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05.02.2024

Änderung zur Kostenpauschale bei Versand ärztlicher Bescheinigungen

EBM

Der Text gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Über ggf. weitere Neuigkeiten zum Thema wird an anderer Stelle informiert.


Der Bewertungsausschuss (BA) hat eine Detailänderung im EBM bezüglich der Kostenpauschale für den Versand ärztlicher Bescheinigungen bei Erkrankung eines Kindes beschlossen. 

Die Ausstellung der ärztlichen Bescheinigung eines kranken Kindes ist seit 18. Dezember 2023 auch nach telefonischer Anamnese möglich (siehe dazu auch die Praxis-News vom 20.12.2023). Der BA hat dazu eine Detailänderung beschlossen, die rückwirkend ab 18. Dezember 2023 gilt.

Die dritte Anmerkung zur Gebührenordnungsposition (GOP) 01435 wurde ergänzt. Es wird dort nun auch die Kostenpauschale GOP 40129 für den Versand der Bescheinigung aufgeführt. Ebenso wird die Nebeneinanderabrechnung der GOP 40129 und der GOP 01435 ermöglicht. Dieser Beschluss ist bis zum 30. Juni 2024 befristet.