Aus der KV Berlin
Neuer Malus ab 01.01.2026 beschlossen – Was bedeutet das für Sie?
Die Vertreterversammlung (VV) der KV Berlin hat in ihrer Sitzung am 25.09.2025 einstimmig beschlossen, ab dem 01.01.2026 einen Malus für Mitglieder einzuführen, welche die digitalen Angebote der KV Berlin – im Speziellen den elektronischen Honorarfestsetzungsbescheid (eHFB) – nicht nutzen. Mit dieser Entscheidung möchte die KV Berlin sich im Sinne ihrer Mitglieder weiterentwickeln und noch digitaler und serviceorientierter arbeiten.
Der Malus wird als prozentualer Abschlag vom Honorar erhoben und ist mit einem Mindest- (17 Euro) und Höchstbetrag (100 Euro) verbunden. Damit entsteht eine faire und transparente Regelung:
- Wer den eHFB nutzt, vermeidet den Malus vollständig.
- Wer den eHFB nicht nutzt, leistet über den Abschlag einen finanziellen Beitrag zur Weiterentwicklung der digitalen Angebote.
Warum wurde dieser Beschluss gefasst?
Mit der Entscheidung verfolgt die KV Berlin u. a. folgende Ziele:
- Fairness: Alle Mitglieder leisten einen Beitrag zum Ausbau und zur Pflege der digitalen Infrastruktur, von der langfristig die gesamte Ärzteschaft profitiert.
- Anreiz zur Digitalisierung: Wer sich für den eHFB anmeldet, spart nicht nur Zeit und Aufwand, sondern vermeidet außerdem den Malus.
Ihre Vorteile: Anmeldung zum eHFB
Melden Sie sich für den eHFB an und profitieren Sie nicht nur von den vielen Vorteilen – wie dauerhaftem Zugriff auf alle Honorarunterlagen und dem Zugang zum Praxis-Honorarbericht (PHB) – sondern vermeiden Sie gleichzeitig den ab 2026 geltenden Malus!
Alle Informationen zur eHFB-Anmeldung finden Sie auf der Themenseite der KV Berlin.
Entbudgetierung in der hausärztlichen Versorgung: Mitschnitt zur Infoveranstaltung vom 24. September
Ab dem 4. Quartal 2025 ist die Entbudgetierung in der hausärztlichen Versorgung in Kraft getreten. Damit verbunden sind wichtige Änderungen in der Abrechnung und Vergütung, die direkte Auswirkungen auf die Praxen haben.
Dr. Burkhard Ruppert (Vorstandsvorsitzender), Dr. Christiane Wessel (stellv. Vorstandsvorsitzende), Christian Dassé (Abteilungsleiter Abrechnung II) und Dr. Markus Jäckel (Hauptabteilungsleiter Abrechnung und Honorarverteilung) stellten den KV-Mitgliedern in einer Online-Informationsveranstaltung Ende September die Neuerungen vor. Nach dem Vortrag konnten live Fragen gestellt werden.
Der Mitschnitt der Online-Veranstaltung steht ab sofort für Sie zum Nachschauen in der Mediathek im Mitgliederbereich zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass eine vorherige Anmeldung im Mitgliederbereich notwendig ist, um den Mitschnitt anzusehen (Login mit Ihrer BSNR/LANR + Passwort „Für Praxen“ > „Mitgliederbereich“ > „Mediathek“).
Bitte beachten: Ab 20. Oktober 2025 wird der Kommunikationsdienst KV-Connect abgeschaltet
Wie die kv.digital GmbH mitteilt, wird der Kommunikationsdienst KV-Connect am 20. Oktober 2025 abgeschaltet. Ab dem 21. Oktober ist dieser Dienst nicht mehr erreichbar.
Hintergrund ist, dass sich KIM (Kommunikation im Medizinwesen) als Kommunikationsstandard im Gesundheitswesen etabliert hat und damit kein Bedarf mehr für einen separaten Kommunikationsdienst des KV-Systems wie KV-Connect besteht.
Falls Sie weitere Informationen zu KV-Connect benötigen, können Sie sich per E-Mail an kv.digital wenden: support@kv.digital.
Urlaubs- und Vertretungsmeldungen für die Herbstferien
Die Herbstferien stehen vor der Tür (20. Oktober bis 1. November). Sollte Ihre Praxis Urlaub geplant haben, denken Sie bitte daran Ihren Urlaub zu melden und eine Vertretung für diese Zeit zu organisieren.
Bitte beachten Sie: Vertretungen sind gemäß §5 Abs. 1 der Verwaltungsrichtlinie zur ärztlichen Vertretung, Sicherstellungs- und Entlastungsassistenz gemäß §§ 32 ff. Ärzte-ZV, spätestens ab dem 8. Tag der Vertretungszeit Anzeigepflicht. Dies gilt unabhängig davon, ob die Vertretung nur an einzelnen Tagen in der Woche erfolgt.
Sowohl Urlaub als auch Vertretung melden Sie schnell und einfach über das Online-Portal. Eine Urlaubs-/Vertretungsmeldung per E-Mail an das Arztregister ist nicht notwendig.
So melden Sie Abwesenheit oder Vertretungen über das Online-Portal
Melden Sie sich zunächst im Mitgliederbereich der Website an. Über die Startseite des Mitgliederbereichs (Menü „Für Praxen“ → „Mitgliederbereich“ → „Startseite“) können Sie sich ins Online-Portal einloggen.
Im Online-Portal können Sie über die Menüpunkte „Mitteilungen/ Anträge an die KV“ → „Sprechzeiten/Abwesenheit“ der KV Berlin schnell und komfortabel Ihre geänderten Sprechzeiten, Urlaube und Vertretungsinformationen mitteilen. Die übermittelten Daten werden in jedem Fall von den Mitarbeiter:innen im Arztregister geprüft und anschließend in das Arztregister eingetragen.
Auf der Eingabeseite für Vertretungsregelungen sehen Sie im Überblick Ihrer Vertretungen der letzten 12 Monaten und Sie können bei der Eingabe von Sprechzeiten weitere Praxisinformationen angeben/ändern, die in der Online-Arztsuche angezeigt werden.
Mehr Informationen zu den Online-Services der KV Berlin finden Sie hier.
Weitere Meldungen
Bei fehlender ePA: Weiterhin keine Sanktionen bis einschließlich Q4/2025
Die KV Berlin wird die Honorarkürzung sowie die Pauschalenreduktion bei fehlender elektronischer Patientenakte weiterhin aussetzen. Ab dem 1. Quartal 2026 gibt es ein neues Vorgehen.
Änderungsvereinbarungen mit den Krankenkassen geschlossen
Zum 15.09.2025 hat die KV Berlin mit den Berliner Krankenkassenverbänden die Aufnahme der Covid-19-Impfung mit „Comirnaty LP.8.1“ in die Anlage 1 der Berliner Impfvereinbarungen vereinbart.
Für die Praxis
4. Quartal 2025: Änderungen auf einen Blick
Von Abrechnungsthemen über Patientenversorgung bis hin zur Digitalisierung – der Quartalswechsel bringt wieder zahlreiche Neuerungen für Praxen. Für einen Überblick über wichtige Änderungen empfiehlt sich ein Blick auf die KV-Website unter „Neu zum Quartal“. Mit Auswahl des Filters „Neu zum 1. Oktober“ werden alle Praxis-News mit Neuigkeiten zum 1. Oktober angezeigt.
Auch die Kassenärztlichen Bundesvereinigung stellt einen Quartalsüberblick zur Verfügung.
PAIS CARE: Nächste Online-Fortbildung der Charité für Gesundheitsversorger:innen am 22. Oktober
Im Rahmen des Forschungsprojekts PAIS CARE Berlin, gefördert vom Bundesgesundheitsministeriums, bietet die Charité – Universitätsmedizin jeden letzten Mittwoch im Monat Online-Fortbildungen für Gesundheitsversorger:innen an, um Sie mit fachlichen Input gefolgt vom kollegialen Dialog bei der Versorgung von Patient:innen mit post-akut infektiösem Syndrom (PAIS) zu unterstützen.
Die nächste Fortbildung der Reihe findet am 22.10.2025 um 16.30 Uhr statt zum Thema: Die Versorgung Schwerstkranker mit PAIS ME/CFS (Referierende Dr. med. Christiana Franke).
Agenda und Anmeldung zur Fortbildung finden Sie hier.
Die PAIS CARE Fortbildungen bieten Ihnen:
- Fundierte Informationen zur Versorgung von PAIS-Patient:innen
- Vernetzung mit Fachkolleg:innen und interdisziplinären Partner:innen
- Einblick in das Forschungsprojekt PAIS CARE und mögliche Beteiligung
- Fortbildungspunkte 2 CME pro Veranstaltung
Weiterführende Informationen zu PAIS CARE
- Informationen zu PAIS CARE Berlin bei der Charité – Universitätsmedizin
- KV-Blatt-Artikel zur interdisziplinären Versorgung von Long COVID und anderen post-infektiösen Syndromen
- Vorstellung der PAIS-CARE-Versorgung im Long-COVID-Netzwerk. Den Mitschnitt vom 18.02.2025 finden Sie in der Mediathek im Mitgliederbereich. (Login mit Ihrer BSNR/LANR + Passwort „Für Praxen“ > „Mitgliederbereich“ > „Mediathek“)
Kostenstrukturerhebung bei Psychotherapeutischen Praxen sowie Arzt- und Zahnarztpraxen
Das Statistische Bundesamt führt auf der Grundlage des Gesetzes über Kostenstrukturstatistik (KoStrukStatG) jährlich repräsentative Untersuchungen über Kostenstrukturen in Arzt-und Zahnarztpraxen sowie Praxen von psychologischen Psychotherapeut:innen durch.
Ziel der Erhebung ist es, die in den Praxen erzielten Einnahmen und die dafür erforderlichen Aufwendungen sowie deren Zusammensetzung darzustellen.
Die Erhebungen für das Berichtsjahr 2024 starten im Oktober 2025 mit dem Versand der Heranziehungsbescheide an ausgewählte auskunftspflichtige Praxen. Sollte Ihre Praxis bereits in der vorangegangenen Erhebung ausgewählt worden sein, werden Sie nicht in die aktuelle Erhebung einbezogen.
Die Praxen werden nach mathematisch-statistischen Verfahren ausgewählt. Um die Belastung möglichst gering zu halten, wird die Erhebung bundesweit bei höchstens 7 Prozent der Praxen durchgeführt und das Ergebnis auf die Gesamtheit aller Praxen hochgerechnet.
Die Ergebnisse werden voraussichtlich im Sommer 2026 veröffentlicht.
Weitere Informationen
Informationen zur aktuellen Erhebung, Musterfragebogen, FAQ
Informationen zur Methodik der Kostenstrukturerhebung im medizinischen Bereich
- Kontakt für Rückfragen: Statistisches Bundesamt
0611 / 754242
kostenstruktur@destatis.de
Ihre Expertise zählt: Online-Studie der Charité zu KI in der Sepsisdiagnostik
Das Institut für Medizinische Informatik der Charité – Universitätsmedizin Berlin führt aktuell eine Studie zur Nutzung von Künstlicher Intelligenz (KI) in der klinischen Entscheidungsunterstützung bei Sepsis durch und sucht hierfür Teilnehmende. Ziel der Studie ist es, besser zu verstehen, wie Ärzt:innen mit zusätzlichen Informationen in Kombinationen mit KI-Systemen klinische Entscheidungen treffen.
Mit Ihrer Studienteilnahme helfen Sie mit, praxisnahe und verantwortungsvolle KI-Systeme für den klinischen Alltag zu entwickeln. Die Teilnahme dauert ca. 15 Minuten und ist anonym.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
Weitere Meldungen
HIV-Präexpositionsprophylaxe wird weiterhin extrabudgetär vergütet
Die medikamentöse HIV-Präexpositionsprophylaxe für gesetzlich Versicherte mit substanziell erhöhtem HIV-Risiko wird für weitere zwei Jahre extrabudgetär vergütet.
TI-Verschlüsselung wird zum Jahreswechsel umgestellt
Ab 2026 gilt ein anderes Verschlüsselungsverfahren in der TI. Damit Praxen weiterhin arbeitsfähig sind, sollten sie dringend prüfen, ob und welche Komponenten jetzt ausgetauscht werden müssen.
Anpassung bei Fluoreszenzangiographie ab 1. Oktober
Im EBM-Abschnitt 6.3 werden die GOPs 06331 und 06332 angepasst. Zusätzlich wird eine neue Kostenpauschale in den Abschnitt 40.11 aufgenommen.
Gründung von Netzverbünden soll vereinfacht werden
Mit der Anpassung der KSVPsych-RL sollen Hindernisse zum Einstieg in die ambulante Komplexversorgung für Erwachsene reduziert werden. Der Beschluss tritt vrsl. Ende Oktober in Kraft.
Aktuelle Pressemitteilungen der KV Berlin
Sozialversicherungsfreiheit für alle Dienste sichern
Gleichbehandlung von Vertragsärzt:innen im Bereitschaftsdienst erforderlich