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06.02.2024

TI-Pauschale: Zahlungslauf verzögert sich

Telematikinfrastruktur

Der Text gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Über ggf. weitere Neuigkeiten zum Thema wird an anderer Stelle informiert.


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Telematikinfrastruktur

Da viele Praxen im Online-Portal noch nicht die erforderlichen Nachweise für KIM, eAU und eArztbrief erbracht haben, verzögert sich die Auszahlung der TI-Pauschale entsprechend.

Seit 16. November 2023 steht im Online-Portal der KV Berlin ein Formular zum Nachweis der vorhandenen TI-Anwendungen bereit (siehe dazu auch die Praxis-News vom 13.11.2023). Für diese Anwendungen müssen Praxen im Online-Portal eine Erklärung abgeben, indem sie per Häkchen bestätigen, entsprechende Anwendung installiert zu haben und dass diese in der Praxis nutzbar ist. Neben dem Häkchen muss die Angabe des Datums erfolgen, an dem die Anwendung installiert wurde.

Viele Praxen haben diesen Nachweis für die Anwendungen KIM, eAU und eArztbrief noch nicht erbracht. Insbesondere bei der Anwendung KIM ist dies problematisch, da diese schon ab dem dritten Quartal 2023 nachgewiesen werden muss, um die volle TI-Pauschale zu erhalten.

Nachweisfrist bis 25. Februar

Entsprechend verzögert sich nun der Zahlungslauf der TI-Pauschale. Die KV Berlin räumt Praxen eine zweiwöchige Frist zum Setzen der Nachweis-Häkchen im Online-Portal beziehungsweise zur Prüfung, ob diese gesetzt wurden, ein. Bis zum 25. Februar 2024 müssen Praxen entsprechend den Nachweis über die vorhandenen Anwendungen erbringen. Erfolgt bis zu diesem Zeitpunkt der Nachweis nicht, wird die TI-Pauschale reduziert beziehungsweise gestrichen. 

In das Online-Portal der KV Berlin gelangen Sie über die Startseite des Mitgliederbereichs der Website. Im Online-Portal selbst finden Sie das Nachweisformular unter dem Menü „Meldungen/Anträge an die KV > Telematikinfrastruktur > TI-Finanzierung".

Die Verzögerung des Zahlungslaufs ist kein Verschulden der KV Berlin. Praxen sollen durch den zweiwöchigen Aufschub die Möglichkeit erhalten, die vorhandenen Anwendungen noch nachträglich nachweisen zu können und damit die volle TI-Pauschale ausgezahlt zu bekommen.