-Euro-Volumens/Regelleistungsvolumens und die Eingangsbestätigungen chronologisch aufgelistet. Sobald…
Seit dem 1. Juli 2020 gibt es nur noch eine Kostenpauschale für Briefe (GOP 40110) und Faxe (GOP 40111). Diese beiden Kostenpauschalen unterliegen einer arztgruppenspezifischen Höchstwertregelung, welche bis zum 30. September 2021 ausgesetzt worden war. Den entsprechenden Höchstwert Ihrer…
Sie können Anträge auf Neufestsetzung des Praxisbudgets (RLV) bis spätestens einen Monat nach Bekanntgabe des Honorarbescheides für das jeweilige Quartal stellen.
Die elektronische Patientenakte (ePA) kann auf die folgenden Arten befüllt werden:
Ihre Patient:innen laden Daten selbst über eine App in die eigene ePA hoch oderSie oder Ihr Praxisteam tragen die Daten in die ePA ein.
Nein, sofern Patient:innen der Praxis vorab eine Zugriffsberechtigung erteilt haben, ist es nicht erforderlich, dass diese Personen bei der Befüllung der elektronischen Patientenakte (ePA) anwesend sind.
Ja, Patient:innen haben einen Anspruch darauf, dass auf ihren Wunsch hin medizinische Daten aus der konkreten aktuellen Behandlung in die elektronische Patientenakte (ePA) eingetragen werden (§ 346 Absatz 1 und Absatz 3 SGB V).
Wenn Patient:innen die Eintragung von alten Dokumenten wünschen,…
Patient:innen haben über die ePA-App Zugriff auf die eigene Akte. Niedergelassene Ärzt:innen, Psychotherapeut:innen, Apotheken und Krankenhäuser können über die Telematikinfrastruktur (TI) auf die ePA zugreifen, wenn Patient:innen den Zugriff vorher gestatten.