Anlage 1: Kostenübernahmeschein (KV ambulant) zum Vertrag vom 18.03.2020 über die ärztliche Versorgung von Menschen ohne Krankenversicherung auf Grundlage von § 75 Abs. 68GB V
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) darüber informiert, dass vorerst keine Sanktionen bei der elektronischen Patientenakte (ePA) erfolgen werden.
Der Bewertungsausschuss hat die EBM-Leistung zur Erstbefüllung der elektronischen Patientenakte (ePA) bis Ende 2025 verlängert. Demnach kann die entsprechende Pauschale weiterhin abgerechnet werden.
Vertrag vom 24.09.2024 über die Durchführung zusätzlicher Früherkennungsuntersuchungen (J2) im Rahmen der Kinder- und Jugendmedizin nach § 140a SGB V mit der Techniker Krankenkasse; Lesefassung gültig ab 01.01.2025
Vertrag vom 24.09.2024 über die Durchführung zusätzlicher Früherkennungsuntersuchungen (J2) im Rahmen der Kinder- und Jugendmedizin nach § 140a SGB V mit der Techniker Krankenkasse; gültig ab 01.01.2025
Vertrag vom 24.09.2024 über die Durchführung zusätzlicher Früherkennungsuntersuchungen (U10, U11) im Rahmen der Kinder- und Jugendmedizin nach § 140a SGB V mit der Techniker Krankenkasse; Lesefassung gültig ab 01.01.2025
Vertrag vom 24.09.2024 über die Durchführung zusätzlicher Früherkennungsuntersuchungen (U10, U11) im Rahmen der Kinder- und Jugendmedizin nach § 140a SGB V mit der Techniker Krankenkasse; gültig ab 01.01.2025
Die energie-BKK tritt dem Vertrag zum 01.01.2025 bei. Aufgrund der hohen Teilnehmerzahlen hat der BKK Landesverband Bayern die Bestellung von Flyern/Postkarten auf 50 Stück angepasst.
Aufgrund des Bruchs der Regierungskoalition auf Bundesebene läuft die Übergansregelung zur Verordnung von sonstigen Produkten zur Wundbehandlung am 1. Dezember 2024 aus.