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FAQ: Welche Bandbreite wird zur Einrichtung der TI benötigt?
Die erforderliche Bandbreite zur Nutzung des Vertragsstammdatenmanagements (VSDM) kann heute in den allermeisten Regionen von den gängigen Providern zur Verfügung gestellt werden. Die KV Berlin empfiehlt einen Internetanschluss mit mindestens 6 Mbit/s. Sprechen Sie Ihren Internetanbieter an, falls…
FAQ: Was brauche ich für die TI?
Neben einem regulären Internetanschluss benötigen Sie:
einen für die TI zugelassenen sogenannten Konnektorein für die TI zugelassenes stationäres Kartenlesegerät (sogenanntes eHealth-Kartenterminal)eine SMC-B Karte (Praxisausweis)ggf. mobile Kartenlesegeräte sind durch ein für das VSDM bzw. TI…
FAQ: Wie viel wird mich die TI im Durchschnitt kosten?
Die einzelnen Preise lassen sich auf den Websites der Anbieter einsehen. Eine Übersicht der zugelassenen Komponenten und Dienste bietet die gematik auf ihrer Website an.
Informationen zu den TI-Komponenten sowie zur Finanzierung finden Sie außerdem hier.
FAQ: Wo steht, dass nach Einrichtung der TI das VSDM gemacht werden muss?
Gemäß der Anlage 4a zum Bundesmantelvertrag Ärzte (BMV-Ä) sind von dem Zeitpunkt an, ab dem alle notwendigen technischen Komponenten in der Arztpraxis installiert sind, die Praxen verpflichtet, die Prüfung der Leistungspflicht der Krankenkasse des Versicherten (VSDM) durch Nutzung der Dienste nach…
FAQ: Können Sie meine RLV-Zuweisung noch einmal auf Richtigkeit überprüfen?
Nein. Die KV Berlin weist Ihnen das RLV nach Maßgabe des Honorarverteilungsmaßstabes (HVM), basierend auf den Vorgaben des (Erweiterten) Bewertungsausschusses, zu.Den aktuellen HVM finden Sie hier.
Sollten Sie die korrekte Zuweisung anzweifeln, müssen Sie die im Rechtsbehelf (auf der letzten Seite…
FAQ: Wie hoch ist die Plausibilitätsgrenze?
Bei einem vollen Versorgungsauftrag beträgt die Plausibilitätsgrenze 46.800 Minuten im Quartal. Das Tagesprofil ist auffällig, wenn an mindestens drei Tagen im Quartal mehr als zwölf Stunden gearbeitet wurde.
Weitere Informationen zur Plausibilitätsprüfung finden Sie hier im Abschnitt "Nach…
FAQ: Wie werden R-QZV (RLV-Fall-bezogene QZV) berechnet?
Je RLV-Fall im Sinne des § 9 Abs. 2 HVM (R-QZV) unter Berücksichtigung der Fallzahlzuwachsbegrenzung gemäß § 9 Abs. 3 HVM und der Fallzahlunterschreitung gemäß § 9 Abs. 4 HVM. Für ein RLV relevante Fälle (RLV-Fälle) sind kurativ-ambulante Behandlungsfälle des Arztes gemäß § 21 Abs. 1 und Abs. 2…
Neue Medizinprodukte-Betreiberverordnung
Das Kompetenzzentrum Hygiene und Medizinprodukte der KVen und der KBV hat die jüngsten Neuerungen der Medizinprodukte-Betreiberverordnung auf seiner Website zusammengefasst.
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