Die Systemische Therapie steht künftig auch für die ambulante psychotherapeutische Behandlung von Kindern und Jugendlichen als Kassenleistung zur Verfügung.
Bei Verdacht auf eine chronische koronare Herzkrankheit dürfen Vertragsärzt:innen zukünftig die Computertomographie-Koronarangiographie (CCTA) zulasten der gesetzlichen Krankenkassen durchführen.
Im Rahmen des AOK-Vertrags zur Versorgung multimorbider Patient:innen kann der Aufwand für die Delegation ärztlicher Leistungen weiter bis zum 30. Juni 2024 abgerechnet werden.
Anästhesist:innen können wie bisher in bestimmten Ausnahmefällen Narkosen und Analgosedierungen bei Eingriffen aus dem Abschnitt 2 des AOP-Katalogs durchführen und abrechnen.
Aufgrund der Problematik bei der Bereitstellung und Installation der Anwendung KIM von TI-Anbieter „Hasomed“ hat die KV Berlin eine Kulanzlösung für Psychotherapeut:innen festgelegt.
Auf der KV-Website können sich Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen über das aktuelle Seminarangebot informieren und Termine buchen. Viele Veranstaltungen finden online statt.
Die Ständige Impfkommission aktualisiert ihre Empfehlung zur COVID-19-Impfung und rät Personen mit einem erhöhten Infektionsrisiko, sich künftig jedes Jahr im Herbst gegen COVID-19 impfen zu lassen.