Ambulante medizinische Versorgung multimorbider Patienten-Vertrag: 6. Änderungsvereinbarung vom 22.12.2023 zum Vertrag vom 05.07.2019 zur besonderen patientenorientierten ambulanten medizinischen Versorgung multimorbider Patienten, gültig ab 01.01.2024
Vertrag vom 05.07.2019 zur besonderen patientenorientierten ambulanten medizinischen Versorgung multimorbider Patienten, Lesefassung gültig ab 01.01.2024
Hautkrebs-Screening-Vertrag mit BIG direkt gesund: Teilnahmeerklärung Versicherte, Anlage 2 zum Vertrag vom 19./21.01.2010 über die Durchführung eines ergänzenden Hautkrebsvorsorge-Verfahrens, gültig ab 01.04.2020
Einen Monat nach der verpflichtenden Einführung hat die KBV eine kurze Online-Befragung zum E-Rezept gestartet. Bis zum 8. Februar können Arztpraxen teilnehmen.
Die KV Berlin und die Mobil Krankenkasse haben sich auf eine Vereinbarung über die Durchführung und Abrechnung von Schutzimpfungen geeinigt. Diese tritt rückwirkend zum 1. Januar in Kraft.
Hautkrebs-Screening-Vertrag mit Techniker Krankenkassen: Patienteninformation und Teilnahmeerklärung Versicherte, Anlage 1 zum Vertrag mit TK vom 30.12.2009/19./25.01.2010 über die Durchführung eines ergänzenden Hautkrebsvorsorge-Verfahrens, gültig ab 01.01.2010
Vereinbarung vom 21.12.2023 über die Durchführung von Schutzimpfungen im Land Berlin auf Grundlage von § 20i Abs. 2 und § 132e SGB V (Satzungs- und Reiseimpfvereinbarung) zwischen der KV Berlin und der Mobil Krankenkasse, gültig ab 01.01.2024
Anlage 1 zur Vereinbarung über die Durchführung von Schutzimpfungen im Land Berlin auf Grundlage von § 20i Abs. 2 und § 132e SGB V (Satzungs- und Reiseimpfvereinbarung) zwischen der KV Berlin und der Mobil Krankenkasse, gültig ab 01.01.2024
Anlage 2 zur Vereinbarung über die Durchführung von Schutzimpfungen im Land Berlin auf Grundlage von § 20i Abs. 2 und § 132e SGB V (Satzungs- und Reiseimpfvereinbarung) zwischen der KV Berlin und der Mobil Krankenkasse, gültig ab 01.01.2024
Die im Zentrallager des Bundes verfügbaren und ausgelieferten Chargen des an die Omikron-Variante BA.4-5 angepasste COVID-19-Impfstoff Corminaty sind nur noch bis zum 29. Februar haltbar.
Der Bewertungsausschuss (BA) hat eine Detailänderung im EBM bezüglich der Kostenpauschale für den Versand ärztlicher Bescheinigungen bei Erkrankung eines Kindes beschlossen.
Da viele Praxen im Online-Portal noch nicht die erforderlichen Nachweise für KIM, eAU und eArztbrief erbracht haben, verzögert sich die Auszahlung der TI-Pauschale entsprechend.
Laut BMG-Verordnung müssen Praxen zum 1. März über eine aktuelle und zertifizierte Software zum Erstellen von eArztbriefen verfügen. Doch nicht alle Softwarehersteller können pünktlich liefern.
1. Änderungsvereinbarung vom 17.01.2024 zum Honorarvertrag vom 07.09.2023 für den Zeitraum 01.01. - 31. 12.2023 zwischen der KV Berlin und den Verbänden der Krankenkassen in Berlin nach § 83 i.V.m. § 87a SGB V