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06.03.2024

Kulanzlösung bei KIM ausgeweitet

Telematikinfrastruktur

Der Text gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Über ggf. weitere Neuigkeiten zum Thema wird an anderer Stelle informiert.


Die Kulanzlösung der KV Berlin zur Vorhaltung der TI-Anwendung KIM wird für das dritte Quartal 2023 auf alle Fachgruppen ausgeweitet.

Bei der Fachgruppe der Psychotherapeut:innen hatte die KV Berlin aufgrund der Problematik bei der Bereitstellung und Installation der Anwendung KIM eine Kulanzlösung geschaffen (siehe Praxis-News vom 24. Januar 2024). Eigentlich müssen Praxen seit dem dritten Quartal 2023 die TI-Anwendung vorhalten.

Diese Kulanzlösung ist nun für das dritte Quartal 2023 auf alle Fachgruppen ausgeweitet worden. Dies bedeutet, dass im dritten Quartal 2023 keine Praxis aufgrund der fehlenden KIM-Anwendung eine Reduktion der TI-Pauschale erhält.